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Landkreis Eichstätt

Kommunale Schwerbehindertenbeauftragte des Landkreises Eichstätt

Aufgabe

Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung bestellt der Landkreis einen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung (Kommunale Behindertenbeauftragte). Die rechtliche Grundlage stellt das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) dar.
 

Ziele des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes:

  • Leben und Würde von Menschen mit Behinderung zu schützen,
  • ihre Benachteiligung zu beseitigen und zu verhindern,
  • die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten,
  • ihre Inklusion zu fördern und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen,
  • die besonderen Belange von Frauen mit Behinderungen sind zu berücksichtigen, bestehende Benachteiligung zu beseitigen und künftige Benachteiligungen zu verhindern.
  • Es gilt der Grundsatz der ganzheitlichen Betreuung und Förderung.
     

Als Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit sieht Abschnitt 2 des BayBGG vor:

  • Benachteiligungsverbot (Artikel 9)
  • Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr (Artikel 10)
  • Recht auf Verwendung von Gebärdensprache oder anderen Kommunikationshilfen (Artikel 11)
  • Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken (Artikel 12)
  • Barrierefreies Internet und Intranet (Artikel 13)
  • Barrierefreie Medien (Artikel 14)
     

Daraus ergeben sich folgende Aufgaben und Verpflichtungen für die kommunale Schwerbehindertenbeauftragte:

  • Die Behindertenbeauftragte berät den Landkreis und die kreisangehörigen Gemeinden bei der Umsetzung der Ziele und Aufgaben des BayBGG.
  • Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sind die besonderen Belange behinderter Frauen zu berücksichtigen und bestehende Benachteiligungen zu beseitigen sowie künftige Benachteiligungen zu verhindern (vgl. Artikel 3 BayBGG).
     

Die Kommunale Behindertenbeauftragte des Landkreises Eichstätt steht in Verbindung mit den Städten und Gemeinden des Landkreises und deren örtlichen Behindertenbeauftragten. Außerdem pflegt sie ein breites Netzwerk mit zahlreichen Verbänden, Organisationen und Behörden.

Die Beratung einzelner Menschen mit Behinderung gehört nicht zu ihren Aufgaben.

http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/themen/demografie-und-betreuung/beauftragte-fuer-die-belange-von-menschen-mit-behinderung