Schülerbeförderung ab Montag, 22.02.2021
Bitte beachten Sie auch, dass seit Montag, 18.01.2021, in den öffentlichen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs und freigestellten Schülerverkehrs sowie den dazugehörigen Einrichtungen im Freistaat Bayern die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske mit vergleichbarer Schutzwirkung gilt. Die wichtigsten Antworten dazu finden Sie hier: Wir alle mit Maske!