Online-Dienste von A-Z
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Sie können das Formular zur Beantragung einer Erlaubnis Ihrer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit nach § 54 KrWG Schritt für Schritt elektronisch ausfüllen und anschließend an die zuständige Behörde übersenden. Dem Antrag müssen Unterlagen beigefügt werden. Halten Sie diese in Form einer PDF-Datei mit einer maximalen Dateigröße von 2 MB bereit. Der Antrag muss abschließend qualifiziert elektronisch signiert werden. Hierzu kann z. B. die im elektronischen Abfallnachweisverfahren genutzte Signaturkarte und der dort verwandte Kartenleser eingesetzt werden.
Sie können den Baubeginn oder Abgrabungsbeginn online anzeigen.
Sie können einen Bauantrag, Abgrabungsantrag, Änderungsantrag sowie Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. für eine verfahrensfreie Abgrabung online einreichen.
Sie können fehlende Angaben und Unterlagen zu online eingereichten Vorgängen online nachreichen.
Sie können eine Teilbaugenehmigung oder eine Teilabgrabungsgenehmigung online beantragen.
Sie können den Vorbescheid online beantragen.
Sie können einen Bauantrag, Abgrabungsantrag, Änderungsantrag sowie Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. für eine verfahrensfreie Abgrabung online einreichen.
Über den Datenverbund Abwasser Bayern (DABay) können Abgabepflichtige alle Anlagen gemäß VwVBayAbwAG zur Großeinleiter- und Niederschlagswasserabgabe online an die Kreisverwaltungsbehörde übermitteln. Zur Nutzung des digitalen Prozesses ist eine Registrierung notwendig.
Sie können über den öffentlichen Zugang des Altlastenkatasters allgemeine Informationen zu Altlasten abrufen. Es ist eine Flächenauskunft zu Altlastenflächen nach Katasternummer und regionalem Lagebezug möglich. Personenbezogene Daten wie Flurnummern, Koordinaten, Straßennamen und Hausnummern etc. sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
Sie können die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer Beschäftigung, einer selbstständigen Tätigkeit oder zur Forschung (§§ 18 - 21 Aufenthaltsgesetz) online beantragen.
Sie können die Änderung von Nebenbestimmungen auf dem Aufenthaltstitel oder auf dem Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), zum Beispiel einer Arbeits- oder Wohnsitzauflage (§§ 12 - 12a Aufenthaltsgesetz) online beantragen.
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz für Personen, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine geflohen sind oder bei Kriegsausbruch in Deutschland waren und nicht mehr in die Ukraine zurückkehren können (§ 24 Aufenthaltsgesetz) online beantragen.
Sie können die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für die Berufsausbildung, ein Studium, die Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes, ein studienbezogenes Praktikum EU, die Teilnahme an Maßnahmen zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation, einen Sprachkurs, einen Schüleraustausch oder für den Schulbesuch (§§ 16 - 17 Aufenthaltsgesetz) online beantragen.
Sie benötigen Hilfe, um den passenden Online-Dienst für Ihr Anliegen zu finden? Mit dieser Entscheidungshilfe finden Sie in nur wenigen Schritten die richtige Antragsstrecke.
Sie können über den Antragsassistenten „AFBG Digital“ die Förderung Ihrer beruflichen Fortbildung online beantragen. Die elektronische Antragstellung erfolgt mithilfe der BundID. Der Antragsassistent unterstützt bei jedem einzelnen Schritt. Notwendige Dokumente können Sie direkt per Uploadfunktion hochladen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Antrag zwischenzuspeichern, um einen wirklich vollständigen Antrag hochzuladen. Die Vollständigkeit Ihrer Angaben können Sie dann vor der Antragstellung und Übersendung gegenprüfen. So können Sie persönlich sicherstellen, dass direkt alle notwendigen Daten und Unterlagen gesichert ankommen und ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
Sie können auch über die "AFBG Digital Companion App" die Förderung Ihrer beruflichen Fortbildung online beantragen. Sie können benötigte Unterlagen zu Ihrem Antrag hinzufügen oder zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen. Außerdem haben Sie den Bearbeitungsstand Ihres Antrages immer im Blick.
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Mittels des Antragsassistenten BAföG-Digital kann hier ein Antrag auf BAföG vollständig digital ausgefüllt und an das zuständige Amt übermittelt werden. Der Antragsassistent bietet Hilfestellungen bei der Eingabe Ihrer Antragsdaten und prüft diese auf Vollständigkeit und Plausibilität. Sämtliche Formblätter können elektronisch übermittelt werden. Nachzureichende Unterlagen können später per Upload dem Antrag beigefügt werden.
Sie können die Beseitigung einer baulichen Anlage online anzeigen.
Sie können die Nutzungsaufnahme online anzeigen.
Sie können den Baubeginn oder Abgrabungsbeginn online anzeigen.
Sie können die Verlängerung einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids online beantragen.
Sie können einen Bauantrag, Abgrabungsantrag, Änderungsantrag sowie Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. für eine verfahrensfreie Abgrabung online einreichen.
Sie können fehlende Angaben und Unterlagen zu online eingereichten Vorgängen online nachreichen.
Sie können eine isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen.
Sie können eine isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen.
Sie können eine isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen.
Sie können eine isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen.
Sie können eine Teilbaugenehmigung oder eine Teilabgrabungsgenehmigung online beantragen.
Sie können den Vorbescheid online beantragen.
Sie können die Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs online einreichen.
Sie können einen Bauantrag, Abgrabungsantrag, Änderungsantrag sowie Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. für eine verfahrensfreie Abgrabung online einreichen.
Mithilfe dieses Online-Dienstes können Sie bei der Ausländerbehörde eine Beschäftigungserlaubnis, eine Beschäftigungsduldung, eine Ausbildungsduldung oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer beantragen. Der Online-Dienst ermöglicht zudem, die Änderung oder Verlängerung der oben genannten Dokumente.
Deutsche Arbeitgeber können das beschleunigte Fachkräfteverfahren für die erleichterte Einreise ausländischer Fachkräfte (§ 81a Aufenthaltsgesetz) online beantragen.
Sie können die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer Beschäftigung, einer selbstständigen Tätigkeit oder zur Forschung (§§ 18 - 21 Aufenthaltsgesetz) online beantragen.
Das Vernetzte Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS) ist die zentrale Anlaufstelle für Bodenrichtwertauskünfte. Wenn Sie über die Karte einen Punkt wählen, werden Ihnen kostenfrei bereitgestellte Informationen über Bodenrichtwerte und der zuständige Gutachterausschusses angezeigt.
Britische Staatsangehörige können ihren Aufenthalt online bei der Ausländerbehörde anzeigen. Nach dem Versand der Online-Aufenthaltsanzeige wird eine ausdruckbare Bescheinigung an das BayernID-Postfach übermittelt.
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Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.
Sie können online Ihre Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO gelten machen (z. B. eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen). Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.
Mithilfe dieses Online-Dienstes können Sie bei der Ausländerbehörde eine Beschäftigungserlaubnis, eine Beschäftigungsduldung, eine Ausbildungsduldung oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer beantragen. Der Online-Dienst ermöglicht zudem, die Änderung oder Verlängerung der oben genannten Dokumente.
AnfangsbuchstabeE
Mit dem Quick-Check können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Behörde.
Mit dem Quick-Check können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Behörde.
Die EU-Datenbank TRACES NT dient unter anderem zur Dokumentation des Eingangs von Tieren und Produkten tierischer und nicht-tierischer Herkunft aus Drittländern. Zum Zugriff auf TRACES NT wird ein „EU-Login“ benötigt. Hierfür muss sich der Unternehmer einmalig anmelden und wird von der zuständigen Behörde freigeschaltet.
Sie müssen sich beim Authentifizierungsdienst der Europäischen Kommission anmelden und ein Profil mit den Angaben zu Ihrer Person und Ihren Kontaktdaten erstellen. Anschließend können Sie Ihren Antrag für den Europäischen Berufsausweis stellen, gescannte Kopien von Dokumenten hochladen und an die Behörde Ihres Herkunftslandes schicken.
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Die Anmeldung von Teilnehmern für einen Lehrgang an einer Staatlichen Feuerwehrschule erfolgt über das Bildungsmanagementsystem (BMS). Der Kommandant muss in BMS bestätigen, dass die Lehrgangsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag wird über die Gemeinde und das Büro des Kreisbrandrates im Landratsamt / kreisfreien Stadt an die Regierung weitergeleitet.
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VEMAGS® steht als Akronym für das "VErfahrensMAnagement für Großraum- und Schwertransporte". Für Fahrzeuge, die breiter, länger, höher oder schwerer sind, als in der Straßenverkehrsordnung festgelegt, kann die spezielle Erlaubnis um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, online beantragt werden.
Das Vernetzte Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS) ist die zentrale Anlaufstelle für Bodenrichtwertauskünfte. Wenn Sie über die Karte einen Punkt wählen, werden Ihnen kostenfrei bereitgestellte Informationen über Bodenrichtwerte und der zuständige Gutachterausschusses angezeigt.
Sie können bei dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte online einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens stellen. Das Gutachten wird nach Fertigstellung postalisch an Sie versandt und ggf. an Ihr BayernID-Postfach übermittelt.
AnfangsbuchstabeH
AnfangsbuchstabeI
Über das DEMIS-Meldeportal können Meldungen gemäß IfSG online abgesetzt werden. Gemäß § 14 Abs. 8 IfSG haben zwischenzeitlich alle Meldungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr.1/1a und Abs. 2 IfSG sowie Meldungen gemäß § 7 Abs. 1 IfSG elektronisch zu erfolgen (siehe auch www.rki.de/demis).
Rechtsfähige Träger können eine Förderung für Projekte zur Wertevermittlung online beantragen.
Sie können den Auszahlungsantrag für eine Zuwendung nach den Fördereckpunkten „Wertevermittlung in Bayern“ online übermitteln.
Sie können den Verwendungsnachweis für eine Zuwendung nach den Fördereckpunkten „Wertevermittlung in Bayern“ online übermitteln.
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AnfangsbuchstabeK
Zur besseren Auffindbarkeit des/der jeweils zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers/-fegerin für die hoheitlichen Aufgaben stellt dieser Dienst die Gebiete und Grenzen der rund 1.400 bayerischen Bezirke dar. Die Erreichbarkeitsdaten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und -fegerinnen sind ebenfalls abrufbar. Klicken Sie in der Karte auf Ihre Wohnadresse, dann werden Ihnen die Erreichbarkeitsdaten angezeigt.
Kreisangehörige Gemeinden und die sonstigen zur Katastrophenhilfe Verpflichteten können die Zuwendung zum Ausgleich von Einsatzkosten im abwehrenden Katastrophenschutz online beantragen.
Sie können sich über die vielfältigen Jobangebote der bayerischen kommunalen Arbeitgeber online informieren.
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Sie können eine Voranfrage zur Änderung Ihres Vor- und Familiennamens online übermitteln.
Für Niederschlagswassereinleitungen kann ggf. eine Erlaubnis notwendig sein. Sie können über dieses Online-Verfahren die erforderlichen Angaben, Pläne und Unterlagen erfassen. Es wird dann geprüft, ob Sie einen wasserrechtlichen Antrag stellen müssen oder die rechtlichen und technischen Vorgaben zum erlaubnisfreien Einleiten erfüllen. Sie können Ihre Unterlagen zur Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bei der Kreisverwaltungsbehörde online einreichen.
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Sie haben eine allgemeine Anfrage rund um das Thema Reha, Rente, Altersvorsorge oder benötigen einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung? Sie möchten der Deutschen Rentenversicherung ohne großen Aufwand Unterlagen zukommen lassen? Hier finden Sie verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Kontakt aufnehmen können.
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Die Schulstandorte und Schulsprengel aller bayerischen Grund- und Mittelschulen können über den "BayernAtlas" abgerufen werden. Die Standorte der Schulen und Grenzen der Schulbezirke werden in der Karte angezeigt. Bei Klicke auf einen Standort oder ein Gebiet sind weiterführende Informationen zugänglich.
Sie können die Erklärung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit online übermitteln.
DigiSucht ist eine digitale Beratungsplattform, die völlig anonym und kostenlos genutzt werden kann. Die Plattform verbindet Sie digital mit Beratungsstellen in Ihrer Nähe und ermöglicht den digitalen Austausch mit professionellen Beraterinnen und Beratern, die auch in lokalen Suchtberatungsstellen arbeiten. Die Online-Suchtberatung auf DigiSucht richtet sich an Betroffene, Angehörige und Eltern und bietet Unterstützung bei allen Fragen zum Umgang mit Drogen, psychoaktiven Substanzen, Glücksspiel oder digitalen Medien.
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Wenn Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchführen möchten, können Sie diese online anzeigen.
Die EU-Datenbank TRACES NT dient unter anderem zur Dokumentation des Eingangs von Tieren und Produkten tierischer und nicht-tierischer Herkunft aus Drittländern. Zum Zugriff auf TRACES NT wird ein „EU-Login“ benötigt. Hierfür muss sich der Unternehmer einmalig anmelden und wird von der zuständigen Behörde freigeschaltet.
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Sie können den Wohnberechtigungsschein und die Benennung für eine Wohnung online beantragen.
Der Wohngeld-Plus - Rechner ermöglicht eine unkomplizierte und schnelle Berechnung des voraussichtlichen Wohngeldanspruchs. Der Wohngeld-Plus - Rechner dient lediglich einer ersten Orientierung. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Wohngeldanspruch kann nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde geben.
Verfügungsberechtigte/Vermieter, Mieter und Wohnungssuchende können sich bestätigen lassen, dass eine Wohnung nicht mehr als öffentlich gefördert gilt. Wohnungssuchende können zudem eine Bestätigung anfordern, dass es sich bei der Wohnung um eine öffentlich geförderte Wohnung handelt. Die Bestätigung kann online angeordert werden.

