Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe (JGH) ist ein Spezialdienst des Amtes für Familie und Jugend. Sie ist zuständig für Jugendliche (14-18 Jahre) und Heranwachsende (18-21 Jahre).
Aufgabenbereich der Jugendgerichtshilfe
- Mitwirkung im Verfahren beim Jugendrichter
- Beratung des Jugendlichen bzw. Heranwachsenden und dessen Eltern über das Verfahren
- Begleitung und Betreuung im Strafverfahren
- Überprüfung, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen
- Information des Gerichts über die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte des Verfahrens sowie die persönliche Situation des Jugendlichen/Heranwachsenden
- Vermitteln und Überwachen von Auflagen und Weisungen (z.B. soziale Hilfsdienste, soziale Trainingskurse)
- Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, z.B. der Bewährungshilfe, den Schulen, freien Trägern