Seite drucken
Landkreis Eichstätt

Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe (JGH) ist ein Spezialdienst des Amtes für Familie und Jugend. Sie ist zuständig für Jugendliche (14-18 Jahre) und Heranwachsende (18-21 Jahre).

Aufgabenbereich der Jugendgerichtshilfe

  • Mitwirkung im Verfahren beim Jugendrichter
  • Beratung des Jugendlichen bzw. Heranwachsenden und dessen Eltern über das Verfahren
  • Begleitung und Betreuung im Strafverfahren
  • Überprüfung, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen
  • Information des Gerichts über die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte des Verfahrens sowie die persönliche Situation des Jugendlichen/Heranwachsenden
  • Vermitteln und Überwachen von Auflagen und Weisungen (z.B. soziale Hilfsdienste, soziale Trainingskurse)
  • Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, z.B. der Bewährungshilfe, den Schulen, freien Trägern
http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/themen/soziales-familie-und-jugend/jugendgerichtshilfe