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Landkreis Eichstätt

Rote Oldtimerkennzeichen

Informationen

Rote Oldtimerkennzeichen werden für Fahrzeuge ausgegeben, die mindestens 30 Jahre (ab Erstzulassungsdatum) alt sind. Die Fahrzeuge haben weitestgehend noch dem Originalzustand zu entsprechen und dienen dem kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag für die Erteilung eines Roten Oldtimerkennzeichens
  • Ausweisdokument des Antragstellers
  • Fahrzeugdokument im Original (falls vorhanden)
  • Führungszeugnis (Beantragung bei der Gemeinde; Empfänger: Zulassungsbehörde)
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Beantragung: www.kba.de oder papierhaft)
  • Gutachten gemäß § 23 StVZO (Oldtimergutachten)
  • SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift des Fahrzeughalters (zusätzlich vom Kontoinhaber, wenn dieser abweicht)
  • ggf. Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für Rote Kennzeichen
  • ggf. Zulassungsvollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten

Zuständige Sachbearbeiter

Frau Schneider
Frau Obermeyer
Frau Joos

Verlängerung / Wiederzuteilung von Roten Oldtimerkennzeichen

Informationen

Eine Verlängerung kann frühestens zwei Monate vor Fristablauf bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.

Ist die Zuteilungsfrist bereits abgelaufen, wird eine Wiederzuteilung des Roten Oldtimerkennzeichens per Bescheid veranlasst.

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugscheinheft
  • Fahrtennachweisbuch

Zuständige Sachbearbeiter

Frau Dolzer
Frau Herrmann
Herr Kreutz
Frau Lenyk
Frau Schneider
Herr Wenzl

Abmeldung von Roten Oldtimerkennzeichen

Informationen

Die Abmeldung erfolgt ohne Gebühren.

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugschein
  • Fahrtennachweisbuch
  • Kennzeichenschilder

Zuständige Sachbearbeiter

Frau Dolzer
Frau Herrmann
Herr Kreutz
Frau Lenyk
Frau Schneider
Herr Wenzl

http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/themen/kfz-zulassung-und-fuehrerschein/rote-oldtimerkennzeichen