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Landkreis Eichstätt

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist ein Fachteam des Amtes für Familie und Jugend und ist für die rechtliche und wirtschaftliche Abwicklung von Leistungen und Inobhutnahmen im Rahmen der Jugendhilfe verantwortlich.

Jugendhilfen (nicht abschließend)

Zu den Jugendhilfen gehören beispielsweise die Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII) in Form

  • der Sozialpädagogischen Familienhilfe,
  • der sozialen Gruppenarbeit,
  • des Erziehungsbeistandes,
  • der Erziehung in einer Tagesgruppe,
  • der Vollzeitpflege und
  • der Heimerziehung bzw. sonstig betreuten Wohnform.

Kinder haben außerdem Anspruch auf Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII), wenn (1.) ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und (2.) daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Eingliederungshilfe wird in ambulanter Form, in Tageseinrichtungen oder in anderen teilstationären Einrichtungen, durch geeignete Pflegepersonen und in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet.

Jungen Volljährigen soll in der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres eine Jugendhilfe gewährt werden (§ 41 SGB VIII).

Aufgaben (nicht abschließend)

Zu den Aufgaben der einzelnen Sachbearbeiter gehören insbesondere die

  • Klärung von Zuständigkeitsfragen,
  • Teilnahme an Entscheidungskonferenzen,
  • Bewilligung und Ablehnung von Jugendhilfen,
  • Abrechnung von Jugendhilfen und Inobhutnahmen,
  • Gewährung von Pflegegeld, Beihilfen, Taschengeld und Krankenhilfe,
  • Erhebung von Kostenbeiträgen und zweckgleichen Leistungen und
  • Klärung von Kostenerstattungen zwischen verschiedenen Leistungsträgern.
http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/themen/soziales-familie-und-jugend/wirtschaftliche-jugendhilfe