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Landkreis Eichstätt

Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II und Kennzeichenschilder

Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein

Erforderliche Unterlagen:

Ausstellung von Ersatzdokumenten zwingend erforderlich!

Bei Verlust:

  • Abgabe einer Versicherung an Eides Statt durch den Fahrzeughalter oder des Eigentümers
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Ausweisdokument des Fahrzeughalters bzw. des Eigentümers
  • gültiger HU-Bericht

Bei Diebstahl:

  • Vorlage der Diebstahlsanzeige einer deutschen Polizeiinspektion (diese ersetzt die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Ausweisdokument des Fahrzeughalters bzw. des Eigentümers
  • gültiger HU-Bericht


Bei Diebstahl im Ausland bzw. Vorlage einer Diebstahlsanzeige von einer ausländischen Polizeiinspektion ist die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt zusätzlich erforderlich.

 
Hinweis:
Für die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt kann keine Vollmacht erteilt werden! Es werden lediglich Versicherungen an Eides Statt von einem Notar anerkannt bzw. die Versicherung an Eides Statt wird vor Ort bei der Zulassungsbehörde abgegeben. Selbst ausgefüllte Formulare werden nicht anerkannt.

Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief

Erforderliche Unterlagen:

Ausstellung von Ersatzdokumenten zwingend erforderlich!

Bei Verlust:

  • Abgabe einer Versicherung an Eides Statt durch den Fahrzeughalter oder des Eigentümers
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Ausweisdokument des Fahrzeughalters bzw. des Eigentümers
  • gültiger HU-Bericht

Bei Diebstahl:

  • Vorlage der Diebstahlsanzeige einer deutschen Polizeiinspektion (diese ersetzt die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Ausweisdokument des Fahrzeughalters bzw. des Eigentümers
  • gültiger HU-Bericht


Bei Diebstahl im Ausland bzw. Vorlage einer Diebstahlsanzeige von einer ausländischen Polizeiinspektion ist die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt zusätzlich erforderlich.

Hinweis:
Für die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt kann keine Vollmacht erteilt werden! 
​Es werden lediglich Versicherungen an Eides Statt von einem Notar anerkannt bzw. die Versicherung an Eides Statt wird vor Ort bei der Zulassungsbehörde abgegeben.
Selbst ausgefüllte Formulare werden nicht anerkannt.

Um das Ersatzdokument ausstellen zu können, ist zuerst eine Briefaufbietung zu veranlassen. Diese dauert ca. zwei bis drei Wochen. Nach Abschluss dieser Briefaufbietung werden sowohl eine Zulassungsbescheinigung Teil I als auch eine Zulassungsbescheinigung Teil II als Ersatz ausgestellt.

Verlust oder Diebstahl des/der Kennzeichenschilder

Erforderliche Unterlagen:

Umkennzeichnung auf ein neues Kennzeichen zwingend erforderlich!

Bei Verlust:

  • Abgabe einer Versicherung an Eides Statt durch den Fahrzeughalter oder des Eigentümers
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Ausweisdokument des Fahrzeughalters bzw. des Eigentümers
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • gültiger HU-Bericht

Bei Diebstahl:

  • Vorlage der Diebstahlsanzeige einer deutschen Polizeiinspektion (diese ersetzt die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Ausweisdokument des Fahrzeughalters bzw. des Eigentümers
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • gültiger HU-Bericht

Bei Diebstahl im Ausland bzw. Vorlage einer Diebstahlsanzeige von einer ausländischen Polizeiinspektion ist die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt zusätzlich erforderlich.

Hinweis:
Für die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt kann keine Vollmacht erteilt werden! 
​Es werden lediglich Versicherungen an Eides Statt von einem Notar anerkannt bzw. die Versicherung an Eides Statt wird vor Ort bei der Zulassungsbehörde abgegeben.
Selbst ausgefüllte Formulare werden nicht anerkannt.

Formulare

http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/themen/kfz-zulassung-und-fuehrerschein/verlust-oder-diebstahl-der-zulassungsbescheinigung-teil-i-/-teil-ii-und-kennzeichenschilder