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SGBauverwaltung, Wohnungswesen, Bezirk Nord

Am 1. Januar 2008 ist die novellierte Bayerische Bauordnung (BayBO) in Kraft getreten.

Die BayBO regelt als bayerisches Landesgesetz, was bei der Bauausführung zu beachten ist. Sie regelt auch die Frage, ob ein Vorhaben einer Genehmigung bedarf und welches Verfahren dabei Anwendung findet. In dieser Novelle wurde die BayBO umfassend geändert.
Eine Vielzahl von Änderungen mit erheblichen Auswirkungen auf das Baugeschehen sind darin enthalten.
Genannt seien beispielhaft die folgenden Änderungen:
  • Reduzierung des Prüfprogramms beim vereinfachten und beim herkömmlichen Genehmigungsverfahren
  • Untergliederung der Bauvorhaben in 5 Gebäudeklassen
  • Ausweitung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens
  • Wesentliche Änderungen bei den verfahrensfreien baulichen Anlagen
  • Erhöhte Anforderungen bezüglich der bautechnischen Nachweisen
  • Automatische Beendigung des Verfahrens wegen unvollständiger Anträge
  • Neues Brandschutzkonzept basierend auf fünf Gebäudeklassen
  • Änderung bei den Regelungen für die Beseitigung von Anlagen
  • Neuerungen beim Abstandsflächenrecht
  • Neuregelungen bei der Zulässigkeit von Wohnungen und Aufenthaltsräumen
  • Änderungen bei den Stellplätzen
  • Neue Zuständigkeit der Gemeinden für isolierte Abweichungen
  • Verpflichtung des Bauherren zur Abgabe einer ordnungsgemäß ausgefüllten Baubeginnsanzeige vor Baubeginn
Auf den Seiten des Bauamtes Eichstätt im Internetportal des Landratsamtes Eichstätt versuchen wir Ihnen die verschiedenen Verfahrensarten vorzustellen, die vor Verwirklichung eines Bauvorhabens zu durchlaufen sind. Des weiteren wollen wir Ihnen aufzeigen, welche Unterlagen für das jeweilige Genehmigungsverfahren erforderlich sind und Ihnen die dafür notwendigen Formulare zur Verfügung stellen.
 
Wir weisen Sie darauf hin, dass diese Internetpräsentation nur informativen Charakter hat, um Ihnen die umfangreichen Vorschriften des Baurechts näher zu bringen.
 
Für weitere Informationen und zur Klärung von Einzelfragen empfehlen wir Ihnen sich mit den Mitarbeitern des Bauamtes Eichstätt in Verbindung zu setzen.  Diese stehen Ihnen während der allgemeinen Sprechzeiten des Landratsamtes Eichstätt gerne beratend zur Verfügung.
 
Nützliche Informationen, Gesetzestexte, Vordrucke, etc. finden Sie auch auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren.

Diese finden Sie unter folgenden Links:
 
Ab 01. Juli 2011 geltende Bauvordrucke:

Anschrift

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Residenzplatz 2
85072 Eichstätt
Telefon: 08421/70-0
Fax: 08421/70-273
E-Mail: bauamt-ei@lra-ei.bayern.de

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08421/70-274 (Mi., Do., Fr.)232-R2E-Mail-Adresse des Ansprechpartners