Erweiterte Zuständigkeiten
Erweiterte Zuständigkeit der Kfz-Zulassungsbehörde
ab 01.02.2017
Seit dem 01.02.2017 wurde die Bürgerfreundlichkeit bei Kfz-Zulassungen erhöht.
Die beiden Kfz-Zulassungsbehörden der Landkreise Eichstätt und Pfaffenhofen a. d. Ilm nehmen am Verfahren zur Erweiterten Zuständigkeit im Kfz-Zulassungswesen teil.
Dadurch haben die Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in einem der Landkreise die Möglichkeit, die Zulassungsvorgänge in einer der beteiligten Zulassungsbehörden bzw. deren Dienststellen abzuwickeln.
Gleiches gilt für Firmen, deren Betriebssitz in einem der Landkreise liegt.
Insbesondere sind folgende Zulassungsvorgänge möglich:
- Zulassung von Neu-/Gebrauchtfahrzeugen
- Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
- Außerbetriebsetzungen
- Wiederzulassungen
- Halter- und Fahrzeugdatenänderungen
Bei der Zuteilung von roten Händler- und Oldtimerkennzeichen ist die Erweiterte Zuständigkeit nicht gegeben.