Allgemeiner Sozialdienst
Das breite Spektrum der sozialpädagogischen Arbeitsfelder der Jugendhilfe ist im Allgemeinen Sozialdienst (ASD) zusammengefasst. Spezialdienste bestehen lediglich für die Bereiche Pflegekinderwesen und Adoptionsvermittlung, Jugendgerichtshilfe, Trennung und Scheidung sowie für die Kommunale Jugendarbeit. Einzelne Dienstleistungen des ASD sind (nähere Erläuterungen über untenstehende Links):
- Beratung von Eltern, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Fragen der Erziehung, bei familiären Konfliktlagen und Problemen
- Maßnahmen zum Schutzdes Kindes bei Hinweisen auf eine Gefährdung eines Kindes, z.B. durch Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch
- Vermittlung von erzieherischen Hilfen für Familien, z.B. ambulante Familienhilfe, Tagesgruppe, stationäre Hilfen
Die Sachbearbeiter sind nach Gemeinden aufgeteilt. Diese finden Sie in den untenstehenden Merkblättern "Allgemeiner Sozialdienst - Liste der Sachbearbeiter nach Gemeinden" und "Allgemeiner Sozialdienst - Übersicht der Sachbearbeiter nach Gemeinden".
Ansprechpersonen für die Gemeinden
Ihre jeweilige Ansprechperson finden Sie unter folgender Anlage.
Aufgaben / Dienstleistungen
Beratung bei Fragen der Erziehung, familiären Konfliktlagen und Problemen
Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) bietet Beratung und Unterstützung u.a. in Erziehungsfragen, bei der Ausübung der Personensorge, in Notlagen oder belastenden Familiensituationen und in Fragen der Verselbstständigung junger Menschen.
Maßnahmen zum Schutz des Kindes bei Hinweisen auf eine Gefährdung des Kindes
Wenn der Allgemeine Sozialdienst (ASD) feststellt, dass für das Kind im derzeitigen Zustand Gefahren bestehen, nimmt er das Kind in Obhut/aus der Familie heraus.
Inobhutnahme bedeutet, dass das Kind
- bei einer geeigneten Person
- in einer Einrichtung oder
- in einer sonstigen betreuten Wohnform
untergebracht wird.
Handlungsempfehlung zum Kinderschutz - Jugendamt/Schulamt (PDF-Dokument, 789,68 KB)
Vermittlung von erzieherischen Hilfen
Der Allgemeine Sozialdienst hat u.a. die Aufgabe, den Hilfebedarf festzustellen. Er muss eine sozialpädagogische Diagnose erstellen, leitet das Verwaltungsverfahren ein und bereitet eine Entscheidung vor.
Wenn Hilfe für voraussichtlich längere Zeit zu leisten ist, ist ein Hilfeplanverfahren durchzuführen und ein schriftlicher Hilfeplan zu erstellen. Über den Hilfeplan ist die Hilfe zeit- und zielgerichtet zu steuern. Die Fachkraft des Sozialdienstes ist im Rahmen der Hilfeplanung für die Gestaltung des pädagogischen Prozesses verantwortlich.