Umschreibung von ausländischen Führerscheinen
Wenn Sie vom Ausland in die Bundesrepublik Deutschland ziehen, dürfen Sie noch sechs Monate mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen (Ausnahme: EU-/EWR-Fahrerlaubnisse). Eine rechtzeitige Umschreibung der Fahrerlaubnis ist daher unbedingt erforderlich, da es sich nach den sechs Monaten um eine Straftat handelt (Fahren ohne Fahrerlaubnis).
Grundsätzlich werden 3 Kategorien von ausländischen Fahrerlaubnissen unterschieden:
Antragsstellung:
Benötigte Unterlagen EU/EWR:
- Antrag zur Umschreibung eines ausländischen Führerscheines (PDF-Datei)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) neuesten Datums in Ausweisqualität
- Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes (Pass + ggf. Aufenthaltstitel)
- Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)
- bei gleichzeitiger Verlängerung der LKW-Klassen, zusätzlich augenärztliches und ärztliches Gutachten
Benötigte Unterlagen Anlage 11:
- Antrag zur Umschreibung eines ausländischen Führerscheines (PDF-Datei)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) neuesten Datums in Ausweisqualität
- Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes (Pass + ggf. Aufenthaltstitel)
- Führerschein im Original
- Führerscheinübersetzung mit Klassifizierung eines öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzers in Deutschland
- bei gleichzeitiger Verlängerung der LKW-Klassen, zusätzlich augenärztliches und ärztliches Gutachten
Benötigte Unterlagen Drittstaaten:
- Antrag zur Umschreibung eines ausländischen Führerscheines (PDF-Datei)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) neuesten Datums in Ausweisqualität
- Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs in Kopie
- Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes (Pass + ggf. Aufenthaltstitel)
- Führerschein im Original
- Sehtestbescheinigung im Original
- Führerscheinübersetzung mit Klassifizierung eines öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzers in Deutschland
- bei gleichzeitiger Verlängerung der LKW-Klassen, zusätzlich augenärztliches und ärztliches Gutachten