Staatliches Versicherungsamt
Das Staatliche Versicherungsamt des Landkreises Eichstätt ist Ihnen u. a. beí folgenden Aufgaben behilflich:
- Auskunft und Beratung in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung / Rentenberatung
- Ermittlung des zuständigen Leistungsträgers der sozialen Sicherung
- Anforderung von Rentenauskünften beim zuständigen Versicherungsträger
- Erklärung zum Versicherungsverlauf, ggf. mit Auskunft über die Höhe der zu erwartenden Regelaltersrente
- Klärung des Versicherungskontos in der gesetzlichen Rentenversicherung mit entsprechenden Anträgen wie Kontenklärung, Anerkennung von Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung usw.
- Anträge auf Zahlung von freiwilligen Beiträgen z.B. für Hausfrauen, Selbstständige
- Anträge auf Pflichtversicherung von Selbstständigen
- Antrag auf Teilhabe (Rehabilitation) entgegennehmen
- Rentenanträge (gesetzliche Rentenversicherung) aufnehmen
Die Deutsche Rentenversicherung leistet, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Regelaltersrente
- Altersrente für langjährig/besonders langjährig Versicherte
- Altersrente für Schwerbehinderte
- Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrente
- Erziehungsrente
Personen, die ihre Ansprüche geltend machen möchten, sind dazu verpflichtet, ihre Rente zu beantragen. Rente wird trotz bestehender Ansprüche in keinem Fall automatisch ausbezahlt.
Bitte informieren Sie sich über Ihre Rentenansprüche möglichst frühzeitig. Klären Sie eventuelle Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf alsbald durch einen Antrag auf Kontenklärung. Nur wenn Sie ausreichend informiert sind, können Sie beurteilen, ob Ihre Rente im Alter einmal ausreicht oder ob Sie ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherung noch eine private Altersvorsorge betreiben sollten.
Das Staatliche Versicherungsamt Eichstätt berät Sie über Fragen in der Rentenversicherung umfassend und hält darüber hinaus eine Auswahl von Informationsmaterial für Sie bereit. Für diese Beratung ist es allerdings erforderlich, vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Telefonnummer: 08421/70-5611
E-Mail schreiben
Aktuelle Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie auch im Internetangebot der Rentenversicherungsträger (die Links zu den Internetseiten finden sie unten)
Kostenloses Bürgertelefon "Fragen zur Rente":
- Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Telefonnummer: 0800/1000-480-15 - Deutsche Rentenversicherung Bund
Telefonnummer: 0800/1000-480-70 - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Telefonnummer: 0800/1000-480-80
Rentensprechtag:
Einmal im Monat bietet die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd im Landratsamt Eichstätt, Gundekarstraße 3, Zimmer 1.0.08 einen Sprechtage zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen an.
Terminvereinbarung hierfür ist zwingend erforderlich.
Die Sprechtagstermine werden ausschließlich über die kostenfreieTelefonnummer: 0800 100048015 (Mo - Do von 7:30 - 16:00 Uhr, Fr von 07:30 - 12:00 Uhr) vergeben.
Die Versicherungsnummer bitte bereithalten!
Häufige Fragen und Antworten
Stand: 01.06.2025
Wann kann ich in Rente gehen (mit oder ohne Abschlag) und wie hoch ist meine Rente?
Altersrenten
Der Rentenbeginn hängt von der Art der Altersrente ab.
- Regelaltersrente: ab Jahrgang 1964 mit 67 Jahren
Voraussetzung: Mind. 5 Jahre Wartezeit* sind erfüllt - Rente für langjährig Versicherte: ab Jahrgang 1964 mit 63 Jahren und einem Abschlag von 14,4 %
Voraussetzung: Mind. 35 Jahre Wartezeit* sind erfüllt - Rente für besonders langjährig Versicherte: ab Jahrgang 1964 mit 65 Jahren
Voraussetzung: Mind. 45 Jahre Wartezeit* sind erfüllt - Rente für schwerbehinderte Menschen: ab Jahrgang 1964 mit 65 Jahren ohne Abschlag, mit 62 Jahren mit 10,8 % Abschlag
Voraussetzung: Mind. 35 Jahre Wartezeit* sind erfüllt und zum Rentenbeginn ist der Schwerbehindertenausweis mit mind. GdB 50 gültig
Mehr Informationen erhalten Sie auf dieser Seite.
Erwerbsminderungsrenten
- volle Erwerbsminderungsrente
- teilweise Erwerbsminderungsrente
Informationen zum Eintritt und den Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente finden Sie auf dieser Seite.
Hinterbliebenenrenten
- Witwenrente / Witwerrente
- Waisenrente
- Erziehungsrente
Informationen zu den Hinterbliebenenrenten finden Sie auf dieser Seite.
* Mit Wartezeit ist nicht gemeint, dass man auf die Rente warten muss. Als Wartezeit bezeichnet die Deutsche Rentenversicherung die Zeit, die mit z. B. Pflichtbeiträgen, freiwilligen Beiträgen, Ersatzzeiten, ... belegt ist.
Gibt es Möglichkeiten, zusätzlich Geld in die Rentenversicherung einzuzahlen?
Für eine freiwillige Einzahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung gibt es unterschiedliche Anlässe.
Beschäftigte mit Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung:
1. Möglichkeit:
Bis zum 45. Geburtstag: Sie können Beiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen.
Wenn durch Zeiten der Schulausbildung Lücken entstehen, können freiwillige Beiträge nachgezahlt werden. Möglich ist dies für alle Versicherten, die noch nicht älter als 45 Jahre sind. In einem gewissen Rahmen können für ihre nach dem 16. Geburtstag liegenden Schulzeiten, die weder bereits mit Beiträgen belegt sind, noch als Anrechnungszeit berücksichtigt werden, freiwillige Beiträge nachzahlen. Detailierte Informationen dazu erhalten Sie im Flyer der Deutschen Rentenversicherung "Nachzahlung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres für nicht anrechenbare schulische Ausbildungszeiten".
2. Möglichkeit:
Ab dem 50. Geburtstag:
Wer bereits vor der Regelaltersrente in eine vorgezogene Altersrente gehen kann, darf die ggf. anfallenden Abschläge durch eine oder mehrere Sonderzahlungen ab dem 50. Geburtstag ausgleichen.
Für freiwillige Beiträge ohne versicherungspflichtige Beschäftigung:
Ist man nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt oder pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung, kann man unter bestimmten Voraussetzungen freiwillige Beiträge zahlen. Wer in Deutschland wohnt, mindestens 16 Jahre alt ist und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig ist, kann sich bei der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichern. Dies gilt zum Beispiel für Selbstständige, Freiberufler oder nicht erwerbstätige Erwachsene, wie etwa Hausfrauen. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können freiwillige Beiträge zahlen.
Wer bereits Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlt, kann sich, wie oben erwähnt, nicht zusätzlich freiwillig versichern.
Freiwillige Beiträge dürfen Sie auch nicht zahlen, wenn Sie eine volle Altersrente bekommen und bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Erhalten Sie eine volle Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze oder eine Altersteilrente, können Sie sich freiwillig versichern. Die Beiträge werden allerdings erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze berücksichtigt
Wie beantrage ich meine Rente?
Sie können Ihre Rente online mit nachfolgendem Link auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Hier finden Sie auch eine Übersicht über die Unterlagne, die Sie für den Antrag der jeweiligen Rente brauchen. Während der Bearbeitung erhalten Sie Unterstützung durch Hinweise, Erläuterungen und Plausibilitätsprüfungen.
Alternativ können Sie Ihre Rente auch bei Ihrer Gemeinde oder beim staatlichen Versicherungsamt in Ihrem Landratsamt beantragen. Beachten Sie auch hierbei die dafür notwendigen Unterlagen im nachfolgenden Link.
Wer kann mir weiterhelfen, wenn ich Fragen zu einem Antrag oder einem laufenden Verfahren habe?
Die Deutsche Rentenversicherung wird Ihr Anliegen schnellstmöglich prüfen und bearbeiten. Dies kann je nach Umfang und Arbeitsaufwand einige Zeit (z. B. bei Rente drei bis vier Monate) dauern. Die Bearbeitungsdauer ist auch abhängig von anderen Stellen, beispielsweise von Ihrer Krankenversicherung. Bei Rückfragen wird sich die Sachbearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Oder erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Sachbearbeitung (sofern Ihnen die Durchwahlnummer bekannt ist). Alternativ können Sie beim Servicetelefon Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers nachfragen.
Tel: 0800 / 1000 480-0
Für Sachstandsanfragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular der Deutschen Rentenversicherung.
https://eantrag.deutsche-rentenversicherung.de/ea-eantrag-nx/formular/S8003
Ich habe meine Rentenzahlung nicht erhalten, wer kann mir helfen?
Sollte Ihnen die Rentenzahlung nicht am jeweils letzten Bankarbeitstag eines Monats gutgeschrieben worden sein, wenden Sie sich bitte an den Rentenservice der Deutschen Post. Diesen erreichen Sie telefonisch unter: 0221 5692-444.
Wird mein Einkommen auf meine Rente angerechnet?
Es ist zu beachten, welche Rente Sie beziehen
Altersrente
Seit dem 01.01.2023 wird auf alle Altersrenten kein Erwerbseinkommen mehr angerechnet.
Erwerbsminderungsrente
Hier ist die Hinzuverdienstregelung bei voller und teilweiser Rente zu unterscheiden.
Die jährlichen Hinzuverdienstgrenzen und welche Einkommen als Hinzuverdienst gewertet und ggf. zusammengezählt werden, können Sie dem Flyer der Deutschen Rentenversicherung entnehmen.
Hinterbliebenenrente
- Bei der Witwen- / Witwerrente oder Erziehungsrente wird nach dem sog. Sterbevierteljahr Einkommen oberhalb eines Freibetrags zu 40 % auf die Rente angerechnet. Der Freibetrag erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind um einen weiteren jährlich festgelegten Betrag. Einzelheiten zur Anrechnung von Einkünften auf Hinterbliebenenrenten finden Sie in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung.
- Bei Bezug einer Waisenrente darf uneingeschränkt hinzuverdient werden.
Welche Auswirkung hat es auf die gesetzliche Rentenversicherung, wenn ich im Ausland arbeite oder wenn ich als Rentner ins Auland verziehe?
Sie möchten in einem anderen Land arbeiten oder Ihren Ruhestand verbringen? In der Regel funktioniert der soziale Schutz auch über Grenzen hinweg.
Arbeiten im Ausland:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Arbeiten-im-Ausland/arbeiten-im-ausland_node.html
Rentenzahlung ins Ausland:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Rente-im-Ausland/rente-im-ausland_node.html
Wie bekomme ich meine Renteninformation, Rentenauskunft oder Versicherungsverlauf?
Sie möchten Ihren Versicherungsverlauf, Ihre Renteninformation oder Ihre Rentenauskunft sofort online abrufen? Dann registrieren Sie sich bitte im Kundenportal der Deutschen Rentenversicherung. Nach der Authentifizierung können Sie das gewünschte Dokument und viele weitere persönliche Informationen direkt online einsehen.
Kundenportal: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Kundenportal/kundenportal-node.html
Auch ohne das Anlegen eines Benutzerkontos im Kundenportal können Sie Dokumente anfordern: Nutzen Sie hierfür unsere Online-Services ohne Registrierung. Geben Sie einfach die Versicherungsnummer und Ihre persönlichen Daten ein und wir senden Ihnen die gewünschten Dokumente in wenigen Tagen per Post zu.
Online-Services: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/online-services_node.html
Wie kann ich meine Adresse oder meine Bankverbindung ändern?
Sie möchten Ihre Adresse oder Ihre Bankverbindung ändern? Wie kann ich das der Deutschen Rentenversicherung mitteilen?
Nutzen Sie hierfür den nachfolgenden Link.
www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/Persoenliche-Daten-aendern/persoenliche_daten_aendern_adresse.html
Ich bin selbständig, muss oder kann ich Beiträge zahlen?
- Beachten Sie bitte, wenn Sie selbständig sind: Für bestimmte selbständige Tätigkeiten müssen Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Über den umfassenden Versicherungsschutz von Selbständigen, den die Deutschen Rentenversicherung bietet, können Sie sich unter folgendem Link einen Überblick verschaffen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/03_Selbststaendige/selbststaendige_Inhalt.html - Wer als selbständiger nicht versicherungspflichtig ist, kann - in den ersten 5 Jahren - einen Antrag auf Versicherungspflicht für Selbständige stellen.
Ich bin krank. Wie kann mir die Rentenversicherung helfen?
- Durch Leistungen zur Rehabilitation kann Ihnen die Rückkehr ins Berufsleben ermöglicht werden.
Informationen zur Reha: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Warum-Reha/warum-reha_node.html - Falls Sie trotz dieser Maßnahmen nicht oder nicht mehr in vollem Umfang arbeiten können, können Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
Informationen zur Erwerbsminderungsrente: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html - Wie hoch wäre diese Rente? Die Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente finden Sie auf Ihrer Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung, die Ihnen jedes Jahr automatisch zugeschickt wird. Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist halb so hoch.
- Falls Sie keine Renteninformation haben, können Sie diese online oder telefonisch bei der Deutschen Rentenversicherung, bei Ihrer Gemeinde oder beim Staatlichen Versicherungsamt im Landratsamt beantragen.
- Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente können Sie online auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung, bei Ihrer Gemeinde oder beim Staatlichen Versicherungsamt im Landratsamt beantragen.


