Infiziert oder Quarantäne: Abfallentsorgung nur über Restmülltonne
dass Abfälle von Corona-Patienten sowie von in Quarantäne befindlichen Personen ausschließlich über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Eine Entsorgung von Hygieneartikeln, wie zum Beispiel Taschentüchern, darf keinesfalls über die Papier- und Bioabfall-Tonnen oder die Gelben Säcke erfolgen. Damit das Infektionsrisiko für die Mitarbeiter der Entsorgungsfirmen reduziert wird, müssen die Abfälle zusätzlich in eine kräftige Plastiktüte gegeben sowie verschnürt beziehungsweise verknotet werden, bevor diese in die Restmülltonne verbracht werden. Spitze und scharfe Gegenstände sind am besten in bruch- und durchstichsicheren Einweg-Behältnissen zu verpacken. Die Verwertung der Restabfälle erfolgt in der Müllverwertungsanlage Ingolstadt. Bei dieser sogenannten „thermischen Verwertung“ werden die Viren abgetötet. Kathrin Husterer, Fachbereichsleiterin Abfallwirtschaft, appelliert: „Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, aktiv mitzuwirken, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und das Infektionsrisiko für diejenigen, die in der Entsorgungsbranche tätig sind, zu minimieren.“ Bei weiteren Fragen in diesem Zusammenhang oder zur Abfallentsorgung im Allgemeinen sind die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft des Landratsamtes Eichstätt unter der Telefonnummer 08421/70-295 erreichbar. pp