Futtermittelüberwachung
Nicht nur die BSE-Krise, sondern auch Futtermittelskandale, wie beispielsweise Nitrofen oder MPA haben gezeigt, dass die Futtermittelkontrolle nach wie vor eine sehr wichtige Aufgabe ist.
Die Organisation der amtlichen Futtermittelüberwachung wurde in Bayern nach dem Auftreten von BSE von Grund auf neu strukturiert:
Zuständig für den Vollzug des Futtermittelrechts ist zentral für ganz Bayern das Sachgebiet Futtermittelrecht an der Regierung von Oberbayern
An den Landratsämtern wurde die Stelle des Veterinärassistenten neu geschaffen. Der Veterinärassistent nimmt als Mitarbeiter des Veterinäramtes veterinärrechtliche und futtermittelrechtliche Aufgaben wahr und ist zuständig für die Ziehung von Futtermittelproben bei tierhaltenden Landwirten und im Landkreis angesiedelten Futtermittelherstellern bzw. –händlern.
Die Proben werden im Labor entsprechend eines Probenplans auf unterschiedliche Parameter untersucht, u.a. auch auf das Vorhandensein von tierischen Bestandteilen, Mycotoxinen, Zusatzstoffen etc.
Informationen zum Thema Futtermittel:
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Registrierung von Futtermittelhersteller, Händler und Landwirte (Regierung von Oberbayern)
Mitteilungs- und Übermittlungspflicht nach § 44a LFGB
Nach § 44a Absatz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Verbindung mit § 2 der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung sind die Lebensmittel- und
Futtermittelunternehmer verpflichtet, ihnen vorliegende Ergebnisse zu Dioxinen und polychlorierten Biphenylen (PCB) an die zuständigen Behörden zu melden.
Die zuständigen Behörden der Länder leiten gemäß § 44a Absatz 2 LFGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung die ihnen vorliegenden Untersuchungsergebnisse zu Dioxinen und PCB
bis zum 15. Tag eines Monats für den Vormonat an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weiter, welches quartalsmäßig zu diesen Befunden berichtet.
Aufgaben / Dienstleistungen
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Thomas Schneider Mitarbeiter | 08421/70-537 | 206 - Grabmannstraße | veterinaerwesen@lra-ei.bayern.de |
Links
Informationen des BayernPortals
Anschrift
Veterinärwesen Landratsamt Eichstätt - Dienststelle Grabmannstraße
Öffnungszeiten
Mo.-Fr. 7.30-12.00 Uhr, Mo.- Do. auch 14.00-16.00 Uhr und nach Vereinbarung; Öffentl. Verkehrsmittel: DB und Busse-Haltestelle Bahnhof Eichstätt-Stadt; Stadtbuslinie-Haltestelle Römerstr./Krankenh.