Bauverwaltung, Wohnungswesen, Bezirk Süd
Am 01.09.2018 ist das Gesetz zur Änderung der Bayerische Bauordnung (BayBO) in Kraft getreten.
Die BayBO regelt als bayerisches Landesgesetz, was bei der Bauausführung zu beachten ist. Sie regelt auch die Frage, ob ein Vorhaben einer Genehmigung bedarf und welches Verfahren dabei Anwendung findet.
Die wesentlichen Änderungen sind u.a.:
- Wiederaufnahme des Abstandsflächenrechts in das Pflichtprüfprogramm im vereinfachten Genehmigungsverfahren
- klarere Strukturierung der Regelungen über die Prüfung von Brandschutz und Standsicherheit
- Einführung von Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität im Bereich der Stellplatzablöse und des gemeindlichen Satzungsrechts (Klarstellung, dass die Gemeinde in einer örtlichen Stellplatzsatzung auch die Ausstattung von Stellplätzen mit Elektroladestationen regeln kann)
- Neufassung des Bauproduktenrechts (Art. 15 bis Art. 30 BayBO), um den europarechtlichen Anforderungen zu entsprechen
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass seit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung vom 01.09.2018 neue Bauantragsformulare zu verwenden sind!
Diese der Datenschutzgrundverordnung entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Auf den Seiten des Bauamtes Eichstätt im Internetportal des Landratsamtes Eichstätt versuchen wir Ihnen die verschiedenen Verfahrensarten vorzustellen, die vor Verwirklichung eines Bauvorhabens zu durchlaufen sind. Des weiteren wollen wir Ihnen aufzeigen, welche Unterlagen für das jeweilige Genehmigungsverfahren erforderlich sind und Ihnen die dafür notwendigen Formulare zur Verfügung stellen.
Diese stehen Ihnen während der allgemeinen Sprechzeiten des Landratsamtes Eichstätt gerne beratend zur Verfügung.
Für Sie zuständig
Anschrift
Landratsamt Eichstätt - Dienstleistungszentrum Lenting
Öffnungszeiten
Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr; Do zusätzlich 14.00 - 16.00 Uhr;
Öffentliche Verkehrsmittel: Busse Haltestelle Lenting Landratsamt; Linien 9221, 9230, 9235 und 9236
(Zulassung abweichend)