Beistandschaft
Auf schriftlichen Antrag eines sorgeberechtigten Elternteiles wird das Jugendamt Beistand eines Kindes für
- die Feststellung der Vaterschaft
- die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Die Beistandschaft kann für beide genannten Angelegenheiten oder auch nur für einzelne gestellt werden. Durch eine Beistandschaft wird die elterliche Sorge für das Kind nicht eingeschränkt.
Bei gemeinsamen Sorgerecht kann den Antrag auf Beistandschaft derjenige Elternteil stellen, bei dem sich das Kind in Obhut befindet.
Die Beistandschaft kann jederzeit durch schriftliche Erklärung wieder beendet werden. Andernfalls endet die Beistandschaft kraft Gesetzes mit Erreichen der Volljährigkeit des Kindes oder bei Wegzug des Kindes ins Ausland.
TIPP: Bevor Sie die Beistandschaft beantragen, empfiehlt sich die Beratung durch das Jugendamt.
Da die Geltendmachung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sollten Sie parallel zur Beistandschaft auch Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) beantragen, falls Sie noch keine oder geringere Unterhaltszahlungen erhalten.
Sachbearbeiter (nach Gemeinden, denen der Wohnort des Kindes angehört):
Landratsamt Eichstätt
Amt für Familie und Jugend
- Dienstleistungszentrum Lenting -
Bahnhofstraße 16
85101 Lenting
Herr Justin (Tel.: 08421/70-431 Fax: 08421/7010-431)
für die Gemeinden:
- Böhmfeld
- Denkendorf
- Gaimersheim
- Hepberg
- Kinding
- Lenting
- Mindelstetten
- Nassenfels
- Oberdolling
- Stammham
Frau Münch (Tel.: 08421/70-414 Fax: 08421/7010-414, Erreichbarkeit nur vormittags)
für die Gemeinden:
- Altmannstein
- Egweil
- Großmehring
- Mörnsheim
- Pförring
- Wettstetten
Frau Schmid (Tel.: 08421/70-469 Fax: 08421/7010-469)
für die Gemeinden:
- Adelschlag
- Beilngries
- Buxheim
- Dollnstein
- Eitensheim
- Hitzhofen
- Kipfenberg
- Kösching
- Pollenfeld
- Schernfeld
- Titting
- Walting
Landratsamt Eichstätt
Amt für Familie und Jugend
Residenzplatz 1
85072 Eichstätt
Frau Schreiber ( Tel.: 08421/70-243 Fax: 08421/7010-243)
für die Gemeinden:
- Eichstätt
- Wellheim
Bitte beachten Sie, dass die telefonische Erreichbarkeit auch in den Kernzeiten Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr wegen Urkunds-, Beratungs- oder Gerichtsterminen, bzw. Außendiensten der Sachbearbeiter nicht immer gewährleistet sein kann.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Helmuth Justin Mitarbeiter | 08421/70-431 | 08421/70 10 431 | 2.008 / DLZ Lenting | helmuth.justin@lra-ei.bayern.de |
Christina Münch Mitarbeiterin | 08421/70-414 | 08421/70 10 414 | 2.010 / DLZ Lenting | christina.muench@lra-ei.bayern.de |
Stefanie Schmid Mitarbeiterin | 08421/70-469 | 08421/70 10 469 | 2.009 / DLZ Lenting | stefanie.schmid@lra-ei.bayern.de |
Katrin Schreiber Mitarbeiterin | 08421/70-243 | 08421/70 10 243 | 200 | katrin.schreiber@lra-ei.bayern.de |
Notwendige Unterlagen
- für die Beratung: Geburtsurkunde des Kindes, Nachweis der gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung (Urteil oder Beschluss) oder -Anerkennung (Urkunde) mit Zustimmung der Mutter (Urkunde), der oder die letzte(n) Unterhaltstitel (Urteil, Beschluss, Vergleich, Urkunde mit Berechnung), ggf. Scheidungsprotokoll und -beschluss, Sorgerechtsentscheidung/Sorgeerklärung oder Negativattest
- für die Berechnung: Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, letzter Steuerbescheid des Finanzamtes, Aufstellung und Nachweise der besonderen Belastungen (siehe auch Erhebungsbogen und Formular Kreditbelastung)
Gesetzliche Grundlagen
Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII), Bayerisches Kinder- und Jugendhilfegesetz (BayKJHG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Formulare
Merkblatt
Links
Anschrift
Landratsamt Eichstätt
Öffnungszeiten
Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr; Do zusätzlich 14.00 - 16.00 Uhr;
Öffentliche Verkehrsmittel: DB und Busse - Bahnhof Eichstätt-Stadt; Stadtbuslinie - Haltestelle Residenzplatz (Zulassung abweichend)
Landratsamt Eichstätt - Dienstleistungszentrum Lenting
Öffnungszeiten
Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr; Do zusätzlich 14.00 - 16.00 Uhr;
Öffentliche Verkehrsmittel: Busse Haltestelle Lenting Landratsamt; Linien 9221, 9230, 9235 und 9236
(Zulassung abweichend)