Landrats- und Kreistagswahlen
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Christian Speth Sachgebietsleiter | 08421/70-259 | 116 | christian.speth@lra-ei.bayern.de |
Entstehende Kosten
Die Kosten der Landkreiswahlen tragen grundsätzlich die Landkreise.Gesetzliche Grundlagen
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) Bekanntmachung zum Vollzug des GLKrWG und der GLKrWO (GLKrWBek)Bemerkungen
Wählen kann grundsätzlich jeder Deutsche und jeder ausländische Unionsbürger, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich seit mindestens 3 Monaten im Landkreis mit dem Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen aufhält. Wer gewählt werden will, muss sich grundsätzlich 6 Monate im Landkreis mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehung aufhalten; zum Landrat kann auch gewählt werden, wer den Aufenthalt nicht im Landkreis hat. Ausländische Unionsbürger können Kreisrat werden, nicht jedoch Landrat. Näheres können Sie jederzeit bei uns erfragen.Informationen des BayernPortals
Anschrift
Landratsamt Eichstätt
Residenzplatz 1
85072 Eichstätt
Telefon: 08421/70-0
Fax: 08421/70-222
E-Mail: wahlen@lra-ei.bayern.de
Öffnungszeiten
Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr; Do zusätzlich 14.00 - 16.00 Uhr;
Öffentliche Verkehrsmittel: DB und Busse - Bahnhof Eichstätt-Stadt; Stadtbuslinie - Haltestelle Residenzplatz (Zulassung abweichend)