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Kreistag
Zusammensetzung des Kreistags nach der Wahl am 02.03.2008:
(60 Sitze)

Der Kreistag ist die durch Wahlen berufene Vertretung der Kreisbürger. Er überwacht die gesamte Kreisverwaltung in allen Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises und des übertragenen Wirkungskreises.
Das Amt eines Kreisrats endet mit dem Ablauf der Wahlzeit.