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Landkreis Eichstätt

Zulassungsbehörde

Termine für die Zulassungsbehörde

Vorsprachen in den Zulassungsbehörden können NUR mit einem vereinbarten Termin stattfinden.

  • Termin vereinbaren: HIER

Bitte beachten Sie, dass die angegebene Termindauer vom System errechnet ist und nicht der tatsächlichen Bearbeitungszeit entspricht.

Sollten Sie Ihren reservierten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen über den Link in der Bestätigungs-E-Mail oder bei uns
telefonisch Telefonnummer: 08421 70 - 4001  wieder frei zu geben. Vielen Dank.​

Schließtage in den Zulassungsbehörden

Die Zulassungsbehörde Eichstätt ist wegen des Umzugs in das neue Dienstleistungszentrum Eichstätt

  • von Montag, den 22.04.2024 bis Mittwoch, den 24.04.2024 geschlossen.

    Die Zulassungsbehörden Lenting und Beilngries sind an diesen Tagen geöffnet.
    In diesen Tagen können Sie, soweit noch verfügbar, Termine in den Zulassungsbehörden Beilngries und Lenting vereinbaren.
 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Neue Rufnummer in den Kfz-Zulassungsbehörden

Die Telefonanlage im gesamten Landratsamt Eichstätt wurde erneuert.

Die Kfz-Zulassungsbehörden erreichen Sie deshalb jetzt unter der Hotline:

 
  •  08421 / 70 - 4001
 

Die Dienststelle Eichstätt erreichen Sie unter der Rufnummer:

  • 08421 / 70 - 4003

Die Dienststelle Beilngries erreichen Sie unter der Rufnummer:

  • 08421 / 70 - 4004

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger mit der Terminvereinbarung in den Zulassungsbehörden sehr zufrieden sind.

Die Gründe hierfür sind die bessere Planbarkeit des Zulassungsvorgangs und die sehr geringen Wartezeiten in den Zulassungsbehörden.


Ihre Zulassungsanliegen werden deshalb in den Zulassungsbehörden Eichstätt, Beilngries sowie im Dienstleistungszentrum Lenting ausschließlich mit einem Termin bedient.
Diesen vereinbaren Sie bitte, wenn möglich, vorab unter dem untenstehenden Terminlink.

Die nachfolgenden Anleitungen geben Ihnen eine Übersicht, welche Verfahren Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihre Anliegen gegenüber der Zulassungsbehörde anbringen zu können.

Bei komplexeren Zulassungsvorgängen (z. B. Ausnahmegenehmigungen,
Einzelgenehmigungen, etc.) bitten wir Sie, diese abzugeben und nach der Bearbeitung wieder abzuholen.
In dringenden Fällen, können im Einzelfall auch die Unterlagen in der Zulassungsbehörde abgegeben werden. Bitte melden sich dafür vorab telefonisch bei den untenstehenden Rufnummern.

Gerne helfen wir Ihnen auch persönlich weiter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen auch gerne telefonisch unter Telefonnummer: 08421/70-4001.

Sie können sich auch jederzeit schriftlich an uns wenden. E-Mail schreiben

Vielen Dank.

Ihr Zulassungsteam 

Zusätzliche "Frühtermine" in der Zulassungsbehörde Lenting buchbar

Derzeit (ab 18.09.2023) haben wir im Dienstleistungszentrum Lenting montags, mittwochs und freitags für unsere erwerbstätigen Bürgerinnen und Bürger ab 07:15 Uhr zusätzliche Zulassungstermine bereitgestellt.

Die Frühtermine können wie gewohnt über unser Termin-Buchungsportal gebucht werden.

 

Ab 01.01.2024 sind weitere Mittagstermine von 12.00 bis 12.30 Uhr in den Zulassungsbehörden Eichstätt und Lenting für Sie zur Buchung freigeschaltet.

Wunschkenn­zeichen­reservierung

Wunschkenn­zeichen­reservierung: Bitte hier klicken

Kosten

  • Wunschkennzeichen: 10,20 €
  • Vorabreservierung: 2,60 €

Online-KFZ-Zulassung

Unter folgendem Link können Sie das Bürgerserviceportal aufrufen:
www.buergerserviceportal.de/bayern/lkreichstaett/bsp_ikfz_antragstellung
 

Die Online-Zulassungen können über das externe Bürgerserviceportal der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) erfasst werden.

Leider haben wir als Zulassungsbehörde dabei keinen Einblick in Ihren aktuellen Bearbeitungsstand, wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Das Bayerische Staatsministerium hat für die erleichterte Anwendung des Online-KFZ-Zulassungs-Verfahrens folgende Benutzerleitfäden erstellt:

Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite

Legitimationsunterlagen bei Zulassungen auf Firmen

  • Gewerbeanmeldung
  • ggf. Handelsregisterauszug
  • Ausweisdokument/e des/der Zeichnungsberechtigten (Kopie ausreichend)

Zulassung auf eine/n minderjährige/n Fahrzeughalter/in

Bei der Zulassung auf eine/n minderjährige/n Fahrzeughalter/in ist zu den grundsätzlich erforderlichen Unterlagen zusätzlich die Vorlage der Einverständniserklärung und der Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und des/der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Besteht alleiniges Sorgerecht ist eine Alleinsorgemitteilung bzw. eine Negativerklärung vorzulegen (im Sterbefall die Sterbeurkunde).

Aktuelle Wartezeiten in den Zulassungsbehörden

Bemerkungen

Umrechnung der alten Kontodaten in das neue IBAN-Format: IBAN-Rechner

Formulare

http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/themen/kfz-zulassung-und-fuehrerschein/kfz-zulassungsbehoerde-1