Kindertagespflege
KinderWelt e.V. wurde 2006 als gemeinnütziger Verein gegründet und hat als Vertragspartner des Amtes für Familie und Jugend den Betrieb des Kinder-Tagespflegezentrums des Landkreises Eichstätt übernommen. Zur Internetseite des Vereins gelangen Sie über unten angeführten Link.
Zur Ausübung der Kindertagespflege bedarf es einer Erlaubnis nach § 43 SGB VIII.
Die Erlaubnis wird auf Antrag (siehe unten bei Merkblatt) vom Amt für Familie und Jugend in Zusammenarbeit mit der Kinderwelt e.V. erteilt.
Formulare
Antrag Übernahme von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung 2023-2024 (PDF-Datei)
Antrag Übernahme von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung 2024-2025 (PDF-Datei)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis einer Kindertagespflege (PDF-Datei)
Antrag auf Personalzustimmung nach § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG (PDF-Datei)