Ausfuhr- bzw. Zollkennzeichen
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bisherige Kennzeichenschilder (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhr-/Zollkennzeichen (diese kann vor Ort beim Schilderpräger abgeschlossen werden)
- Ausweisdokument des Fahrzeughalters (Originalausweis zwingend erforderlich)
- SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift des Fahrzeughalters (zusätzlich vom Kontoinhaber, wenn dieser abweicht)
- gültiger HU-Bericht
- ggf. Zulassungsvollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
Hinweis
Für die Zuteilung eines Ausfuhr- bzw. Zollkennzeichens ist grundsätzlich die Zulassungsbehörde des Halterwohnsitzes zuständig.
Wird das Ausfuhr- bzw. Zollkennzeichen für einen Bürger zugeteilt, der ausschließlich einen ausländischen Wohnsitz hat, liegt die Zuständigkeit bei der Zulassungsbehörde, wo das Fahrzeug steht.
Die eingeschlagene Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeuges wird bei der Zulassungsbehörde stichprobenartig überprüft. Hierfür ist das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorzufahren.
Formulare
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF-Datei)
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer - Zulassungsvollmacht (PDF-Datei)
Vollmacht für die Zulassung eines Fahrzeuges