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Landkreis Eichstätt

Verlängerung von Führerscheinen, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Die individuell betroffenen Klassen und das jeweilige Ablaufsdatum kann jeder Inhaber eines Kartenführerscheins auf dessen Rückseite, Spalte 11., ersehen. Bis zum angegebenen Tag, 24.00 Uhr, sind die betroffenen Fahrerlaubnisklassen längstens gültig und erlöschen danach kraft Gesetzes.

Um den Wegfall von Besitzständen und Rechtsnachteile zu vermeiden, ist eine fristwahrende Verlängerung eigenverantwortlich rechtzeitig, d.h. frühestens 6 Monate, spätestens jedoch 6 Wochen vor Ablauf der ausgewiesenen Gültigkeit bzw. vor dem 50. Geburtstag beim Landratsamt mit aktuellem Haus- und Augenarztgutachten, biometrischem Passfoto, bisherigem Führerschein und Ausweisdokument zu beantragen. Alle benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antragsformular.

Gleiches Verfahren gilt für Inhaber von gelben Personenbeförderungsscheinen (z.B. Taxi, Mietwagen), die jedoch zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE) bei Ihrem zuständigem Einwohnermeldeamt anfordern müssen.

http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/themen/kfz-zulassung-und-fuehrerschein/verlaengerung-von-fuehrerscheinen-fahrerlaubnis-zur-fahrgastbefoerderung