Verkehrswesen - SG 52
Bitte beachten Sie:
Vorsprachen im Sachgebiet Verkehrswesen (Fahrerlaubnisbehörde, Kfz-Zulassungsbehörde und Straßenverkehrsbehörde) sind NUR mit einem vereinbarten TERMIN möglich!
Termine buchen:HIER
Kreditkartenzahlungen sind in den Dienststellen leider NICHT möglich!
- Wir bitte um Ihr Verständnis. -
Verkehrswesen Eichstätt - Wir sind umgezogen!
Das Sachgebiet Verkehrswesen in Eichstätt ist nun auch in das neu gebaute Dienstleistungszentrum des Landkreises Eichstätt umgezogen.
Die gebuchten Termine in der Fahrerlaubnisbehörde und Zulassungsbehörde werden ab sofort im Dienstleistungszentrum Eichstätt unter folgender Adresse stattfinden:
Gundekarstraße 3
85072 Eichstätt
Neue Rufnummern im Landratsamt Eichstätt
Im Bereich Verkehrswesen erreichen Sie uns unter folgenden Hotlines:
- Fahrerlaubnisbehörde 08421 / 70 - 4000
- Kfz-Zulassungsbehörde 08421 / 70 - 4001
- Dienststelle Eichstätt 08421 / 70 - 4003
- Dienststelle Beilngries 08421 / 70 - 4004
Telefonisch sind wir zu folgenden Zeiten erreichbar:
- Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr und
- am Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin online unter folgendem Link:
Vielen Dank!
Terminvereinbarung
Vorsprachen können weiterhin nur gegen Terminvereinbarung stattfinden. Hier können Sie einen Termin buchen:
- Terminvereinbarung: HIER klicken für einen Termin
Sollten Sie Ihren reservierten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen über den Link in der Bestätigungs-E-Mail oder bei uns telefonisch Telefonnummer: 08421 70-4001 wieder frei zu geben. Vielen Dank.
Aktuell längere Bearbeitungszeiten in der Fahrerlaubnisbehörde:
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Eichstätt ist derzeit von personellen Engpässen betroffen. Im Schalterbetrieb der Fahrerlaubnisbehörde kann es daher derzeit zu erhöhten Wartezeiten bei der Terminvereinbarung kommen. Wir bedauern die verlängerte Bearbeitungszeit sehr und arbeiten mit Hochdruck daran, wieder den gewohnt schnellen Service bieten zu können.
Online-KFZ-Zulassung
Online-Zulassungen und Online-Abmeldungen können über das externe Bürgerserviceportal der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) erfasst werden.
Leider haben wir als Zulassungsbehörde deshalb keinen Einblick in Ihren aktuellen Bearbeitungsstand, wir bitten um Ihr Verständnis.
Unter folgendem Link können Sie das Bürgerserviceportal zur Online-Zulassung aufrufen:
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkreichstaett/bsp_ikfz_antragstellung/#/
Das Bayerische Staatsministerium hat für die erleichterte Anwendung des Online-KFZ-Zulassungs-Verfahrens folgende Benutzerleitfäden erstellt:
- Benutzerleitfaden für natürliche Personen (PDF-Dokument, 989,54 KB)
- Benutzerleitfaden für juristische Personen (PDF-Dokument, 978,54 KB)
- Informationsbroschüre des Kraftfahrtbundesamtes zur Großkundenschnittstelle (PDF-Dokument, 551,10 KB)
Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite
So funktioniert die i-Kfz Zulassung:
Ein Erklärvideo des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr bei Youtube finden sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=22gbmfLhK9M
Wunschkennzeichenreservierung
- Wunschkennzeichenreservierung: Bitte hier klicken
Kosten
- Wunschkennzeichen: 10,20 €
- Vorabreservierung: 2,60 €
Wichtiger Hinweis:
Im Internet bieten Drittanbieter eine Wunschkennzeichenreservierung in Verbindung mit den geprägten Kfz-Schildern an. Diese werden Ihnen in der Regel per Post zugesendet.
- Das Landratsamt Eichstätt steht mit diesen Anbietern in keiner Verbindung. Es werden vom Landratsamt Eichstätt keine Kfz-Schilder geprägt und verkauft!
- Bitte beachten Sie, nicht alle dieser Anbieter gleichen die Verfügbarkeit mit der Zulassungsstelle ab oder übersenden bestellte und bezahlte Kfz-Schilder zeitnah an die Kunden.
Legitimationsunterlagen bei Zulassungen auf Firmen
- Gewerbeanmeldung
- ggf. Handelsregisterauszug
- Ausweisdokument/e des/der Zeichnungsberechtigten (Kopie ausreichend)
Zulassung auf eine/n minderjährige/n Fahrzeughalter/in
Bei der Zulassung auf eine/n minderjährige/n Fahrzeughalter/in ist zu den grundsätzlich erforderlichen Unterlagen zusätzlich die Vorlage der Einverständniserklärung und der Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und des/der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Besteht alleiniges Sorgerecht ist eine Alleinsorgemitteilung bzw. eine Negativerklärung vorzulegen (im Sterbefall die Sterbeurkunde).