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Landkreis Eichstätt

Kurzzeitkennzeichen (Gültigkeit: 5 Tage)

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kopie der Vorder- und Rückseite ausreichend)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für Kurzzeitkennzeichen
  • Ausweisdokument des Fahrzeughalters
  • gültiger HU-Bericht (Kopie ausreichend)
  • ggf. Zulassungsvollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten

Die Zuständigkeit für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens liegt entweder bei der Zulassungsbehörde des Halterwohnsitzes oder des Fahrzeugstandortes.
Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist nur für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge möglich.
Es sind lediglich Probe- und Überführungsfahrten mit dem Kurzzeitkennzeichen gestattet.

Formulare

http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/themen/kfz-zulassung-und-fuehrerschein/kurzzeitkennzeichen-gueltigkeit-5-tage