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Landkreis Eichstätt

Erteilung von Roten Händlerkennzeichen

Informationen

Rote Händlerkennzeichen werden durch die Zulassungsbehörde an zuverlässige

  • Kraftfahrzeughersteller
  • Kraftfahrzeugteilehersteller
  • Kraftfahrzeugwerkstätten
  • Kraftfahrzeughändler

ausgegeben.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag für die Erteilung eines Roten Händlerkennzeichens
  • Ausweisdokument des Antragstellers

    (bei Firmen: des/der Geschäftsführer/s)

  • Gewerbeanmeldung
  • ggf. Handelsregisterauszug
  • Führungszeugnis

    (Beantragung bei der Gemeinde; Empfänger: Zulassungsbehörde)

  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister

    (Beantragung: www.kba.de oder papierhaft)

  • Gewerbezentralregisterauskunft

    (wird nach erfolgter Antragstellung durch die Zulassungsbehörde beantragt)

  • SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift des Fahrzeughalters (zusätzlich vom Kontoinhaber, wenn dieser abweicht)
  • Stellplatznachweis
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für Rote Kennzeichen
  • ggf. Zulassungsvollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten

Zuständige Sachbearbeiter

Frau Schneider

Frau Obermeyer

Frau Joos

Verlängerung / Wiederzuteilung von Roten Händlerkennzeichen

Informationen

Die Abmeldung erfolgt ohne Gebühren.

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugscheinheft
  • Fahrtennachweisbuch
  • Kennzeichenschilder

Zuständige Sachbearbeiter

Frau Dolzer

Frau Herrmann

Herr Kreutz

Frau Lenyk

Frau Schneider

Herr Wenzl

http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/themen/kfz-zulassung-und-fuehrerschein/rote-haendlerkennzeichen