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Landkreis Eichstätt

Futtermittelüberwachung

Nicht nur die BSE-Krise, sondern auch Futtermittelskandale, wie beispielsweise Nitrofen oder MPA haben gezeigt, dass die Futtermittelkontrolle nach wie vor eine sehr wichtige Aufgabe ist.

Die Organisation der amtlichen Futtermittelüberwachung wurde in Bayern nach dem Auftreten von BSE von Grund auf neu strukturiert:
Zuständig für den Vollzug des Futtermittelrechts ist zentral für ganz Bayern das Sachgebiet Futtermittelrecht an der Regierung von Oberbayern (ROB). Hauptaufgaben des Vollzugs sind das Ziehen von Futtermittelproben bei Herstellern, Händlern, Landwirten und an den Grenzeingangsstellen, sowie das Einleiten von Maßnahmen bei Verstößen gegen futtermittelrechtliche Vorschriften, die Abwicklung von Zulassungsverfahren, Buchprüfungen, usw.

An den Landratsämtern wurde die Stelle des Veterinärassistenten neu geschaffen. Der Veterinärassistent nimmt als Mitarbeiter des Veterinäramtes veterinärrechtliche und futtermittelrechtliche Aufgaben wahr und ist zuständig für die Ziehung von Futtermittelproben bei tierhaltenden Landwirten und im Landkreis angesiedelten Futtermittelherstellern bzw. –händlern.

Die Proben werden im Labor entsprechend eines Probenplans auf unterschiedliche Parameter untersucht, u.a. auch auf das Vorhandensein von tierischen Bestandteilen, Mycotoxinen, Zusatzstoffen etc.

Informationen zum Thema Futtermittel:

Registrierung von Futtermittelhersteller, Händler und Landwirte (Regierung von Oberbayern)

Mitteilungs- und Übermittlungspflicht nach § 44a LFGB
Nach § 44a Absatz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Verbindung mit § 2 der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung sind die Lebensmittel- und
Futtermittelunternehmer verpflichtet, ihnen vorliegende Ergebnisse zu Dioxinen und polychlorierten Biphenylen (PCB) an die zuständigen Behörden zu melden.
Die zuständigen Behörden der Länder leiten gemäß § 44a Absatz 2 LFGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung die ihnen vorliegenden Untersuchungsergebnisse zu Dioxinen und PCB bis zum 15. Tag eines Monats für den Vormonat an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weiter, welches quartalsmäßig zu diesen Befunden berichtet.

Aufgaben / Dienstleistungen

Überwachung von Futtermittelhändlern und Tierhaltungen

Bei den Futtermittelhändlern werden ca. 30%, bei den Landwirten ca. 20% der Proben gezogen. Bei diesen Proben handelt es sich um sogenannte Planproben, d.h. die Art des zu untersuchenden Futtermittels und der zu untersuchende Bestandteil ist durch den Probenplan genau festgelegt, der Veterinärassistent, der die Probe zieht hat darauf keinen Einfluss.

Für Landwirte besteht die Möglichkeit, dass abgesehen von den erwähnten Planproben auch Verdachtsproben auf Wunsch des Landwirts untersucht werden. Eine Untersuchung ist allerdings nur dann möglich, wenn der Landwirt den Verdacht hat, dass die Verfütterung des betreffenden Futtermittels zu Gesundheitsgefährdungen bei den Tieren oder sogar beim Menschen führen kann. Die verdächtige Partie wird durch den Veterinärassistenten nach der Probenahme unverzüglich gesperrt, eine Freigabe kann erst nach Vorliegen eines negativen Ergebnisses erfolgen. Wird eine Untersuchung eines Futtermittels aus anderen Gründen gewünscht (d.h. es besteht kein Verdacht auf gesundheitliche Gefährdung durch das Futtermittel), muss der Veterinärassistent die Probenahme leider ablehnen. In diesem Fall kann ein amtlich vereidigter Sachverständiger hinzugezogen werden.

Überwachung von futtermittelherstellenden Betrieben

Ein Schwerpunkt der Überwachung liegt mit ca. 50% der Proben bei den Futtermittelherstellern, da bei diesen Betrieben die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung des Futtermittels am größten ist und i.d.R. auch der Vertrieb (über Händler) nicht regional begrenzt ist. Durch eine relativ engmaschige Kontrolle können evtl. vorhandene Futtermittel mit bedenklichen Inhaltstoffen frühzeitig aus dem Verkehr gezogen werden und weitere Folgen, z.B. Leistungseinbußen oder sogar Gesundheitsgefährdungen der Tiere bzw. des Menschen vermieden werden.

http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/themen/veterinaer-und-verbraucherschutz/futtermittelueberwachung