Seite drucken
Landkreis Eichstätt

Fahrerbescheinigung

Beschreibung:

Alle Unternehmen, die Fahrer mit der Staatsangehörigkeit eines nicht zur EU bzw. zum EWR gehörenden Drittstaates im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr einsetzen, benötigen eine Fahrerbescheinigung. Diese ist im Fahrzeug stets mitzuführen und bei Kontrollen auszuhändigen.

Diese Fahrerbescheinigung wird auf Antrag dem Inhaber der Gemeinschaftslizenz für jeden Fahrer ausgestellt, der Staatsangehöriger eines Drittstaates ist und den er rechtmäßig beschäftigt. Die Geltungsdauer der Fahrerbescheinigung beträgt höchstens fünf Jahre.

Kosten:

Erteilung Fahrerbescheinigung + beglaubigte Abschrift 90,00 Euro

Erforderliche Unterlagen:

Die erforderlichen Unterlagen zur Antragsstellung können Sie dem Antrag entnehmen.

Rechtsgrundlagen:

  • Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
  • Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates
  • Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (Neufassung)
  • Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGr.KabotageV)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)
  • Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/themen/kfz-zulassung-und-fuehrerschein/erlaubnisse-gueterverkehr/fahrerbescheinigung