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Landkreis Eichstätt

Wohnberechtigungsschein

Ein Vermieter öffentlich geförderter Wohnungen (Sozialwohnungen) darf nur an Wohnungssuchende vermieten, die eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung vorweisen können. Diese kann erteilt werden, wenn Ihr Einkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung die gesetzlich bestimmten Grenzen nicht überschreitet. Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen richten sich nach der Zahl der Familienmitglieder. Der WBS gilt ein Jahr in ganz Bayern.

Der Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung ist grundsätzlich beim Landratsamt Eichstätt zu stellen, wenn Ihr bisheriger Hauptwohnsitz im Landkreis Eichstätt liegt.

Falls Sie jedoch in der Stadt Eichstätt wohnen, ist diese als Große Kreisstadt selbst zuständig.

Außerdem werden die meisten Wohnungen in der Stadt Ingolstadt als Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf im Benennungsverfahren vergeben, wozu Sie zwingend einen Vormerkbescheid der Stadt Ingolstadt benötigen. Falls Sie sich also nur für eine Sozialwohnung im Stadtgebiet Ingolstadt interessieren, empfehlen wir, sich zunächst mit dem Wohnungsamt der Stadt in Verbindung zu setzen.

Das Landratsamt Eichstätt berechnet 15 Euro für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins.

Eine Liste der für eine Antragstellung nötigen Unterlagen, die Antragsformulare und Hinweise auf Vermieter von Sozialwohnungen

  •  erhalten Sie im Landratsamt Eichstätt, Dienstleistungszentrum Lenting (siehe Kontaktbox rechts).
    Bitte vereinbaren Sie für persönliche Vorsprachen vorher einen Termin.
http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/themen/bauwesen-und-denkmalschutz/wohnberechtigungsschein