Gewerbe- und Gaststättenrecht: Landkreis Eichstätt

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing
 

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

 
4OfficeAutomation
Dies ist ein Plug-In für den Versand von Newslettern und der Bereitstellung von Web-Formularen.
Verarbeitungsunternehmen
4OfficeAutomation GmbH, Schlägelweg 46a, 31275 Lehrte
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Newsletterversand

  • Web-Formulare

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Diverse

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  1. 4OA speichert bei der Nutzung der Dienstleistung folgende Daten für üblicherweise ein Jahr:

    • Den Inhalt der E-Mail.

    • Die IP-Adresse des Anwenders zum Zeitpunkt des Versands eines Mailings.

    • Die Liste der Empfänger samt aller Personalisierungsdaten.

    • Die Versandergebnisse

    • Statistiken, insbesondere auch Statistiken zu Klicks, Öffnungen und Abmeldungen

  2. Daten von Abmeldungen und Beschwerden (E-Mail-Adresse des Empfängers, Datum, IP, Nutzer ID) werden üblicherweise dauerhaft gespeichert, um den gesetzlichen Vorschriften der DSGVO (insbesondere Art. 7 3) zu genügen.

  3. Daten, die von Menschen in Formulare eingegeben und abgeschickt werden, werden üblicherweise dauerhaft gespeichert, um z.B. Double Opt-In Vorgänge nachweisen zu können

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   

4OfficeAutomation GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

jvorwerk@newsmailservice.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Google Translate

Dies ist ein Übersetzungsdienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Erbringung von Dienstleistungen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googletranslate
  • googtrans
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
Online-Formular für den Online-Dienst "Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarte und aufenthaltsrelevante Bescheinigung".
Verarbeitungsunternehmen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG)
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Web Storage (des Browsers)
  • Session-Cookies
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
  • Interaktionen mit dem Online-Formular
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die eingegebenen Daten werden nur für die Dauer der Sitzung gespeichert. Die oben genannten Daten werden als Protokolldaten über die Sitzung hinaus zur Fehlersuche und zur Erstellung anonymisierter Statistiken aufbewahrt.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@akdb.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Landkreis Eichstätt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Landkreis Eichstätt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Altmühltal-Panoramaweg
Kind im Dinopark Denkendorf
Pumptrackanlage Buxheim

Gewerbe- und Gaststättenrecht

Bewachungsgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis – Kontakt: Frau Brüll

Allgemeines:

Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie dürfen für die Ausübung der Bewachungstätigkeit nur zuverlässige Wachpersonen einsetzen.

Beschreibung, Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen:
Link BayernPortal: freistaat.bayern/dokumente/leistung/2555351441

Wer im Angestelltenverhältnis Bewachungsaufgaben ausführt, benötigt keine eigene Bewachungserlaubnis. Für diesen Personenkreis gilt jedoch folgendes:

  • Der Unternehmer ist verpflichtet, alle Personen, die im Auftrag des Unternehmens Bewachungsaufgaben ausführen sollen, vorab über das Bewacherregister der Gewerbebehörde zu melden.
  • Angestellte, Aushilfskräfte und geringfügig Beschäftigte mit Bewachungsaufgaben müssen nachweisen, dass sie volljährig, zuverlässig und qualifiziert sind (beispielsweise durch IHK-Unterrichtungsnachweise, IHK-Sachkundeprüfungen, Prüfungszeugnisse als IHK-geprüfter Werkschutzmeister bzw. IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft, Berufsabschlüsse für den Polizeivollzugsdienst, den Justizvollzugsdienst oder als Feldjäger).

Antrag auf Erteilung einer Bewachererlaubnis - natürliche Person (PDF-Dokument, 159,58 KB)

Antrag auf Erteilung einer Bewachererlaubnis - juristische Person (PDF-Dokument, 163,40 KB)

Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis – Kontakt: Frau Brüll

Allgemeines:

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Beschreibung, Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen:

Link BayernPortal: freistaat.bayern/dokumente/leistung/2888682446

Antrag auf Erteilung oder Änderung einer Reisegewerbekarte - natürliche Person (PDF-Dokument, 243,94 KB)

Antrag auf Erteilung oder Änderung einer Reisegewerbekarte - juristische Person (PDF-Dokument, 249,32 KB)

Gewerbe; Beantragung der Wiedergestattung – Kontakt: Frau Wittmann

Allgemeines:

Wenn Ihnen die Gewerbeausübung untersagt wurde, können Sie die Wiedergestattung beantragen.

Beschreibung, Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen:

Link BayernPortal: freistaat.bayern/dokumente/leistung/3568386332125

Spielhalle; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb – Kontakt: Frau Wittmann

Allgemeines:

Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.

Beschreibung, Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen:

Link BayernPortal: freistaat.bayern/dokumente/leistung/353869495418

Gaststättenerlaubnis – Kontakt: Frau Heller-Ott

Allgemeines

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (§ 2 Gaststättengesetz -GastG-).

Erlaubnispflichtig ist ein Gaststättengewerbe nach § 2 Abs. 1 GastG, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden.

Dies gilt auch z.B. für Imbisswägen, Kioske, Freischankflächen oder Biergärten.

Die Erlaubnis ist personen-, betriebsart- und raumbezogen, d.h. sie gilt nur für den Gewerbetreibenden, die konkrete durch den Antragsteller beabsichtigte Betriebsart (z.B. Schankwirtschaft, Cafe, Bar, Diskothek usw.) mit genau festgelegten Räumen und Flächen und kann nicht übertragen werden.

Voraussetzungen

  • Gewerberechtliche Zuverlässigkeit
  • Geeignetheit der Räume und Flächen
  • Lebensmittelrechtliche Kenntnisse

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (PDF-Dokument, 760,10 KB) (PDF-Dokument, 516,29 KB) (mit Stellungnahme der Betriebssitzgemeinde) im Original
  • genaue Auflistung und Bezeichnung der Räume im Antrag, die gaststättenrechtlich genutzt werden (z.B. Hauptgastraum, Nebenzimmer, Kühlraum, Lagerraum) und Angabe deren Größe
  • Grundrissplan mit sämtlichen gaststättenrechtlich genutzten Räumen und Flächen und Größenangabe in m² (der Plan muss die gesamte genutzte Betriebsfläche enthalten auch z.B. Keller, Nebengebäude, Wirtschaftsgarten/Terrasse/Freischankflächen)
  • Miet-, Pachtvertrag (von allen Parteien unterschrieben) falls der Antragsteller nicht Eigentümer der Räumlichkeiten ist
  • Gewerbeanmeldung bei der Betriebssitzgemeinde
  • Führungszeugnis, je nach Staatsangehörigkeit europäisches Führungszeugnis (zur Vorlage bei der Behörde und nicht älter als 3 Monate)
  • Gewerbezentralregisterauszug (zur Vorlage bei der Behörde und nicht älter als 3 Monate)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes des/der Wohnorte(s) in den letzten 3 Jahren, dass keine Steuerrückstände bestehen
  • Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung nach §4 Abs. 1 Nr. 4 GastG der Industrie- und Handelskammer
  • Baugenehmigung bei Neuerrichtung der Betriebsstätte und ggf. bei Nutzungsänderung oder Änderung der konzessionierten Räume

Personen, die einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einem anderen übernehmen wollen, kann eine vorläufige Gaststättenerlaubnis erteilt werden (§ 11 GastG). Sie kann im Rahmen des Antrages auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis gem. § 2 GastG beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Antragstellung im Rahmen des Antrages auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis gem. § 2 GastG (siehe: Erforderliche Unterlagen)
  • Unveränderte Übernahme eines Gaststättenbetriebes für den eine Gaststättenerlaubnis gem. § GastG erteilt wurde.
  • Der bisherige Betrieb ist nicht länger als 1 Jahr geschlossen

Eine vorläufige Erlaubnis kann nicht für eine Neuerrichtung erteilt werden und ist auch nicht bei jedem Antrag möglich!

Der Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte darf erst mit Erteilung einer vorläufigen, bzw. der endgültigen Erlaubnis begonnen werden.

Der Betrieb eines, ohne die erforderliche Erlaubnis ausgeübten, erlaubnispflichtigen Gewerbes, kann mit kostenpflichtigen Maßnahmen verhindert werden (§ 15 Abs.2 GewO).

Verstöße gegen die Erlaubnispflicht können zusätzlich mit Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 GastG).

Schornsteinfegerwesen – Kontakt: Frau Stengl

Das Sachgebiet Öffentl. Sicherheit und Ordnung ist Aufsichtsbehörde über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen.

Den jeweilig zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen obliegen hoheitliche Kehr- und Überprüfungsarbeiten. Dazu zählen die Durchführung der Feuerstättenschau und die bauliche Abnahme vor Inbetriebnahme von Feuerstätten (Bescheinigung über Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen) mit anschließender Erstellung des Feuerstättenbescheides sowie anlassbezogene Überprüfungen von Anlagen zur Gewährleistung der Betriebs- und Brandsicherheit und zur Verhinderung von schädlichen Umwelteinwirkungen.

Hoheitliche Arbeiten dürfen ausschließlich von den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen (BBS) durchgeführt werden. Ein Wechsel des/der zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen ist nicht möglich.

Den für Sie zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger finden Sie im Internet unter „www.schornsteinfeger-liv-bayern.de

Für freie wiederkehrende Schornsteinfegerarbeiten, die im Feuerstättenbescheid festgesetzt sind, kann jeder Schornsteinfegerbetrieb, der in die Handwerksrolle eingetragen ist, beauftragt werden.

Diese Voraussetzungen erfüllen alle Betriebe, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im „Schornsteinfegerregister“ eingetragen sind.

Gewerbe- und Handwerksrecht; Ordnungswidrigkeitenverfahren – Kontakt: Frau Brüll, Frau Wittmann, Frau Stengl

Allgemeines:

Die Zuständigkeit umfasst hierbei sämtliche Ordnungswidrigkeitenverfahren des Gewerbe-und Handwerksrechts im Rahmen des § 87 Abs. 2 ZustV.

Das Handwerksrecht ist in der Handwerksordnung geregelt. Dort finden sich u.a. Bestimmungen zu Berufszulassung, Berufsausübung, Berufsbildung im Handwerk und zu den Aufgaben der Handwerksorganisationen.

Beschreibung und Rechtsgrundlagen bezügl. der Ordnungswidrigkeiten im Handwerksrecht:

Link BayernPortal: freistaat.bayern/dokumente/leistung/546648840384

Vollzug des Ladenschlussgesetzes – Kontakt: Frau Brüll, Frau Wittmann

Allgemeines:

In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) des Bundes. Folglich dürfen Verkaufsstellen generell werktags von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet sein. Bäckereien dürfen bereits ab 5:30 Uhr öffnen.

Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die teilweise auf bestimmte Gewerbebereiche (z. B. Tankstellen, Apotheken), auf bestimmte örtliche Gegebenheiten (z. B. Kur- und Erholungsorte, ländliche Gebiete, Personenbahnhöfe, Flughäfen) oder bestimmte Waren (z. B. Konditor- und Backwaren, Milcherzeugnisse) abgestellt sind.

Beschreibung und Rechtsgrundlagen:

Link BayernPortal: freistaat.bayern/dokumente/leistung/137645753451