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Landkreis Eichstätt

Informationen für positiv Getestete

Seit dem 01.03.2023 gelten für positiv getestete Personen keine verpflichtenden Schutzmaßnahmen mehr.

Sollten Sie COVID-19-typische Symptome haben, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Hausarzt, eine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Zusätzlich zu einer eventuellen Testung ist bei Symptomatik durch den Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen.

Weitere Informationen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege

Informationen zu Fragen bezüglich allgemeinen Rahmenbedingungen und zur Vorgehensweise bei positiven Testungen auf SARS-CoV-2 oder engem Kontakt zu positiv Getesteten können Sie der Internetpräsenz des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege entnehmen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus

Testzentren im Landkreis Eichstätt – Schnelltest/ PCR-Test

Hinweise zur Schließung der kommunalen Testzentren

Die Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. Bay IfSMV) wurde mit Wirkung zum 01.03.2023 aufgehoben. Folglich bestehen in Bayern keinerlei Testnachweispflichten für den Besuch medizinischer oder pflegerischer Einrichtungen mehr.

Nachdem eventuell über das Hausrecht von Einrichtungen geforderte Testnachweise auch durch einen sog. Selbsttest erbracht werden können, wurden die Kreisverwaltungsbehörden vom Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege aufgefordert, die Tätigkeit und Betrieb der lokalen Testzentren einzustellen.

Daher sind die kommunalen Testzentren in Eichstätt und Beilngries ab 28.02.2023 dauerhaft geschlossen.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Ich bin symptomatisch – was soll ich tun?

Sollten Sie COVID-typische Symptome haben, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Hausarzt, Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Zusätzlich zu einer eventuellen Testung ist bei Symptomatik durch den Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen.

Wie bekomme ich ein Genesenenzertifikat?

Auf Anweisung der Regierung von Oberbayern gelten als Nachweis einer Genesung Positivbefunde, die mindestens 28 Tage, höchstens aber 90 Tage zurückliegen. Genesenenzertifikate können in den Apotheken des Landkreises Eichstätt nur ausgestellt werden, wenn ein positiver PCR-Testnachweis der Apotheke vorgelegt wird.

Der Genesenenstatus beginnt 28 Tage nach einer PCR-Testung auf SARS-CoV-2, die ein positives Ergebnis aufweist und endet 90 Tage nach dem Tag dieser Testung (nicht: 90 Tage nach den 28 Tagen).

Welche Regeln gelten für Reiserückkehrer?

Die Volksrepublik China gilt seit dem 22. Februar 2023, um 0:00 Uhr NICHT mehr als "Virus­varianten­gebiet in dem eine besorgnis­erregende Virus­variante aufzutreten droht".

Für die Einreise nach Deutschland gibt es somit aktuell keinerlei Testnachweispflichten.

Weitere Informationen zur Einreise und allen Neuregelungen können Sie den Internetpräsenzen des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Instituts entnehmen:

http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/corona-pandemie/allgemeine-informationen