Mobilität, ÖPNV und Schulwesen
Sachgebiet 33 "Mobilität, ÖPNV und Schulwesen" kümmert sich um diesen Themenbereich. Im Folgenden erhalten Sie weiterführende Informationen.
Schülerbeförderung, Schulwegkostenerstattung
ÖPNV im Landkreis
Erfahren Sie hier mehr zum ÖPNV im Landkreis.
FiftyFifty Taxi
Erfahren Sie hier mehr zum FiftyFifty Taxi.
Abrechnung von Gastschulbeiträgen anderer Körperschaften
Ihre Ansprechpersonen zum Thema:
Herr Nuber
Mobilität, ÖPNV und Schulwesen
Residenzplatz 2, 85072 Eichstätt
Telefonnummer: 08421 70-2612
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Frau Tratz
Mobilität, ÖPNV und Schulwesen
Residenzplatz 2, 85072 Eichstätt
Telefonnummer: 08421 70-2616
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Gastschulgenehmigungsverfahren
Ihre Ansprechperson zum Thema:
Herr Geyer
Sachgebietsleiter
Mobilität, ÖPNV und Schulwesen
Residenzplatz 2, 85072 Eichstätt
Telefonnummer: 08421 70-2610
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Schulwesen allgemein
Ihre Ansprechperson zum Thema:
Herr Geyer
Sachgebietsleiter
Mobilität, ÖPNV und Schulwesen
Residenzplatz 2, 85072 Eichstätt
Telefonnummer: 08421 70-2610
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Taxi- und Mietwagenverkehr
Ihre Ansprechperson zum Thema:
Frau Gobleder
Mobilität, ÖPNV und Schulwesen
Residenzplatz 2, 85072 Eichstätt
Telefonnummer: 08421 70-2613
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Verfolgung von Schulpflichtverletzungen
Die Schulpflicht dauert in der Regel 12 Jahre. Sie gliedert sich in 9 Jahre Vollzeitschulpflicht und grundsätzlich 3 Jahre Berufsschulpflicht, soweit nicht eine andere die Berufsschulpflicht erfüllende Schule besucht wird.
Schulpflichtige, die ohne berechtigten Grund vorsätzlich nicht am Unterricht teilnehmen und damit gegen die Schulpflicht verstoßen, müssen mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Ebenso können Erziehungsberechtigte mit einer Geldbuße belegt werden, wenn sie nicht für eine regelmäßige Unterrichtsteilnahme ihrer schulpflichtigen Kinder sorgen. Auch Schulzwang kann vorgenommen werden.
Das Landratsamt wird auf Antrag der Schule tätig.
Ihre Ansprechperson zum Thema:
Frau Gobleder
Mobilität, ÖPNV und Schulwesen
Residenzplatz 2, 85072 Eichstätt
Telefonnummer: 08421 70-2613
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Frau Tratz
Mobilität, ÖPNV und Schulwesen
Residenzplatz 2, 85072 Eichstätt
Telefonnummer: 08421 70-2616
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Informationen des BayernPortals: Schulpflicht; Beantragung der Durchführung des Schulzwangs