Verfahrenslotsenstelle der Region 10: Landkreis Eichstätt

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Die Verfahrenslotsen der Region 10 als Inklusionslotsen

Inklusion bedeutet eine Anerkennung von Gleichwertigkeit bei Verschiedenheit, die den Zugang zur vollen Teilhabe an der Gesellschaft nicht nur als Anspruch formuliert, sondern als Chance begreift, Umgebungen so zu gestalten, dass Kompetenzen und Selbstbestimmung nicht verstellt, sondern zutage gefördert werden. Das Zusammenspiel der Daseinsfürsorge in Deutschland ist aber voraussetzungsreich und kompliziert. Um den Zugang für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu vereinfachen, bereitet das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) unter anderem die Zusammenführung von Leistungen für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen vor. Die Verfahrenslotsen sollen sowohl durch das bestehende mehrgliedrige Sozialsystem „lotsen“ als auch zur Umsetzung der „inklusiven Lösung“ beitragen.

Die Verfahrenslotsen beraten und unterstützen

  • Kinder, Jugendliche & junge Volljährige
  • deren Eltern, Erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreter

aus der Region 10, die Hilfe aufgrund einer bestehenden oder drohenden körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung in Anspruch nehmen wollen während des gesamten Hilfeprozesses.

Wir gewähren Ihnen Hilfestellung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Jugendämter, des Bezirks, der Rehabilitationsträger, etc. und verweisen sie ggf. zusätzlich an regionale Hilfenetzwerke.

Die Beratung ist freiwillig, kostenfrei und selbstverständlich vertraulich.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter folgendem Link:

https://deinrecht.verfahrenslotse.org/

Wer sind wir?

Bei den Verfahrenslotsen der Region 10 handelt es sich um ein multiprofessionelles Team aus der Verwaltung und dem sozialen Bereich mit verschiedenen praktischen Erfahrungen, um die Ratsuchenden bestmöglich beraten zu können.

Ihren „Hauptsitz“ haben die Verfahrenslotsen gemeinsam im Dienstleistungszentrum Lenting. Außensprechstunden in den einzelnen Landratsämtern werden nach Bedarf regelmäßig angeboten, auch Hausbesuche sind möglich.

Wie beraten wir?

Ein persönliches Gespräch zur Erfassung der individuellen Situation steht am Anfang der Beratung: Welche Beeinträchtigungen liegen vor, welche Hemmnisse an der Teilhabe in der Gesellschaft sind vorhanden und welche Wünsche oder Probleme werden geäußert – das sind die Kernfragen der Verfahrenslotsen im Erstberatungsgespräch.

Danach geht es um eine realistische Einschätzung des Hilfebedarfs und den Verweis an den zuständigen öffentlichen Träger beziehungsweise an weitere Stellen im regionalen

Hilfenetzwerk. Je nach Auftrag der Anspruchsberechtigten kann zudem eine darüberhinausgehende Kontaktvermittlung und Informationseinholung stattfinden.

Gesetzliche Grundlagen

Am 09.06.2021 ist das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verkündet worden. Neben einer Vielzahl weiterer Regelungen bereitet das Gesetz die Zusammenführung von Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderung umfassend vor. Ab dem 01.01.2024 ist in diesem Zuge die Einführung des Verfahrenslotsen im §10b SGB VIII gesetzlich geregelt. Die Region 10 nimmt bereits ab 2023 am „Modellprojekt Verfahrenslotse“ teil.