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Landkreis Eichstätt

Bildung

Schule

Nach aktuellem Stand werden Kinder und Jugendliche, die aus der Ukraine nach Bayern geflüchtet sind erst nach einem Übergangszeitraum von 3 Monaten schulpflichtig.

Im kommenden Schuljahr 2023/24 werden im Landkreis Eichstätt an unseren Schulen weiterhin geflüchtete Schüler:innen aus der Ukraine aufgenommen. Die zentrale Steuerungsgruppe zur Aufnahme geflüchteter Schüler:innen unter der Leitung des Schulamtes Eichstätt setzt die Vorgaben vor Ort um, um die Flüchtlinge aus der Ukraine zu integrieren. An den Grundschulen werden die ukrainischen Schüler:innen vor Ort integriert. In den weiterführenden Schulen wurden an verschiedenen Standorten Brückenklassen 2022/23 eingerichtet, die weiterhin Bestand haben. Die Bildung der Brückenklassen richtet sich nach den Vorgaben des StMUK und unter der Voraussetzung, dass das entsprechende Personal gefunden wird.
Im flächendeckenden Landkreis Eichstätt werden zunächst die Kinder von 6 bis 10 in die Grundschulklassen vor Ort integriert. Die älteren Kinder ab 10 Jahre werden in den extra hierfür eingerichteten Brückenklassen geschult. Dabei ist auch ein Besuch einer Regelklasse (Mittelschule, Realschule, Gymnasium) möglich. Voraussetzung: Die Deutsch-Kenntnisse sind ausreichend, um dem entsprechenden Unterricht folgen zu können. Die Schulleitungen sind hier in enger Abstimmung mit der Steuerungsgruppe, um die nötigen Schritte einzuleiten.

Studium

Grundsätzlich können aus der Ukraine geflüchtete Student:innen mit den entsprechenden Voraussetzungen (Deutschkenntnisse, Hochschulzugangsberechtigung/HZB) in Deutschland weiterstudieren, sofern es um zulassungsfreie Studiengänge geht. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist der Fristablauf individuell zu klären.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die ukrainischen Bewerber:innen neben ihrem Schulabschluss in der Regel auch noch eine gewisse Studienzeit in der Ukraine absolviert haben müssen, damit das bei uns als HZB akzeptiert werden kann.

Über das Prozedere gibt es folgende Information der Deutschen Botschaft in Kiew:

  • Hochschul-Zugangsberechtigung für das Studium in Deutschland (Bewertung ukrainischer Zeugnisse und Abschlüsse)

Sollte der Schulabschluss nicht ausreichen, gibt es die Möglichkeit des Studienkollegs. Es wird aktuell geprüft, ob sich ukrainische Bewerber:innen dort trotz abgelaufener Fristen noch anmelden können.

An manchen Unis wird für die Zulassung/Einschreibung auch noch eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist benötigt. Aktuell wird geprüft, ob diese für ukrainische Bewerber:innen kurzfristig und kostenfrei möglich ist.

Deutsch lernen

Sie möchten Deutsch lernen? Hier haben wir Ihnen einige Informationen zusammengestellt.

Die Zulassung zum Integrationskurs ist auf Antrag möglich. Dieser kann einerseits bei der für den Wohnort zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge eingereicht werden. Welche Regionalstelle zuständig ist und wo Integrationskurse angeboten werden, lässt sich schnell und einfach mit Hilfe des Auskunftssystems BAMF-NAvl (https://bamf-navi.bamf.de/de) herausfinden. Der Antrag auf Zulassung kann andererseits auch über die Träger der Integrationskurse gestellt werden. Diese beraten gerne und können als erste Ansprechpartner genutzt werden. Die Fiktionsbescheinigung (Nachweis Berechtigung) ist dem Kursträger vorzulegen.

Deutschkurse

Besonders junge Menschen im Landkreis können englisch, trotzdem ist die deutsche Sprache sehr wichtig. Mit den Volkshochschulen hat der Landkreis eine gute Erwachsenenbildung in den Gemeinden. Dort werden Deutsch-Kurse angeboten.

http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/ukraine-hilfe/bildung