Online-Dienste von A-Z
AnfangsbuchstabeA
Sie können den Baubeginn oder Abgrabungsbeginn online anzeigen.
Sie können einen Bauantrag, Abgrabungsantrag, Änderungsantrag sowie Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. für eine verfahrensfreie Abgrabung online einreichen.
Sie können fehlende Angaben und Unterlagen zu online eingereichten Vorgängen online nachreichen.
Sie können eine Teilbaugenehmigung oder eine Teilabgrabungsgenehmigung online beantragen.
Sie können den Vorbescheid online beantragen.
Sie können einen Bauantrag, Abgrabungsantrag, Änderungsantrag sowie Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. für eine verfahrensfreie Abgrabung online einreichen.
Sie können die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer Beschäftigung, einer selbstständigen Tätigkeit oder zur Forschung (§§ 18 - 21 Aufenthaltsgesetz) online beantragen.
Sie können die Änderung von Nebenbestimmungen auf dem Aufenthaltstitel oder auf dem Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), zum Beispiel einer Arbeits- oder Wohnsitzauflage (§§ 12 - 12a Aufenthaltsgesetz) online beantragen.
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz für Personen, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine geflohen sind oder bei Kriegsausbruch in Deutschland waren und nicht mehr in die Ukraine zurückkehren können (§ 24 Aufenthaltsgesetz) online beantragen.
Sie können die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für die Berufsausbildung, ein Studium, die Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes, ein studienbezogenes Praktikum EU, die Teilnahme an Maßnahmen zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation, einen Sprachkurs, einen Schüleraustausch oder für den Schulbesuch (§§ 16 - 17 Aufenthaltsgesetz) online beantragen.
Sie benötigen Hilfe, um den passenden Online-Dienst für Ihr Anliegen zu finden? Mit dieser Entscheidungshilfe finden Sie in nur wenigen Schritten die richtige Antragsstrecke.
AnfangsbuchstabeB
Sie können die Beseitigung einer baulichen Anlage online anzeigen.
Sie können die Nutzungsaufnahme online anzeigen.
Sie können den Baubeginn oder Abgrabungsbeginn online anzeigen.
Sie können die Verlängerung einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids online beantragen.
Sie können einen Bauantrag, Abgrabungsantrag, Änderungsantrag sowie Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. für eine verfahrensfreie Abgrabung online einreichen.
Sie können fehlende Angaben und Unterlagen zu online eingereichten Vorgängen online nachreichen.
Sie können eine isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen.
Sie können eine isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen.
Sie können eine isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen.
Sie können eine isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen.
Sie können eine Teilbaugenehmigung oder eine Teilabgrabungsgenehmigung online beantragen.
Sie können den Vorbescheid online beantragen.
Sie können die Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs online einreichen.
Sie können einen Bauantrag, Abgrabungsantrag, Änderungsantrag sowie Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. für eine verfahrensfreie Abgrabung online einreichen.
Mithilfe dieses Online-Dienstes können Sie bei der Ausländerbehörde eine Beschäftigungserlaubnis, eine Beschäftigungsduldung, eine Ausbildungsduldung oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer beantragen. Der Online-Dienst ermöglicht zudem, die Änderung oder Verlängerung der oben genannten Dokumente.
Deutsche Arbeitgeber können das beschleunigte Fachkräfteverfahren für die erleichterte Einreise ausländischer Fachkräfte (§ 81a Aufenthaltsgesetz) online beantragen.
Sie können die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer Beschäftigung, einer selbstständigen Tätigkeit oder zur Forschung (§§ 18 - 21 Aufenthaltsgesetz) online beantragen.
Britische Staatsangehörige können ihren Aufenthalt online bei der Ausländerbehörde anzeigen. Nach dem Versand der Online-Aufenthaltsanzeige wird eine ausdruckbare Bescheinigung an das BayernID-Postfach übermittelt.
AnfangsbuchstabeD
Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.
Sie können online Ihre Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO gelten machen (z. B. eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen). Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.
Mit diesem Antrag können Sie Ihre Daten und den Umfang der Veröffentlichung in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank (vorübergehend) ändern oder löschen lassen. Bitte richten Sie den Antrag grundsätzlich an das Landgericht, das Ihre Eintragung zuletzt veranlasst hat.
Mithilfe dieses Online-Dienstes können Sie bei der Ausländerbehörde eine Beschäftigungserlaubnis, eine Beschäftigungsduldung, eine Ausbildungsduldung oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer beantragen. Der Online-Dienst ermöglicht zudem, die Änderung oder Verlängerung der oben genannten Dokumente.
AnfangsbuchstabeE
AnfangsbuchstabeF
AnfangsbuchstabeG
Sie können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses vom Grundbuchamt die Erteilung eines Ausdrucks aus dem Grundbuch online beantragen. Wenn Sie dies wünschen, kann die Abschrift vom Grundbuchamt beglaubigt werden. Sie erhalten dann einen amtlichen Ausdruck.
Sie können bei dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte online einen Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung stellen. Die Auskunft wird postalisch an Sie versandt und ggf. an Ihr BayernID-Postfach übermittelt.
Sie können bei dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte online einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens stellen. Das Gutachten wird nach Fertigstellung postalisch an Sie versandt und ggf. an Ihr BayernID-Postfach übermittelt.
AnfangsbuchstabeI
AnfangsbuchstabeK
Kreisangehörige Gemeinden und die sonstigen zur Katastrophenhilfe Verpflichteten können die Zuwendung zum Ausgleich von Einsatzkosten im abwehrenden Katastrophenschutz online beantragen.
AnfangsbuchstabeL
AnfangsbuchstabeN
Sie können eine Voranfrage zur Änderung Ihres Vor- und Familiennamens online übermitteln.
AnfangsbuchstabeO
AnfangsbuchstabeP
AnfangsbuchstabeR
AnfangsbuchstabeS
Im Verfahren zur Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit wird geprüft, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Sie können die Erklärung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit online übermitteln.
AnfangsbuchstabeU
AnfangsbuchstabeV
Wenn Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchführen möchten, können Sie diese online anzeigen.
AnfangsbuchstabeW
Sie können den Wohnberechtigungsschein und die Benennung für eine Wohnung online beantragen.
Verfügungsberechtigte/Vermieter, Mieter und Wohnungssuchende können sich bestätigen lassen, dass eine Wohnung nicht mehr als öffentlich gefördert gilt. Wohnungssuchende können zudem eine Bestätigung anfordern, dass es sich bei der Wohnung um eine öffentlich geförderte Wohnung handelt. Die Bestätigung kann online angeordert werden.
AnfangsbuchstabeZ
Sie können nach einem Termin bei Gerichteine Entschädigung als Zeuge oder Schöffe oder Vergütung als Sachverständiger oder Dolmetscher online beantragen. Sie können bis zu fünf Termine in einem Verfahren auf einmal abrechnen.
Sie müssen den Antrag bei dem Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht stellen, bei dem der Termin stattgefunden hat.
Sie können nach einem Termin bei Gerichteine Entschädigung als Zeuge oder Schöffe oder Vergütung als Sachverständiger oder Dolmetscher online beantragen. Sie können bis zu fünf Termine in einem Verfahren auf einmal abrechnen.
Sie müssen den Antrag bei dem Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht stellen, bei dem der Termin stattgefunden hat.
Sie können nach einem Termin bei Gerichteine Entschädigung als Zeuge oder Schöffe oder Vergütung als Sachverständiger oder Dolmetscher online beantragen. Sie können bis zu fünf Termine in einem Verfahren auf einmal abrechnen.
Sie müssen den Antrag bei dem Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht stellen, bei dem der Termin stattgefunden hat.
Sie können nach einem Termin bei Gerichteine Entschädigung als Zeuge oder Schöffe oder Vergütung als Sachverständiger oder Dolmetscher online beantragen. Sie können bis zu fünf Termine in einem Verfahren auf einmal abrechnen.
Sie müssen den Antrag bei dem Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht stellen, bei dem der Termin stattgefunden hat.


