H-Kennzeichen für Oldtimerfahrzeuge
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bisherige Kennzeichenschilder
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Ausweisdokument des Fahrzeughalters
- SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift des Fahrzeughalters (zusätzlich vom Kontoinhaber, wenn dieser abweicht)
- gültiger HU-Bericht
- Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten) einer technischen Prüforganisation (TÜV Süd, DEKRA, etc.)
- ggf. Gutachten nach § 21 StVZO einer technischen Prüforganisation (nur bei Fahrzeugen, die zuvor im Ausland zugelassen waren oder Fahrzeugen, die keine Fahrzeugpapiere besitzen)
- ggf. Zulassungsvollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein (ab Erstzulassungsdatum).
Formulare
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SEPA-Lastschriftmandat (PDF-Datei)
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer -
Zulassungsvollmacht (PDF-Datei)
Vollmacht für die Zulassung eines Fahrzeuges