Bibermanagement: Landkreis Eichstätt

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Wanderer auf Bank in Schernfeld
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Pumptrackanlage Buxheim
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Bibermanagement

Wohl kaum ein anderes Tier spaltet die Gemüter so sehr wie der Biber.

Auf der einen Seite ist er ein Gewinn für die Natur, da er durch seine enorme Gestaltungskraft, indem er Dämme baut und Bäume fällt, die Landschaft verändert und damit Lebensraum für gefährdete und bedrohte Tier- und Pflanzenarten schafft.

Auf der anderen Seite führen die gestalterischen Aktivitäten des Bibers an manchen Orten zu Interessenskonflikten.

Rechtliche Situation

Der Biber ist nach nationalem und EU-Recht geschützt. Es ist verboten, ihm nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Zudem ist es verboten, ihn während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten erheblich zu stören und seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören.

Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Verboten sind gem. AAV und BNatSchG unter bestimmen Voraussetzungen möglich. Zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist das Landratsamt (Untere Naturschutzbehörde).

Ausgleich von Schäden

Unter bestimmen Voraussetzungen können Schäden, die durch den Biber verursacht wurden, finanziell ausgeglichen werden. Dafür stehen in Bayern pro Jahr maximal 660.000 € zur Verfügung.

Aber: Es werden nur Schäden in der Land-, Forst- und Teichwirtschaft ausgeglichen. Die Schäden müssen innerhalb einer Woche nach Feststellung entweder beim örtlichen Biberberater, oder bei der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden. Eine Dokumentation des Schadens mit Fotos ist zwingend erforderlich.

Die Untergrenze bei der Schadensregulierung liegt bei 50 €/Jahr, die Obergrenze bei 30.000 €/Jahr.

Das Formular für die Schadensmeldung finden Sie bei "Formulare und Links".

    Wir über uns

    Neben der unteren Naturschutzbehörde stehen für die örtliche Beratung und Schadensaufnahme noch 35 geschulte, ehrenamtliche Biberberater zur Verfügung. Sie tragen entscheidend zu einem erfolgreichen Bibermanagement bei. Die Biberberater sind ehrenamtlich für das Landratsamt Eichstätt tätig, beraten von Biberproblemen Betroffene zeitnah ausführlich über Abhilfemöglichkeiten und stehen in engem Kontakt mit der unteren Naturschutzbehörde.