Abfallwegweiser: Landkreis Eichstätt

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Dinopark Denkendorf
Pumptrackanlage Buxheim
Wanderer auf Bank in Schernfeld
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In der Übersicht

Agrarfolien ERDE

Wo können Agrarfolien abgegeben werden?

Die Initiative ERDE, kurz "Erntekunststoffe Recycling Deutschland" bietet jährlich Sammeltermine für die Sammlung von gebrauchten Silo- und Stretchfolien, Netze und Garne an. Die Abgabekonditionen werden an den Sammelstellen festgelegt.

Weitere informationen finden Sie unter www.erde-recycling.de oder in der ERDE-App.

Informationen des BayernPortals

Altglas und Dosen

Flaschen und Gläser

In nahezu allen Orten des Landkreises stehen Iglu-Gruppen für die Entsorgung von Einwegflaschen und Gläsern bereit. Bitte werfen Sie Ihre Flaschen sorgfältig sortiert nach Farben in den Container. Andersfarbiges Glas (z.B. blaue oder rote Flaschen) gehören in den Behälter für Grünglas. Die Verschlüsse müssen nicht entfernt werden, da diese über Magneten ausgesondert werden.

Folgende Materialien dürfen Sie nicht über diese Container entsorgen:

  • Leuchtstofflampen und Energiesparlamen (Wertstoffhof) ,
  • Glühbirnen, Bildschirmglas, Glas-Keramik (feuerfestes Glas), Quarzglas, Porzellan (Restmüll), 
  • Glasbausteine (Bauschutt)

Bei Fragen und Beschwerden bezüglich der Iglu-Gruppen wenden Sie sich bitte direkt an die kostenlose Hotline-Nummer Telefonnummer: 0800 078 56 00

Dosencontainer

In die Dosencontainer geben Sie bitte Getränke- und Konservendosen, leere und drucklose Spraydosen, leere Farbdosen, Metalltuben (leer), Metalldeckel, Kronkorken, Schraubverschlüsse

Folgende Materialen dürfen Sie nicht über diese Container entsorgen:

  • Töpfe, Pfannen, Werkzeuge und Metallschrott (Schrottcontainer auf den Wertstoffhöfen)

Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten (Montag bis Samstag von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr) und halten Sie den Containerstandplatz sauber (Tüten und Kartons bitte wieder mitnehmen) ! Die Anwohner danken es Ihnen.

Bei Fragen und Beschwerden bezüglich der Iglu-Gruppen wenden Sie sich bitte direkt an die kostenlose Hotline-Nummer Telefonnummer: 0800 078 56 00

Flachglas

Für Flach-, Draht- und Verbundglas (auch Autoscheiben) stehen an vielen Wertstoffhöfen des Landkreises spezielle Flachglascontainer bereit.

Informationen zur Kampagne "was-passt-ins-Altglas" finden Sie unter www.was-passt-ins-altglas.de

Merkblatt

Informationen des BayernPortals

Altholz

Altholz

An vielen Wertstoffhöfen stehen Container für Altholz bereit. Außerdem wird Altholz auch im Rahmen der Sperrmüllabfuhr gesondert erfasst und einer Verwertung zugeführt. Holz wird nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Altholz wird in zwei Kategorien gesammelt. Diese sind Altholz AI – AIII und Altholz AIV. Da Altholz AIV rechtlich als gefährlicher Abfall gilt, ist das Vermischen der Altholzklassen nicht erlaubt.

AI – AIII Altholz:

Einwegpaletten

  • Holzabschnitte, Verschnitte, Späne
  • Natürliches, unbehandeltes Vollholz
  • Obst-/ Gemüse-/ Pflanzenkisten
  • Transportkisten
  • Holz aus dem Baubereich, Dielen, Schalhölzer, Spanplatten
  • Innentürblätter und Zargen
  • Holzmöbel aus dem Innenbereich, ohne Polster
  • Küchenplatten aus Holz, Rattan Korbmöbel
  • Annahme: an allen Wertstoffhöfen, bis zu 3 m³

AIV Altholz:

  • Abbruchholz
  • Außentüren aus Holz
  • Bauholz mit Verunreinigungen
  • Dachstuhl, -balken, -latten
  • Holzfenster
  • Imprägniertes Holz
  • Mit Ölfarbe gestrichenes Holz
  • Annahme: Bis zu 1 m³ oder 3 Fenster oder 1 Tür auf folgenden Wertstoffhöfen: Adelschlag, Altmannstein, Beilngries, Buxheim, Denkendorf, Eichstätt, Gaimersheim, Großmehring, Hitzhofen, Kipfenberg, Kösching, Titting, Wellheim, Mindelstetten, Stammham

Alles was über die oben genannten Mengen geht muss über eine Entsorgungsfirma entsorgt werden!!!!

Entsorgungsmöglichkeiten:

  • Zweckverband Müllverwertungsanlage, Am Mailinger Bach, 85055 Ingolstadt Telefonnummer: 0841 3780
  •  Bachhuber & Partner EntsorgungsGmbH, Untermühlweg 3, 92339 Beilngries Telefonnummer: 08461 436
  •  Veolia Umweltservice  Süd GmbH & Co. KG, Edisonstraße 8, 85098 Großmehring Telefonnummer: 08456 918370
  •  Braun Entsorgung GmbH, Lindenstraße 10, 85077 Manching Telefonnummer: 08459 320510
  •  Büchl Entsorgungswirtschaft GmbH, Robert-Bosch-Straße 1-5, 85053 Ingolstadt Telefonnummer: 0800 7790977
  •  Firma Daum, Hohes Kreuz 23, 85072 Eichstätt Telefonnummer: 08421 5455
  •  Ernst GmbH & Co. KG, Aha 200, 91710 Gunzenhausen Telefonnummer: 09831 80060
  •  Oblinger Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb Containerdienst GmbH, Mittersteigweg 16, 85104 Pförring Telefonnummer: 08403 530
  •  Schöpfel GmbH, Ruhrstraße 5 ¼, Neuburg Telefonnummer: 08421 3066

Informationen des BayernPortals

Biotonne

Die Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes schreibt die getrennte Erfassung und Verwertung von Bioabfällen vor. Deshalb führt der Landkreis Eichstätt zum 01.01.2018 flächendeckend die Biotonne ein. Bisher landeten organische Abfälle (vor allem Küchenabfälle) häufig im Restmüll, wo diese allerdings nicht hingehören. Über die Biotonne werden diese organischen Abfälle durch Kompostierung bzw. Vergärung zu Energie sowie hochwertigem Kompost verarbeitet. So werden sie in den natürlichen Stoffkreislauf zurückgeführt.

Die Biotonne sowie deren Erstlieferung sind für Sie kostenlos und haben keine Auswirkung auf die jährliche Müllgebühr. Die Leerung erfolgt alle 14 Tage. Ihre genauen Leerungstermine finden Sie in Ihrem Abfuhrplan, der gegen Jahresende veröffentlicht wird.

Bei Problemen mit der Leerung der Biotonne wenden Sie sich bitte an das Abfuhrunternehmen Pöppel Abfallwirtscahft GmbH unter folgender kostenlosen Hotline: Telefonnummer: 0800 5056-100. Die Verwaltung der Müllbehälter findet in den jeweiligen Gemeinden statt. Falls Sie Fragen zur Befüllung oder allgemeine Fragen haben wenden Sie sich an folgende Nummer: Telefonnummer: 0800 3220566.

Eine handliche Übersicht über diejenigen Abfälle, die in die Tonne gehören und welche nicht ist hier online abrufbar.

Häufige Fragen zur Biotonne

Merkblatt

    Elektroaltgeräte / Beleuchtungskörper

    Gesetzliche Regelung:

    Seit März 2006 dürfen nach dem Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) Elektro-Altgeräte grundsätzlich nicht mehr zusammen mit dem Restabfall entsorgt werden – sie müssen getrennt erfasst und verwertet werden.

    Wo können Elektrogeräte abgegeben werden?

    An allen Wertstoffhöfen des Landkreises Eichstätt können Elektrogeräte in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgegeben werden. Bitte entsorgen Sie Elektrogeräte nie über den Restmüll.

    Achtung – Brandgefahr bei Lithium-Ionen-Akkus und –Batterien!

    Immer wieder kommt es zu Bränden auf Wertstoffhöfen, deren Ursache nicht herausgenommene Lithium-Ionen-Akkus und Batterien sind.

    Bitte entfernen Sie daher vor der Abgabe von Elektrogeräten die eingebauten Akkus und Batterien. Diese können an den Wertstoffhöfen in bereitgestellte Sammelbehälter gegeben werden. Geräte, die fest verbaute Akkus oder Batterien enthalten, müssen in einen separaten Behälter gegeben werden.

    Elektrohändler, Fachgeschäfte und Reparaturbetriebe können Großmengen (ausgenommen Nachtspeicheröfen) nach vorheriger Anmeldung bei folgenden Übergabestellen zu den Öffnungszeiten kostenlos anliefern:

    • Wertstoffhof Eichstätt, Gundekarstraße 47
    • Wertstoffhof Beilngrieß, Kelheimer Straße 46
    • Wertstoffhof Gaimersheim, im Steinbruch an der Rackertshofener Straße
    • Wertstoffhof Hitzhofen am Kompostierwerk Meier, An der Kompostierung 1, 85122 Hitzhofen
    • Wertstoffhof Altmannstein, Bahnhofstraße 33

    Welche Elektrogeräte können angenommen werden?

    Wärmeüberträger:

    Hier werden alle Altgeräte gesammelt, welche über einen Kühlkreislauf verfügen. z.B. Kühlgeräte, Gefriergeräte, Klimageräte, Wärmepumpen

    Bildschirme, Monitore:

    Hier werden alle Elektrogeräte mit einer Bildschirmoberfläche von mehr als 100 cm2 gesammelt. z.B. Fernseher, Monitore, Notebooks, Tablets

    Lampen:

    Hier werden alle Gasentladungslampen gesammelt. z.B. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, LED-Lampen

    Elektrogroßgeräte:

    Diese Gruppe beinhaltet alle Elektrogeräte, bei denen mindestens eine äußere Abmessung mehr als 50 cm beträgt. z.B. Elektroherde und Backöfen, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Staubsauger, Werkzeuge

    Nachtspeicherheizgeräte und –Öfen:

    Die kostenlose Abgabe von Geräten aus privaten Haushalten in haushaltüblichen Mengen ist bei der Firma Meier in Hitzhofen, Am Kompostierwerk 1, Telefonnummer: 08458 4296 möglich.

    Da Nachtspeicheröfen in der Regel oft höchst gesundheitsgefährdende Materialien wie Asbestfasern, PCB oder Schwermetalle enthalten, wird dringend davon abgeraten, die Öfen selbst auszubauen oder zu zerlegen. Es wird empfohlen, hierfür eine Fachfirma zu beauftragen.

    Annahmebedingungen:

    • Die Öfen müssen komplett ausgekühlt sein
    • Die Geräte dürfen nicht zerlegt sein
    • Sämtliche Öffnungen müssen mit reißfestem Klebeband verklebt sein
    • Die Öfen müssen komplett in Big Bags verpackt sein (erhältlich bei Firma Meier Hitzhofen, 10 €/Stück)
    • Die Anlieferung muss mindestens zwei Tage vorher schriftlich mittels Formular angemeldet werden, Download hier (PDF-Datei).

    Werden diese Vorgaben bei der Anlieferung nicht beachtet, können zusätzliche Kosten für den Anlieferer entstehen. Gewerbliche Mengen werden nicht angenommen.

    Elektrokleingeräte:

    Diese Gruppe beinhaltet alle Elektrogeräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt. z.B. Smartphones, kleine Werkzeuge, Kameras, Bügeleisen, Toaster, Wasserkocher, Mixer

    Photovoltaikmodule:

    Die Abgabe ist ausschließlich bei der Firma Meier in Hitzhofen, Am Kompostierwerk 1, Telefonnummer: 08458 4296 möglich. Es ist eine telefonische Voranmeldung erforderlich. Die Module müssen auf einer Europalatte mit Spanngurt angeliefert werden.

    E-Bikes und Pedelecs (mit Lithium-Ionen-Akkus):

    Vertreiber von E-Bikes und Pedelecs sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Geräte kostenfrei zurückzunehmen. E-Bike Akkus können beim Fachhändler kostenlos abgegeben werden.

    Nicht zum Elektronikschrott zählen:

    • Stationär betriebene Anlagen und Geräte (z.B. Heizungsboiler, Klimaanlagen, Solaranlagen)
    • Medizintechnik (z.B. Herzschrittmacher, Blutzuckermessgerät)
    • Installationsmaterial (z.B. Schalter, Kabel)
    • Einfache Glühlampen, Halogenbirnen
    • Autozubehör (z.B. Autoradios, Freisprecheinrichtungen)
    • Batterien (gesonderte Sammlung)

    ​Gesetzliche Grundlagen

    Gelber Sack

    Wo sind gelbe Säcke erhältlich?

    Beim Landratsamt, auf den Wertstoffhöfen und bei manchen Gemeindeverwaltungen (telefonisch erfragen)

    Abfuhrrythmus?

    Die gelben Säcke werden im Landkreis Eichstätt im vierwöchentlichen Rhythmus abgeholt. Die Termine sind im Müllabfuhrkalender eingetragen.

    Was gehört in den "Gelben Sack"?

    In den Gelben Sack gehören Verkaufsverpackungen aus Kunststoff und Verbundstoffen.

    Kunststoffe

    Beutel, Tüten, Säcke, Netze, Nachfüllbeutel für Waschmittel, Plastiktuben (Zahnpastatuben, Cremetuben), Plastikflaschen    (Spül-, Putz- und Reinigungsmittel), Margarine- und Joghurtbecher, Behälter für Körperpflegemittel (Kosmetikdosen, Shampooflaschen), Schälchen für Fertiggerichte, Fleisch und Obst, Cellophanhüllen und - tüten (Tüten von Chips, Salzstangen, Nudeln), Schaumstoffe, leere Farbeimer (z.B. von Dispersionsfarben)

    Verbundverpackungen / Aluminiumbeschichtete Verpackungen

    Tetrapacks (Milch- und Saftkartons), Vakuumverpackungen für Kaffee und andere Lebensmittel, Sonstige Verpackungen aus verschiedenen Materialien (Tüten von Soßen und Suppenwürfeln, Erdnüssen, Süßigkeiten, Gebäck), Blisterverpackungen (Hüllen eingeschweißter Gegenstände)

    Was gehört nicht in den "Gelben Sack"?

    Metalldosen:

    • Sämtliche Metallverpackungen (Dosen usw.) sind über die Metallcontainer zu entsorgen.

    Nassabfälle:

    • Küchenabfälle, Obst- und Gemüseabfälle, Speise- und Lebensmittelreste, Kaffeefilter und Teebeutel

    Mineralische Abfälle:

    • Asche, Kohlepapier, Tonflaschen, Keramikscherben

    Unbrauchbare Stoffe:

    • Windeln, benutzte Papiertaschentücher und Kosmetiktücher, leere Kugelschreiber, Filzstifte, Spiegelglas, Thermoflaschen

    Problemabfälle:

    • Behältnisse mit Resten von Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs-, Desinfektionsmitteln, Lösemittel, Klebstoffe, Säuren, Laugen, flüssige Lackreste Diese Stoffe sind bei den Problemmüllaktionen abzugeben.

    Altkleider:

    • Stoff-, Woll- und Textilreste

    Altglas:

    • Sämtliche Flaschen und Gläser sind nach Farben getrennt über die Glascontainer  zu entsorgen.

    Eine weitere Trennhilfe finden Sie hier (PDF-Datei) sowohl in deutsch, als auch in türkisch (PDF-Datei) und arabisch (PDF-Datei). Weitere Informationen zum Gelben Sack gibt es hier

    Bei Fragen und Beschwerden zum Gelben Sack wenden Sie sich bitte an die kostenlose Hotline-Nummer: Telefonnummer: 0800 800 6333

    Entstehende Kosten

    Die Abholung der gelben Säcke ist kostenlos.

    Merkblatt

    Informationen des BayernPortals

    Grüngut und Bauschutt

    Grüngut

    Damit Gärten ihre Schönheit behalten, ist die richtige Pflege entscheidend. Dabei entstehen jede Menge Grünabfälle. Für die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen ist die jeweilige Gemeinde zuständig.
    Im Landkreis Eichstätt stehen folgende Annahmestellen zur Verfügung: Übersicht der Grüngutannahmestellen

    Bauschutt

    Für die Entsorgung von Bauschutt sind die Gemeinden zuständig.

    Kleinmengen werden in vielen Gemeinden über Container auf den Wertstoffhöfen entsorgt.

    Im Landkreis Eichstätt stehen folgende Annahmestellen zur Verfügung: Übersicht der Bauschuttannahmestellen

    Für Großmengen stehen im Landkreis Eichstätt derzeit folgende Deponien zur Verfügung:

    Deponie der Schöpfel Deponie GmbH
    Adalbert-Stifter-Weg 3
    85072 Eichstätt
    Telefonnummer: 08421 3066

    Deponie der DBR Donau Bauschutt GmbH
    Am Steinbruch 1
    85098 Großmehring
    Telefonnummer: 08407 939553

    Firma Geiger
    Am Schotterwerk 2
    85125 Kinding
    Telefonnummer: 08467 150

    Gemeinde Hitzhofen
    (nur Gemeindebürger)

    Merkblatt

    Nachtspeicheröfen

    Informationen zur kostenlosen Anlieferung von Nachtspeicheröfen bei der zentralen Annahmestelle des Landkreises

    Allgemeines

    Ab Oktober 2012 können die Bürger des Landkreises Eichstätt Ihre ausgedienten Nachtspeicheröfen bei der Fa. Meier in Hitzhofen, Am Kompostwerk 1,  unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos anliefern bzw. über eine Fachfirma anliefern lassen.

    Da Nachtspeicheröfen oft höchst gesundheitsgefährdende Materialien wie Asbestfasern, PCB und Schwermetalle enthalten, raten wir dringend davon ab, die Öfen selbst auszubauen oder zu zerlegen. Beauftragen Sie hierfür auf jeden Fall eine Fachfirma. Wir sind Ihnen bei der Vermittlung einer Fachfirma gerne behilflich. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 08421 70-1400.

    Anlieferbedingungen

    • Die Öfen müssen komplett ausgekühlt sein
    • Die Geräte dürfen nicht zerlegt sein
    • Sämtliche Öffnungen der Öfen müssen mit reißfestem Klebeband verklebt sein
    • Die Öfen müssen mit Folie umwickelt sein
    • Die Anmeldung der Anlieferung muss mindestens zwei Tage zuvor erfolgt sein

    Gesetzliche Grundlagen

    Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

    Formulare

    PAMIRA Pflanzenschutz-Verpackungen

    Entsorgungssystem PAMIRA für Pflanzenschutz-Verpackungen

    Hinweis auf Sammeltermine 2024

    Sammelstelle im Landkreis Eichstätt:

    Sammelstelle Großmehring
    BayWa AG Interpark Agrar Vertrieb
    Gutenbergstraße 6
    85098 Großmehring
    Telefonnummer: 08456 988641
    Faxnummer: 08456 988655

    23.09.2024 - 24.09.2024 von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr (12:00 Uhr bis 13:00 geschlossen)

    Gesammelt werden:

    • Pflanzenschutz- und Flüssigdünger-Verpackungen mit PAMIRA-Zeichen (Faltschachteln, Papier- und Kunststoffsäcke, Kanister)
    • restentleert und gespült
    • sortiert nach Kunststoff, Metall und Beuteln
    • Behälter über 50 Liter durchtrennen

    Die Öffnungszeiten sind variabel. Entnehmen Sie diese bitte der jeweiligen Sammelstelle. Bei größeren Liefermengen (ab 15 m3) bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren, um lange Wartezeiten für Sie zu vermeiden. Ein Meldefax können Sie sich unter www.pamira.de herunterladen. 

    Die Sammeltermine 2024 sind auch unter www.pamira.de abrufbar.

    Weitere Termine außerhalb des Landkreises Eichstätt sind:

    Sammelstelle Rain
    Dehner GmbH u. Co. KG
    Unterpeichinger Straße 45
    86641 Rain am Lech
    Telefonnummer: 09090 777372
    Termin: 28.08.2024 - 29.08.2024

    Sammelstelle Dietfurt
    BayWa AG Dietfurt Agrar
    Am Europakanal 7
    92345 Dietfurt
    Telefonnummer: 08464 642932
    Termin: 02.10.2024

    Sammelstelle Schrobenhausen
    BayWa AG Schrobenhausen Agrar
    Edelshausener Straße
    86529 Schrobenhausen
    Telefonnummer: 08252 89 57 41
    Termin: 09.10.2024 - 10.10.2024

    Papiertonne / Papierentsorgung

    Anmeldung / Abmeldung / Ummeldung

    von Papiertonnen ist bei der zuständigen Gemeindeverwaltung möglich.

    Übermengen

    Fällt ausnahmsweise mehr Papier an, als in das vorhandene Papiergefäß passt, so können beim Landratsamt Eichstätt oder den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen Papiersäcke gekauft werden. Dieser Papiersack hat ein Fassungsvolumen von 70 Litern und kostet 3,50 €. In dieser Gebühr ist die Abholung enthalten. Die Papiersäcke sind am Entleertag neben dem Papierbehälter bereitzustellen.

    Nutzungshinweise / Handhabung der Behälter

    Die vom Landkreis zur Verfügung gestellten Behältnisse sind schonend und fachgemäß zu behandeln; Reparaturen dürfen nur durch Bedienstete des Landkreises oder die vom Landkreis beauftragten Unternehmen vorgenommen werden. Beschädigungen oder Verluste von überlassenen Behältnissen sind dem Landkreis unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden an den überlassenen Behältnissen haftet der Anschlußpflichtige, falls er nicht nachweist, daß ihn kein Verschulden trifft.

    Die Behältnisse dürfen nur zur Aufnahme der jeweils dafür bestimmten Wertstoffe verwendet und nur so weit gefüllt werden, daß sich der Deckel noch schließen läßt; sie sind stets geschlossen zu halten.

    Nicht in die Papiertonne gehören:

    Verschmutztes Papier (z. B. Hygienepapier, Papiertaschentücher, fettverschmutztes Papier, Brotzeitpapier), Kohlepapier, Selbstdurchschreibepapier, Pergamentpapier, alte Tapeten, Kunststoff- und aluminiumbeschichtetes Papier (z. B. Milch- und Safttüten), Folien

    Die Papiertonnen sind am Abholtag bis spätestens 6.00 Uhr morgens vor dem Grundstück an einer öffentlichen Straße so aufzustellen, daß sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden können. Nach der Leerung sind sie unverzüglich an ihren gewöhnlichen Standplatz zurückzubringen. Können Grundstücke vom Abfuhrfahrzeug nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten angefahren werden, haben die Überlassungspflichtigen die Behältnisse selbst zur nächsten vom Abfuhrfahrzeug erreichbaren Stelle zu verbringen und diese nach der Leerung unverzüglich an ihren gewöhnlichen Standplatz zurückzubringen. Fahrzeuge und Fußgänger dürfen durch die Aufstellung der Behältnisse nicht behindert oder gefährdet werden.

    Behältergrößen

    Im Landkreis Eichstätt sind folgende Behältergrößen zugelassen: 120 Liter, 240 Liter und 1100 Liter

    Leerungsrythmus

    Die Papierabfuhr erfolgt im Landkreis Eichstätt im vierwöchentlichen Rythmus

    In die Papiertonne gehören:

    Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Prospekte, loses Papier, Kuverts, Schulhefte (ohne Kuststoffeinband), saubere Haushaltkartonagen, Faltschachteln, Pappkartons, Papiertüten, Computerpapier, Illustrierte

    Entstehende Kosten:

    Gebühr

    Die Gebühr für die Papierabholung bestimmt sich nach der Zahl und dem Fassungsvermögen der Restabfallbehältnisse. In die Gebühr für die Restmülltonne ist die Leerung einer Papiertonne, die dem doppeltem Fassungsvermögen der Restmülltonne (bei 4-wöchiger Leerung) entspricht, enthalten.
     
    Für die zusätzliche einzelne Abfuhr von Papiertonnen beträgt die Gebühr für eine

    Papiertonne (Volumen in Liter) / Monatliche Gebühr:

    • 120 L vierwöchentlich: 1,32 €
    • 240 L vierwöchentlich: 1,48 €
    • 240 L wöchentlich: 5,93 €
    • 1100 L vierwöchentlich: 5,54 €
    • 1100  L vierzehntägig: 11,08 €
    • 1100 L wöchentlich: 22,15 €

    Bei Leerung in anderen Intervallen (§ 16 Abs. 3 der Abfallwirtschaftssatzung) ändern sich die Beträge nach Abs. 1 bis 3 der Gebührensatzung entsprechend dem Volumen. Für die Berechnung der wöchentlichen Papiertonne ist die kostenlose Entleerung, die in der Gebühr für die Restmülltonne enthalten ist, gegenzurechnen.

    Alle anderen Varianten errechnen sich entsprechend dem geleerten Volumen.

    Informationen des BayernPortals

    Problemmüll

    Was ist Problemmüll?

    Bei Problemmüll handelt es sich um stark umweltbelastende Produkte. Aufgrund des hohen Schadstoffgehalts kann man Problemmüll nicht einfach in die Mülltonne werfen oder in den Kanal schütten bzw. im Garten ausgießen.

    Was gehört zum Problemmüll?

    Gifte, flüssige Lackreste, Laugen, Lösungsmittel,  Pflanzenschutzmittel, Reinigungsmittel, Säuren, Spritzmittel, usw.
    Feuerlöscher werden gegen Entgelt angenommen.

    Was gehört nicht zum Problemmüll?

    Fraktion/Entsorgung:

    • Energiesparlampen (quecksilberhalig): Wertstoffhof
    • Feuerlöscher: Fachhandel
    • Neonröhren, Quecksilberdampflampen: Wertstoffhof
    • Altöl: Rücknahme durch den Handel
    • Reifen: Rücknahme durch den Handel
    • Dispersionsfarben (eingetrocknet), Lack- und Farbreste (eingetrocknet): Restmüll
    • Leere Farbeimer und Kanister: Gelber Sack
    • Asbestzement, Asbestabfälle: Deponie Eberstetten, Entsorgungsfirma
    • Wertstoffe wie z. B. Schrott, Altholz, Flachglas: Wertstoffhof

    Wie können Sie Problemmüll entsorgen?

    Zur Entgiftung des Hausmülls führt der Landkreis jährlich in allen Gemeinden Problemmüllsammelaktionen durch. Die Termine sind im Merkblatt "Problemmülltermine" zu finden oder auf den jährlichen Müllabfuhrterminen für jede Gemeinde.

    Hinweis:

    Liefern Sie den Sonderabfall möglichst in der Originalverpackung an. Vermischen Sie nie verschie­dene Substanzen miteinander, damit keine gefährlichen chemischen Reaktionen ausgelöst werden. Angenommen wird nur Problemmüll in haushaltsüblichen Mengen. Größere Mengen werden über Spezialfirmen entsorgt. In Zweifelsfällen entscheidet das Fachpersonal vor Ort! 

    Merkblatt

    Links

    Restmülltonne

    Anmeldung / Abmeldung / Ummeldung

    Die An-, Um- und Abmeldung von Müllgefäßen erfolgt über den Grundstückseigentümer bei der zuständigen Gemeindeverwaltung.

    Übermengen

    Fallen ausnahmsweise mehr Abfälle an, als in das vorhandene Restmüllgefäß passen, so können beim Landratsamt Eichstätt oder den Gemeindeverwaltungen Restmüllsäcke gekauft werden. Dieser Restmüllsack hat ein Fassungsvolumen von 60 Litern und kostet 4,40 €. In dieser Gebühr ist die Abholung enthalten. Die Restmüllsäcke sind am Entleertag neben dem Restmüllgefäß bereitzustellen.

    Eine weitere Möglichkeit, größere Mengen Restmüll loszuwerden, besteht bei der Müllverwertungsanlage Ingolstadt (MVA), Am Mailinger Bach, 85055 Ingolstadt, Telefonnummer: 0841 378-0 (www.mva.ingolstadt.de). Öffnungszeiten: Eine Anlieferung ist nur mit Terminbuchung möglich. Termine können Sie buchen unter: https://www.terminland.de/mva-ingolstadt/online/ingolstadt

    Entsorgungsgebühren ab dem 01.01.2021:

    • für Kleinanlieferer: bis 100 kg pauschal 10,00 €
    • für Selbstanlieferer: je Tonne 90,00 €

    Überschreitet die angelieferte Müllmenge 100 kg, wird die gesamte Menge mit dem anteiligen Gebührensatz für Selbstanlieferer berechnet.

    Nutzungshinweise / Handhabung der Behälter

    Die vom Landkreis zur Verfügung gestellten Abfallbehältnisse sind schonend und fachgemäß zu behandeln. Reparaturen dürfen nur durch Bedienstete des Landkreises oder die vom Landkreis beauftragten Unternehmen vorgenommen werden. Beschädigungen oder Verluste von überlassenen Abfallbehältnissen sind dem Landkreis unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden an den überlassenen Abfallbehältnissen haftet der Anschlußpflichtige, falls er nicht nachweist, daß ihn kein Verschulden trifft.

    Die Restmüllbehältnisse dürfen nur zur Aufnahme der jeweils dafür bestimmten Abfälle verwendet und nur so weit gefüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Die Behältnisse sind stets geschlossen zu halten. Abfälle dürfen in die Abfallbehältnisse nicht eingestampft oder eingepresst werden. Brennende, glühende oder heiße Abfälle sowie sperrige Gegenstände, welche die Abfallgehältnisse, die Sammelfahrzeuge oder die Abfallentsorgungsanlagen beschädigen oder ungewöhnlich verschmutzen können, dürfen nicht hineingegeben werden.

    Die Restmüllbehälter sind am Abholtag bis spätestens 06:00 Uhr morgens vor dem Grundstück an einer öffentlichen Straße so aufzustellen, dass sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden können. Nach der Leerung sind sie unverzüglich an ihren gewöhnlichen Standplatz zurück zu bringen. Können Grundstücke vom Sammelfahrzeug nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten angefahren werden, haben die Überlassungspflichtigen die Abfallbehältnisse selbst zur nächsten vom Abfuhrfahrzeug erreichbaren Stelle zu verbringen und diese nach der Leerung unverzüglich an ihren gewöhnlichen Standplatz zurück zu bringen. Fahrzeuge und Fußgänger dürfen durch die Aufstellung der Abfallbehältnisse nicht behindert oder gefährdet werden.

    Behältergrößen

    Beim Landkreis Eichstätt sind folgende Behältergrößen zugelassen: 60 Liter (Altfälle: 50 Liter), 120 Liter, 240 Liter und 1100 Liter.

    Leerungsrythmus

    Die Restmüllabfuhr erfolgt im Landkreis Eichstätt im vierzehntägigen Abfuhrrythmus (Abfuhrtag siehe Müllabfuhrterminplan).

    In den Restmüll gehören unter anderem:

    Asche, Backpapier, Binden, Blaupapier, Blumenvasen, Bratfolie, Disketten, Dispersionsfarben, Einweggeschirr,  Federn, Feinstrumpfhosen, Felle, Feuerzeuge, Filzstifte,  Fotos, Geschenkfolie, Geschirr, Glühbirnen, Gummi, Haare, Hartplastikbehälter, Hundekot, Hygienetücher, Kabelreste, Katzenstreu, Karton (verschmutzt), Kehricht, Keramik, Kerzenreste, Kinderspielzeug, Knochen, Kochgeschirr (aus Glas), Kohlepapier, Korbwaren, Kosmetiktücher, Küchenpapier, Kugelschreiber, Kleiderbügel, Leder, Lumpen, Luftballons, Musikcasetten, Nylonstrümpfe, Ordner, Papier (verschmutzt), Papiertaschentücher, Pappgeschirr, Pergamentpapier, Plastikgeschirr, Plexiglas, Porzellan, Putzlappen, PVC-Rohre, Regenschirme, Ruß, Schallplatten, Schleifpapier, Schnellhefter (Kunststoff), Schnürsenkel, Seifenreste, Spiegelscherben, Spielwaren, Spültücher, Staubsaugerbeutel, Steingut,  Strumpfhosen, Tampons, Tapeten, Teppichreste, Topfkratzer, Verbandsmaterial, Videocasetten, Watte, Wärmflaschen, Windeln, Wolle, Zahnbürsten, Zigarettenkippen 

    Entstehende Kosten

    Gebühren für die Abfallentsorgung:

    Restmülltonne (Volumen in Liter)

    Monatliche Gebühr

    • 60 L vierzehntägige Abfuhr: 6,89 €
    • 120 L vierzehntägige Abfuhr: 11,47 €
    • 240 L wöchentliche Abfuhr: 41,23 €
    • 240 L vierzehntägige Abfuhr: 20,62 €
    • 1.100 L wöchentliche Abfuhr: 200,20 €
    • 1.100 L vierzehntägige Abfuhr: 100,10 €
    • 1.100 L vierwöchentliche Abfuhr: 50,05 €

    Vierteljährliche Gebühr 

    • 60 L vierzehntägige Abfuhr: 20,67 €
    • 120 L vierzehntägige Abfuhr: 34,41 € 
    • 240 L wöchentliche Abfuhr: 123,69 € 
    • 240 L vierzehntägige Abfuhr: 61,86 € 
    • 1.100 L wöchentliche Abfuhr: 600,60 € 
    • 1.100 L vierzehntägige Abfuhr: 300,30 € 
    • 1.100 L vierwöchentliche Abfuhr: 150,15 € 

    Fälligkeit der Gebührenschuld

    Die Gebühr wird vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15 November fällig.

    Merkblatt

    Informationen des BayernPortals

    Styropor

    1. Formstyropor aus Verpackung:

    Weißes sauberes Formstyropor aus der Verpackung (z. B. Eckschutz beim Kauf eines Fernsehers, Styroporchips) ist über den Gelben Sack zu entsorgen.

    Hinweis:

    Bei Handwerksbetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben ist gemäß § 3 Abs. 11 VerpackG die Abholung von Verpackungsmaterial bis zu einem Volumen von 1,1 Kubikmetern über den Gelben Sack möglich. Darüber hinaus gehende Mengen sind bei einer Entsorgungsfirma zu entsorgen (z. B. Rudolf Ernst GmbH & Co. KG Gunzenhausen, Braun Entsorgung GmbH Manching, Bachhuber & Partner Entsorgungs-GmbH Beilngries). Weitere Auskünfte erhalten Sie vom Entsorungsbetrieb.

    2. Styropor aus dem Baubereich/Dämmung:

    Styropor aus dem Baubereich und sonstige Dämmmaterialien werden am Wertstoffhof nicht angenommen. Dieses entsorgen Sie bitte bei einem privaten Entsorungsunternehmen Ihrer Wahl.