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Landkreis Eichstätt

Ausfuhr- bzw. Zollkennzeichen

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bisherige Kennzeichenschilder (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhr-/Zollkennzeichen (diese kann vor Ort beim Schilderpräger abgeschlossen werden)
  • Ausweisdokument des Fahrzeughalters (Originalausweis zwingend erforderlich)
  • SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift des Fahrzeughalters (zusätzlich vom Kontoinhaber, wenn dieser abweicht)
  • gültiger HU-Bericht
  • ggf. Zulassungsvollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten

Hinweis

Für die Zuteilung eines Ausfuhr- bzw. Zollkennzeichens ist grundsätzlich die Zulassungsbehörde des Halterwohnsitzes zuständig.
Wird das Ausfuhr- bzw. Zollkennzeichen für einen Bürger zugeteilt, der ausschließlich einen ausländischen Wohnsitz hat, liegt die Zuständigkeit bei der Zulassungsbehörde, wo das Fahrzeug steht.

Die eingeschlagene Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeuges wird bei der Zulassungsbehörde stichprobenartig überprüft. Hierfür ist das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorzufahren.

Formulare

http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/themen/kfz-zulassung-und-fuehrerschein/ausfuhr-bzw-zollkennzeichen