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Landkreis Eichstätt

Umschreibung von ausländischen Führerscheinen

Wenn Sie vom Ausland in die Bundesrepublik Deutschland ziehen, dürfen Sie noch sechs Monate mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen (Ausnahme: EU-/EWR-Fahrerlaubnisse). Eine rechtzeitige Umschreibung der Fahrerlaubnis ist daher unbedingt erforderlich, da es sich nach den sechs Monaten um eine Straftat handelt (Fahren ohne Fahrerlaubnis).

 

Grundsätzlich werden 3 Kategorien von ausländischen Fahrerlaubnissen unterschieden:

Antragsstellung:

Benötigte Unterlagen EU/EWR:

  • Antrag zur Umschreibung eines ausländischen Führerscheines (PDF-Datei)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) neuesten Datums in Ausweisqualität
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes (Pass + ggf. Aufenthaltstitel)
  • Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)
  • bei gleichzeitiger Verlängerung der LKW-Klassen, zusätzlich augenärztliches und ärztliches Gutachten
 

Benötigte Unterlagen Anlage 11:

  • Antrag zur Umschreibung eines ausländischen Führerscheines (PDF-Datei)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) neuesten Datums in Ausweisqualität
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes (Pass + ggf. Aufenthaltstitel)
  • Führerschein im Original
  • Führerscheinübersetzung mit Klassifizierung eines öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzers in Deutschland
  • bei gleichzeitiger Verlängerung der LKW-Klassen, zusätzlich augenärztliches und ärztliches Gutachten
 

Benötigte Unterlagen Drittstaaten:

  • Antrag zur Umschreibung eines ausländischen Führerscheines (PDF-Datei)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) neuesten Datums in Ausweisqualität
  • Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs in Kopie
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes (Pass + ggf. Aufenthaltstitel)
  • Führerschein im Original
  • Sehtestbescheinigung im Original
  • Führerscheinübersetzung mit Klassifizierung eines öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzers in Deutschland
  • bei gleichzeitiger Verlängerung der LKW-Klassen, zusätzlich augenärztliches und ärztliches Gutachten
http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/themen/kfz-zulassung-und-fuehrerschein/umschreibung-von-auslaendischen-fuehrerscheinen