Schon früh hat der Landkreis Eichstätt die Weichen zum Schutz seiner hervorragenden Landschaft richtig gestellt.
Die Gungoldinger Wacholderheide wurde bereits 1959 unter Schutz gestellt und war damit das älteste Naturschutzgebiet Mittelfrankens.
In den Jahren 1985 bis 1992 folgten sechs weitere Naturschutzgebiete.
Bis zum Inkrafttreten der Naturparkverordnung im Jahre 1995 waren im Gebiet des Landkreises Eichstätt ferner Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 27.000 ha ausgewiesen.
Nachdem die Landschaftsschutzgebiete innerhalb der Schutzzone des Naturparks Altmühltal lagen, wurden sie mit Inkrafttreten der Naturparkverordnung aufgehoben. Die Schutzfläche ist mit ca. 60.000 ha nun mehr als doppelt so groß. Die Gebote, Verbote und Genehmigungspflichten der Naturparkverordnung gehen sogar teilweise deutlich über die Beschränkungen der Landschaftsschutzgebiete hinaus.
Außerhalb der Schutzzone und des Naturparkgebietes des Landkreises Eichstätt bestehen derzeit keine Landschaftsschutzgebiete.
Besonderen Schutz genießen daneben zahlreiche Naturdenkmäler und zwei Landschaftsbestandteile.