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Landkreis Eichstätt

Adoptionsberatung, Adoptionsvermittlung

Seit dem Inkrafttreten des neuen Adoptionsvermittlungsgesetzes zum 01.01.2002 wird dieses Aufgabengebiet von der "Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Region 10" (G.A.V.: Eichstätt, Ingolstadt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen) wahrgenommen. Die Bewerbung um die Adoption eines Kindes erfolgt bei der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes, in dessen Zuständigkeitsbereich der Hauptwohnsitz der Bewerber liegt.

Vor jeder Adoptionsvermittlung wird vom zuständigen Sozialpädagogen der G.A.V. (hier: Amt für Familie und Jugend Eichstätt) die Eignung der Bewerber festgestellt. Hierzu erfolgen in der Regel mehrere Beratungsgespräche in Form von Hausbesuchen. Diesen Gesprächen geht ein Bewerberseminar voraus. Dabei finden neben formalen Voraussetzungen wie Alter, Gesundheit und Wohnverhältnisse auch psychologische Eignungskriterien wie z.B. partnerschaftliche Stabilität, erziehungsleitende Vorstellungen oder Motivation zur Aufnahme eines fremden Kindes Berücksichtigung.

Wollen Eltern ihr Kind bzw. will eine Mutter ihr Kind zur Adoption freigeben, so erhalten diese beratende Unterstützung (z.B. Alternativen zur Adoptionsfreigabe) durch die Adoptionsberatungsstelle. Diese übernimmt dann die Vermittlung des Kindes in eine Adoptionsfamilie und steht bis zum Abschluss der Adoption (ggf. auch darüber hinaus) sowohl den Adoptiveltern als auch den abgebenden Eltern zur Verfügung.
 

Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle:

  • Beratung abgebender Eltern
  • Auswahl geeigneter Adoptiveltern für das Kind
  • Begleitung der Adoptivfamilie während der Adoptionspflegezeit und darüber hinaus
  • Nachgehende Beratung abgebender Eltern (Trauerarbeit)
  • Beratung und Unterstützung von Adoptierten und abgebenden Eltern bei der wechselseitigen Suche.

Ein Grundsatz zieht sich durch die Theamtik "Adoption":
Es werden immer Eltern für ein Kind und nicht ein Kind für Eltern gesucht!

Pflegekinderwesen, Pflegekinderdienst

"Pflegepersonen, die entwicklungs- und erziehungsbeeinträchtigte Kinder in der eigenen Familie aufnehmen und erziehen, erfüllen in unserem Gemeinwesen eine wichtige Aufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung." (Barbara Stamm, ehemalige Staatsministerin)   

Was müssen zukünftige Pflegeeltern mitbringen:

  • Verantwortungsbewusstsein
  • Belastbarkeit
  • Einfühlungsvermögen
  • Toleranz und Flexibilität
  • Geduld und nochmals Geduld
  • eine gehörige Portion Mut, Risikobereitschaft und Lust auf Abenteuer

Die Aufgabe des Pflegekinderdienstes ist es, Pflegemütter und Pflegeväter, die ein Pflegekind bei sich aufnehmen wollen bzw. die sich dieser gesellschaftlichen und sozialen Aufgabe stellen wollen, vor der Inpflegenahme eines Kindes auf diese Aufgabe intensiv vorzubereiten. Denn im Gegensatz zum leiblichen Kind, sind die Vorgeschichte und die Vorprägungen beim Pflegekind häufig im Dunkeln.  

In gemeinsamen Gesprächen mit dem Sozialpädagogen des Pflegekinderdienstes werden die beiderseitigen Vorstellungen über ein Pflegeverhältnis abgeklärt. Pflegeeltern müssen zum Beispiel bereit und in der Lage sein, ein häufig besonders entwicklungs- und erziehungsbeeinträchtiges Kind in der eigene Familie aufzunehmen, zu erziehen und ein solch gehandicaptes Kind emotional, möglicherweise über viele Jahre, anzunehmen.

Eine Krisensituation in der Herkunftsfamilie eines Kindes führt dazu, dass dieses für einen kürzeren oder gar längeren Zeitraum nicht in der Herkunftsfamilie aufwachsen kann. Für diesen Fall werden Pflegefamilien benötigt.

Pflegefamilie sein heißt nicht nur das Kind aufzunehmen, sondern sich auch auf die Herkunftseltern einzulassen und mit dem Amt für Familie und Jugend zusammenzuarbeiten.  

Bei der Vermittlung eines Kindes werden die Pflegeeltern beraten und nach der Aufnahme eines Kindes begleitet. Gleiches gilt für die Arbeit mit der Herkunftsfamilie. Während der gesamten Pflegestellenunterbringung ihres Kindes können sie ständige Beratung vom Amt für Familie und Jugend erfahren. Denn die Rückführung ihres Kindes in ihren Haushalt genießt Priorität. Sollte sich dies nach einem bestimmten Zeitraum nicht mehr bewerkstelligen lassen, muss unter Umständen eine andere Lebensperspektive für das Kind ins Auge gefasst werden.

Ein Grundsatz zieht sich durch die Theamtik "Pflegekinder":

Es werden immer Eltern für ein Kind und nicht ein Kind für Eltern gesucht!

Ein Nebenzweig ist die Tagespflege. Hier geben Eltern ihr Kind für einen Teil des Tages zur Betreuung zu einer Tagespflegeperson.

 

Links

Kinderbetreuung und -versorgung, Notsituation

http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/themen/soziales-familie-und-jugend/adoptionsberatung-/-adoptionsvermittlung-pflegekinderdienst