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Landkreis Eichstätt

Führerschein für Güter- und Personenverkehr - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Die Eintragung der Schlüsselzahl 95 erfolgt durch die Vorlage der gesetzlich vorgeschriebenen 35-Stündigen Weiterbildung, sofern schon die Grundqualifikation vorliegt.

Der Antrag auf Verlängerung der Schlüsselzahl 95 ist spätestens 6 Wochen und frühestens 6 Monate im Voraus zu stellen.

Die Weiterbildungen (nicht älter als 5 Jahre) sind im Original vorzulegen.

   

Formulare:

Antrag zum Erwerb des Führerscheines (PDF-Datei)

Beiblatt zur Eintragung der Schlüsselzahl 95 (PDF-Datei)

http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/themen/kfz-zulassung-und-fuehrerschein/fuehrerschein-fuer-gueter-und-personenverkehr-berufskraftfahrer-qualifikations-verordnung-bkrfqv