Erteilung von Roten Händlerkennzeichen
Informationen
Rote Händlerkennzeichen werden durch die Zulassungsbehörde an zuverlässige
- Kraftfahrzeughersteller
- Kraftfahrzeugteilehersteller
- Kraftfahrzeugwerkstätten
- Kraftfahrzeughändler
ausgegeben.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag für die Erteilung eines Roten Händlerkennzeichens
- Ausweisdokument des Antragstellers
(bei Firmen: des/der Geschäftsführer/s)
- Gewerbeanmeldung
- ggf. Handelsregisterauszug
- Führungszeugnis
(Beantragung bei der Gemeinde; Empfänger: Zulassungsbehörde)
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister
(Beantragung: www.kba.de oder papierhaft)
- Gewerbezentralregisterauskunft
(wird nach erfolgter Antragstellung durch die Zulassungsbehörde beantragt)
- SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift des Fahrzeughalters (zusätzlich vom Kontoinhaber, wenn dieser abweicht)
- Stellplatznachweis
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für Rote Kennzeichen
- ggf. Zulassungsvollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
Zuständige Sachbearbeiter
Frau Schneider
Frau Obermeyer
Frau Joos
Verlängerung / Wiederzuteilung von Roten Händlerkennzeichen
Informationen
Die Abmeldung erfolgt ohne Gebühren.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugscheinheft
- Fahrtennachweisbuch
- Kennzeichenschilder
Zuständige Sachbearbeiter
Frau Dolzer
Frau Herrmann
Herr Kreutz
Frau Lenyk
Frau Schneider
Herr Wenzl
Formulare
- Antrag für die Erteilung eines Roten Händlerkennzeichens (PDF-Datei)
- FAER-Auskunft (PDF-Datei)
papierhafte Beantragung der Punkteauskunft - Informationsblatt für Rote Händlerkennzeichen (PDF-Datei)
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF-Datei)
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer - Zulassungsvollmacht (PDF-Datei)