Kleinkläranlagen
Der gesamte Landkreis Eichstätt wurde in Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt nach dem Karstmerkblatt des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) als Karstgebiet klassifiziert. Aus diesem Grund gibt es keine bezeichneten Gebiete nach Art. 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bayer. Wassergesetz (BayWG). Somit werden für Vorhaben im Landkreis Eichstätt ausschließlich beschränkte wasserrechtliche Erlaubnisse nach Art. 15 BayWG erteilt.
Die Begutachtung durch einen privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) ist bei Antragstellung nicht erforderlich. Sie erfolgt durch das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt als amtlicher Sachverständiger.
Als Antragsunterlagen sind in 4-facher Ausfertigung einzureichen:
- Antrag (formlos)
- Lageplan M 1:1000 mit Standorteinzeichnung
- Planzeichnung der Kleinkläranlage
- Erläuterungsbericht (u.a. Anzahl der angeschlossenen Einwohner und Wohneinheiten, Angaben zur Größe der mechanischen Vorbehandlung, Erläuterungen zur biologischen Stufe und zur Nachbehandlung -sog. Karststufe-, Bauartzulassung)
Informationen zur Förderung (Zuwendungen) von Kleinkläranlagen erteilt Ihnen das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt (Tel. 0841/3705-0) bzw. Ihre Gemeinde.
Die Funktionstüchtigkeit Ihrer Anlage, insbesondere die ordnungsgemäße Eigenkontrolle, die fachgerecht durchgeführte Wartung sowie die ordnungsgemäße Beseitigung der bei der Wartung festgestellten Mängel ist grundsätzliche alle zwei Jahre zu prüfen und gegenüber dem Landratsamt Eichstätt (Sachgebiet Wasserrecht) zu bescheinigen. Hierzu wird durch den Kleinkläranlagenbetreiber ein privater Sachverständiger (PSW) beauftragt.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Helga Geisenfelder Mitarbeiterin | 08421/70-353 | 2-R2 | wasserrecht@lra-ei.bayern.de |
Formulare
Links
Anschrift
Landratsamt Eichstätt
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do auch 14.00 - 16.00 Uhr;
Öffentliche Verkehrsmittel: DB und Busse - Haltestelle Bahnhof Eichstätt-Stadt; Stadtbuslinie - Haltestelle Residenzplatz