Führerschein für Güter- und Personenverkehr - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Die Eintragung der Schlüsselzahl 95 erfolgt durch die Vorlage der gesetzlich vorgeschriebenen 35-Stündigen Weiterbildung, sofern schon die Grundqualifikation vorliegt.
Der Antrag auf Verlängerung der Schlüsselzahl 95 ist spätestens 6 Wochen und frühestens 6 Monate im Voraus zu stellen.
Die Weiterbildungen (nicht älter als 5 Jahre) sind im Original vorzulegen.
Formulare: