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Landkreis Eichstätt

Tierische Nebenprodukte

Verendete Tiere, Schlachtabfälle und von Tieren stammende Erzeugnisse, die nicht (mehr) für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, müssen aufgrund des von ihnen ausgehenden Gefährdungspotentials schnell und unschädlich beseitigt werden.  
Der Besitzer von zu entsorgendem Material hat unverzüglich die für ihn zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) zu verständigen. Zuständig für den Landkreis Eichstätt ist die TBA Gunzenhausen:

Tierkörperbeseitigungsanstalt Gunzenhausen
Am Heidweiher 3
91710 Gunzenhausen
Telefonnummer: 09831 67450
Faxnummer: 09831 7723
Ansprechpartner: Herr Schneider

Die gesammelten Materialien werden zunächst bei einer Kerntemperatur von 133°C und 3 Bar Druck über einen Zeitraum von 20 Minuten in einem Hochdruckkessel sterilisiert. Das bei der Verarbeitung entstehende Tiermehl wird zur Zeit für die Gewinnung von Energie verbrannt.
Die gesetzliche Grundlage für die Vorschriften der Tierkörperbeseitigung ist die sogenannte Nebenprodukteverordnung, eine EU-Verordnung, die in den Mitgliedsstaaten unmittelbare Gültigkeit besitzt. Die Verordnung (s.u.) löst das bisher gültige Tierkörperbeseitigungsgesetz ab.

Beseitigung einzelner Tierkörper-verstorbene Haustiere:
Amtsblatt Nr. 27/2013 vom 05.07.2013 (PDF-Datei)

Informationen des BayernPortals:
Tierische Nebenprodukte; Überwachung der Entsorgung

http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/themen/veterinaer-und-verbraucherschutz/tierische-nebenprodukte