Informationen für positiv Getestete
Seit dem 01.03.2023 gelten für positiv getestete Personen keine verpflichtenden Schutzmaßnahmen mehr.
Sollten Sie COVID-19-typische Symptome haben, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Hausarzt, eine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Zusätzlich zu einer eventuellen Testung ist bei Symptomatik durch den Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen.
Weitere Informationen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Informationen zu Fragen bezüglich allgemeinen Rahmenbedingungen und zur Vorgehensweise bei positiven Testungen auf SARS-CoV-2 oder engem Kontakt zu positiv Getesteten können Sie der Internetpräsenz des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege entnehmen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus
Testzentren im Landkreis Eichstätt – Schnelltest/ PCR-Test
Hinweise zur Schließung der kommunalen Testzentren
Die Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. Bay IfSMV) wurde mit Wirkung zum 01.03.2023 aufgehoben. Folglich bestehen in Bayern keinerlei Testnachweispflichten für den Besuch medizinischer oder pflegerischer Einrichtungen mehr.
Nachdem eventuell über das Hausrecht von Einrichtungen geforderte Testnachweise auch durch einen sog. Selbsttest erbracht werden können, wurden die Kreisverwaltungsbehörden vom Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege aufgefordert, die Tätigkeit und Betrieb der lokalen Testzentren einzustellen.
Bürgerinnen und Bürger, die einen Test benötigen, können über das bundesweite Online-Portal Teststellen finden, die Testungen anbieten. Beim genannten Portal handelt es sich um die Schnelltest-Stellensuche des Bundes. Teststellen, die an die Corona-Warn-App (CWA) angebunden sind, können dort gefunden werden. Mit dem 01.03.2023 sind sämtliche Ansprüche auf kostenlose Testungen weggefallen, bei den Teststationen können somit nur noch Selbstzahlertests bezogen werden.
Daher sind die kommunalen Testzentren in Eichstätt und Beilngries ab 28.02.2023 dauerhaft geschlossen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was mache ich, wenn die Corona-Warn-App "rot" zeigt?
Es hat eine Risikobegegnung mit einer positiv getesteten Person gegeben. Warnungen der Corona-Warn-App begründen aktuell weder einen Anspruch auf kostenlose PCR-Testung, noch auf Antigen-Schnelltestung. Es empfiehlt sich jedoch, zur Sicherheit einen Selbsttest durchzuführen.
Ich bin symptomatisch – was soll ich tun?
Sollten Sie COVID-typische Symptome haben, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Hausarzt, Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Zusätzlich zu einer eventuellen Testung ist bei Symptomatik durch den Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen.
Wie bekomme ich ein Genesenenzertifikat?
Auf Anweisung der Regierung von Oberbayern gelten als Nachweis einer Genesung Positivbefunde, die mindestens 28 Tage, höchstens aber 90 Tage zurückliegen. Genesenenzertifikate können in den Apotheken des Landkreises Eichstätt nur ausgestellt werden, wenn ein positiver PCR-Testnachweis der Apotheke vorgelegt wird.
Der Genesenenstatus beginnt 28 Tage nach einer PCR-Testung auf SARS-CoV-2, die ein positives Ergebnis aufweist und endet 90 Tage nach dem Tag dieser Testung (nicht: 90 Tage nach den 28 Tagen).
Welche Regeln gelten für Reiserückkehrer?
Die Volksrepublik China gilt seit dem 22. Februar 2023, um 0:00 Uhr NICHT mehr als "Virusvariantengebiet in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht".
Für die Einreise nach Deutschland gibt es somit aktuell keinerlei Testnachweispflichten.
Weitere Informationen zur Einreise und allen Neuregelungen können Sie den Internetpräsenzen des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Instituts entnehmen: