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Landkreis Eichstätt

Medizinische Versorgung

Wenn der Wechsel zum Jobcenter (SGB II) erfolgt ist, sind Sie gesetzlich krankenversichert. Sie erhalten von einer Krankenkasse ihrer Wahl eine Krankenversichertenkarte. Mit dieser können Sie ärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen.

Sollten Sie Leistungen nach SGB XII erhalten, wird Ihnen ebenfalls eine Krankenversichertenkarte von der Krankenkasse ihrer Wahl ausgestellt.

Erforderlich ist dazu ein allgemeiner Antrag auf Leistungen, der im Rahmen der Erstregistrierung gestellt werden kann.

Bei einem Notfall gilt: In lebensbedrohlichen Situationen übernimmt der jeweilige Kostenträger auch die Notfallbehandlung im Krankenhaus

Hier finden Sie psychologische Unterstützung

Auf medflex.de finden Sie ein Angebot für eine kostenlose Telefonberatung mit Ärzt*innen und Psycholog*innen auf Ukrainisch:

Telefonische Hilfsangebote

  • Telefonseelsorge: Telefonnummer: 0800 111 0 111 oder Telefonnummer: 0800 111 0 222
  • Elterntelefon: Telefonnummer: 0800 111 0 550
  • Nummer gegen Kummer (für Jugendliche): Telefonnummer: 116 111
  • Kinder- und Jugendtelefon: Telefonnummer: 0800 1 11 03 33
  • Krisendienst Psychiatrie Oberbayern: Telefonnummer: 0800 655 3000

Weitere Informationen

http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/ukraine-hilfe/medizinische-versorgung