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Landkreis Eichstätt

Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges / Neufahrzeuges aus dem In- / Ausland

Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland

Erforderliche Unterlagen:

  • ausländische Fahrzeugdokumente
  • ggf. ausländische Kennzeichenschilder
  • Kaufvertrag oder Rechnung (Eigentumsnachweis)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Ausweisdokument des Fahrzeughalters
  • SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift des Fahrzeughalters (zusätzlich vom Kontoinhaber, wenn dieser abweicht)
  • gültiger HU-Bericht
  • ggf. Zulassungsvollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten

Hinweise:
Ggf. sind noch weitere Unterlagen für die Zulassung in Deutschland erforderlich.
Um dies abzuklären, empfehlen wir Ihnen vorab Rücksprache mit der Zulassungsbehörde zu halten.

Für die Überprüfung der Fahrzeug-Ident-Nummer ist das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorzufahren bzw. die Vorlage einer Bestätigung über die Kontrolle der Fahrzeug-Ident-Nummer durch den Fahrzeughersteller oder eine technische Prüforganisation erforderlich.

Formulare

Zulassung eines Neufahrzeuges

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II 
    (falls keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden ist, wird eine Bestätigung des Fahrzeugherstellers oder -händlers benötigt, aus der hervorgeht, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, für welches noch keine deutschen Fahrzeugdokumente ausgestellt wurden)
  • COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Ausweisdokument des Fahrzeughalters
  • SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift des Fahrzeughalters (zusätzlich vom Kontoinhaber, wenn dieser abweicht)
  • ggf. Zulassungsvollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten

Formulare

Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland

Erforderliche Unterlagen:

  • ausländische Fahrzeugdokument
    (falls diese nicht vorhanden sind, wird eine Bestätigung des Fahrzeugherstellers oder -händlers benötigt, aus der hervorgeht, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, für welches noch keine deutschen bzw. ausländischen Fahrzeugdokumente ausgestellt wurden)
  • COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Ausweisdokument des Fahrzeughalters
  • SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift des Fahrzeughalters (zusätzlich vom Kontoinhaber, wenn dieser abweicht)
  • ggf. Zulassungsvollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten

Hinweis:
Des Weiteren ist die Fahrzeug-Ident-Nummer durch die Zulassungsbehörde zu prüfen.
Ausnahme: Vorlage einer Kontrollbestätigung des Fahrzeugherstellers oder einer technischen Prüforganisation

Formulare

http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/themen/kfz-zulassung-und-fuehrerschein/zulassung-eines-gebrauchtfahrzeuges-/-neufahrzeuges-aus-dem-in-/-ausland