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Landkreis Eichstätt

Umtausch von alten Führerscheinen in befristete EU-Kartenführerscheine

Aufgrund einer EU-Verordnung ist es zwingend erforderlich, alte Papierführerscheine (rosa und grau) sowie unbefristete EU-Kartenführerscheine umzutauschen.

Graue oder rosa (Papier)führerscheine: Umtausch nach Geburtsjahren
Die Umtauschtermine staffeln sich wie folgt:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

   19. Januar 2033

1953 bis 1958

   19. Januar 2022

1959 bis 1964

   19. Januar 2023

1965 bis 1970

   19. Januar 2024

1971 oder später (Aktuell)

   19. Januar 2025

Unbefristete EU-Kartenführerscheine:

Umtausch nach Ausstellungsjahr
Es handelt sich um unbefristete Kartenführerscheine, wenn bei der Ziffer 4b kein Datum eingetragen ist.
Die Umtauschtermine staffeln sich wie folgt:

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

   19. Januar 2026

2002 bis 2004

   19. Januar 2027

2005 bis 2007

   19. Januar 2028

2008

   19. Januar 2029

2009

   19. Januar 2030

2010

   19. Januar 2031

2011

   19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

   19. Januar 2033

Oben genannte Fristen gelten nicht für Kartenführerscheininhaber, welche vor 1953 geboren sind, hier ist nicht das Ausstellungsdatum des Führerscheines ausschlaggebend, sondern das Geburtsdatum. Diese müssen erst bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen.

Antragstellung:

(Aktuell lediglich per Post ​​​​​oder mit vorheriger Terminvereinbarung möglich​​​)

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag zum Umtausch des alten Papierführerscheines (PDF-Datei)
  • Original Papierführerschein¹
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) neuesten Datums in Ausweisqualität
  • Kontrollblatt für die Unterschrift Ihres Kartenführerscheins
  • Kopie gültiger Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite)
  • ggf. Karteikartenabschrift von der Ausstellungsbehörde Ihres bisherigen Führerscheins
    (nur erforderlich, wenn der Führerschein nicht im Landratsamt Eichstätt ausgestellt wurde)

              Gebühren: 30,30 Euro                                                              Befristung: 15 Jahre

 

Weitere Informationen zum Führerschein

  • ¹Sie sind dazu verpflichtet, den alten Papierführerschein im Original gleichzeitig mit der Antragsstellung einzureichen. Die Antragstellung kann durch Übersendung der Unterlagen per Post oder Einwurf in den Behördenbriefkasten sowie persönlich im Landratsamt Eichstätt oder Dienstleistungszentrum Lenting, allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung, erfolgen.
  • ¹Den alten Papierführerschein erhalten Sie nach Bearbeitung des Antrages und Anbringung eines entsprechenden Stempelaufdruckes automatisch zurück.
  • ¹Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass das Führen eines Fahrzeuges ohne das Mitführen eines gültigen Führerscheins im Inland eine Ordnungswidrigkeit darstellt und im Übrigen insbesondere aber auch im Ausland zu Problemen führen kann. Aus diesem Grund können Sie den Umtausch des alten Führerscheins auch persönlich, allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung, im Landratsamt Eichstätt oder Dienstleistungszentrum Lenting beantragen. In diesem Fall erhalten Sie den alten Papierführerschein nach Anbringung eines entsprechenden Stempelaufdruckes direkt wieder zurück.
  • Der neue Führerschein wird mit Direktversand bei der Bundesdruckerei bestellt und Ihnen ein paar Wochen nach der Antragsbearbeitung an Ihre Meldeadresse per Einwurf-Einschreiben übersandt.
  • Wenn Sie nach dem für Sie maßgeblichen Stichtag noch nicht im Besitz des vorgeschriebenen Führerscheindokumentes sind, sind Sie dennoch zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt. Die Fahrerlaubnis behält grundsätzlich ihre Gültigkeit – dennoch müssen Sie aufgrund des abgelaufenen Führerscheindokumentes mit einem Ordnungsgeld rechnen. Bitte beachten Sie außerdem, dass die alten Formate im Ausland nicht mehr akzeptiert werden.


​Für Rückfragen steht die Fahrerlaubnisbehörde telefonisch unter Telefonnummer: 08421/70-4000 oder per E-Mail fahrerlaubnis(@)lra-ei.bayern.de gerne zur Verfügung.

http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/themen/kfz-zulassung-und-fuehrerschein/umtausch-von-alten-fuehrerscheinen-in-befristete-eu-kartenfuehrerscheine