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Landkreis Eichstätt

Gewerbe- und Sicherheitsrecht

Bewachungsgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis – Kontakt: Frau Brüll

Allgemeines:

Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie dürfen für die Ausübung der Bewachungstätigkeit nur zuverlässige Wachpersonen einsetzen.

Beschreibung, Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen:
Link BayernPortal: freistaat.bayern/dokumente/leistung/2555351441

Wer im Angestelltenverhältnis Bewachungsaufgaben ausführt, benötigt keine eigene Bewachungserlaubnis. Für diesen Personenkreis gilt jedoch folgendes:

  • Der Unternehmer ist verpflichtet, alle Personen, die im Auftrag des Unternehmens Bewachungsaufgaben ausführen sollen, vorab über das Bewacherregister der Gewerbebehörde zu melden.
  • Angestellte, Aushilfskräfte und geringfügig Beschäftigte mit Bewachungsaufgaben müssen nachweisen, dass sie volljährig, zuverlässig und qualifiziert sind (beispielsweise durch IHK-Unterrichtungsnachweise, IHK-Sachkundeprüfungen, Prüfungszeugnisse als IHK-geprüfter Werkschutzmeister bzw. IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft, Berufsabschlüsse für den Polizeivollzugsdienst, den Justizvollzugsdienst oder als Feldjäger).

Antrag auf Erteilung einer Bewachererlaubnis - natürliche Person (PDF-Datei)

Antrag auf Erteilung einer Bewachererlaubnis - juristische Person (PDF-Datei)

Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis – Kontakt: Frau Brüll

Allgemeines:

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Beschreibung, Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen:

Link BayernPortal: freistaat.bayern/dokumente/leistung/2888682446

Antrag auf Erteilung oder Änderung einer Reisegewerbekarte - natürliche Person (PDF-Datei)

Antrag auf Erteilung oder Änderung einer Reisegewerbekarte - juristische Person (PDF-Datei)

Gewerbe; Beantragung der Wiedergestattung – Kontakt: Frau Wittmann

Allgemeines:

Wenn Ihnen die Gewerbeausübung untersagt wurde, können Sie die Wiedergestattung beantragen.

Beschreibung, Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen:

Link BayernPortal: freistaat.bayern/dokumente/leistung/3568386332125

Spielhalle; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb – Kontakt: Frau Wittmann

Allgemeines:

Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.

Beschreibung, Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen:

Link BayernPortal: freistaat.bayern/dokumente/leistung/353869495418

Gewerbe- und Handwerksrecht; Ordnungswidrigkeitenverfahren – Kontakt: Frau Brüll, Frau Wittmann

Allgemeines:

Die Zuständigkeit umfasst hierbei sämtliche Ordnungswidrigkeitenverfahren des Gewerbe-und Handwerksrechts im Rahmen des § 87 Abs. 2 ZustV.

Das Handwerksrecht ist in der Handwerksordnung geregelt. Dort finden sich u.a. Bestimmungen zu Berufszulassung, Berufsausübung, Berufsbildung im Handwerk und zu den Aufgaben der Handwerksorganisationen.

Beschreibung und Rechtsgrundlagen bezügl. der Ordnungswidrigkeiten im Handwerksrecht:

Link BayernPortal: freistaat.bayern/dokumente/leistung/546648840384

Vollzug des Ladenschlussgesetzes – Kontakt: Frau Brüll, Frau Wittmann

Allgemeines:

In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) des Bundes. Folglich dürfen Verkaufsstellen generell werktags von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet sein. Bäckereien dürfen bereits ab 5:30 Uhr öffnen.

Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die teilweise auf bestimmte Gewerbebereiche (z. B. Tankstellen, Apotheken), auf bestimmte örtliche Gegebenheiten (z. B. Kur- und Erholungsorte, ländliche Gebiete, Personenbahnhöfe, Flughäfen) oder bestimmte Waren (z. B. Konditor- und Backwaren, Milcherzeugnisse) abgestellt sind.

Beschreibung und Rechtsgrundlagen:

Link BayernPortal: freistaat.bayern/dokumente/leistung/137645753451

http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/themen/oeffentliche-sicherheit-und-ordnung/gewerbe-und-sicherheitsrecht