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Landkreis Eichstätt

Erlaubnis für den gewerblichen nationalen Güterkraftverkehr

Beschreibung:

Die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger), ist in der Bundesrepublik Deutschland (=national) erlaubnispflichtig. Zusätzlich gibt es weitere Transportarten, die nicht der Erlaubnispflicht unterliegen.

Die Erlaubnis wird dem Unternehmer auf 10 Jahre befristet erteilt. Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person/en fachlich geeignet ist/sind.

Der Erlaubnisinhaber erhält auf Antrag neben der Originalerlaubnis so viele Erlaubnisausfertigungen, wie Fahrzeuge nachgewiesen werden. 

Die erforderlichen Anlagen zur Antragsstellung können Sie der „Checkliste“ entnehmen.

Voraussetzungen:

Die Erlaubnis wird einem Unternehmer, dessen Unternehmen seinen Sitz tatsächlich und dauerhaft im Inland hat, erteilt, wenn

  • der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person (Verkehrsleiter) zuverlässig sind,
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist und
  • der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist

Kosten:

  • Erteilung/Wiedererteilung der Erlaubnis 220,00 Euro
  • Ausstellung einer beglaubigten Ausfertigung 60,00 Euro
  • Berichtigung/Ersatzausstellung Urkunde 45,00 Euro

Hinweise:

Auch der Werkverkehr unterliegt nicht der Erlaubnispflicht, ist jedoch meldepflichtig beim Bundesamt für Güterverkehr (Telefon Telefonnummer: 089/12603-0).

Rechtsgrundlagen:

  • Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
  • Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates
  • Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (Neufassung)
  • Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
  • Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGr.KabotageV)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)
  • Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/themen/kfz-zulassung-und-fuehrerschein/erlaubnisse-gueterverkehr/erlaubnis-fuer-den-gewerblichen-nationalen-gueterkraftverkehr