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Landkreis Eichstätt

Verkehrswesen - SG 52

Bitte beachten Sie:

Vorsprachen im Sachgebiet Verkehrswesen (Führerscheinbehörde, Kfz-Zulassungsbehörde und Straßenverkehrsbehörde) sind NUR mit einem vereinbarten TERMIN möglich!

Termine buchen: HIER

Schließtage in den Dienststellen

Die Verkehrswesen-Dienststelle Eichstätt ist wegen des Umzugs in das neue Dienstleistungszentrum Eichstätt

  • von Montag, den 22.04.2024 bis Mittwoch, den 24.04.2024 geschlossen.

    Die Dienststellen Lenting und Beilngries (Zulassung) sind an diesen Tagen geöffnet.
     

Neue Rufnummern ab 15.03.2024

Die Telefonanlage im gesamten Landratsamt Eichstätt wird erneuert.

Ab 15.03.2024 erhalten deshalb alle Sachgebiete neue Rufnummern.

Im Bereich Verkehrswesen erreichen Sie uns ab 15.03.2024 unter folgenden Hotlines:

 
  • Fahrerlaubnisbehörde        08421 / 70 - 4000
  • Kfz-Zulassungsbehörde      08421 / 70 - 4001
 

Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin online unter folgendem Link:     

TERMINVEREINBARUNGEN

Terminvereinbarung

Vorsprachen können weiterhin nur gegen Terminvereinbarung stattfinden. Hier können Sie einen Termin buchen:

Sollten Sie Ihren reservierten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen über den Link in der Bestätigungs-E-Mail oder bei uns telefonisch Telefonnummer: 08421 70-4001 wieder frei zu geben. Vielen Dank.​

Aktuell längere Bearbeitungszeiten in der Fahrerlaubnisbehörde:

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Eichstätt ist derzeit von personellen Engpässen betroffen. Im Schalterbetrieb der Fahrerlaubnisbehörde kann es daher derzeit zu erhöhten Wartezeiten bei der Terminvereinbarung kommen. Wir bedauern die verlängerte Bearbeitungszeit sehr und arbeiten mit Hochdruck daran, wieder den gewohnt schnellen Service bieten zu können.

Wunschkennzeichenreservierung

Kosten

  • Wunschkennzeichen: 10,20 €
  • Vorabreservierung: 2,60 €

Online-KFZ-Zulassung

Unter folgendem Link können Sie das Bürgerserviceportal aufrufen:
www.buergerserviceportal.de/bayern/lkreichstaett/bsp_ikfz_antragstellung

Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite

Legitimationsunterlagen bei Zulassungen auf Firmen

  • Gewerbeanmeldung
  • ggf. Handelsregisterauszug
  • Ausweisdokument/e des/der Zeichnungsberechtigten (Kopie ausreichend)

Zulassung auf eine/n minderjährige/n Fahrzeughalter/in

Bei der Zulassung auf eine/n minderjährige/n Fahrzeughalter/in ist zu den grundsätzlich erforderlichen Unterlagen zusätzlich die Vorlage der Einverständniserklärung und der Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und des/der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Besteht alleiniges Sorgerecht ist eine Alleinsorgemitteilung bzw. eine Negativerklärung vorzulegen (im Sterbefall die Sterbeurkunde).

Aktuelle Wartezeiten in den Zulassungsbehörden

http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/terminvereinbarung-zulassung/fuehrerschein-und-wunschkennzeichen