Medizinische Versorgung
Wenn der Wechsel zum Jobcenter (SGB II) erfolgt ist, sind Sie gesetzlich krankenversichert. Sie erhalten von einer Krankenkasse ihrer Wahl eine Krankenversichertenkarte. Mit dieser können Sie ärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen.
Sollten Sie Leistungen nach SGB XII erhalten, wird Ihnen ebenfalls eine Krankenversichertenkarte von der Krankenkasse ihrer Wahl ausgestellt.
Erforderlich ist dazu ein allgemeiner Antrag auf Leistungen, der im Rahmen der Erstregistrierung gestellt werden kann.
Bei einem Notfall gilt: In lebensbedrohlichen Situationen übernimmt der jeweilige Kostenträger auch die Notfallbehandlung im Krankenhaus
Hier finden Sie psychologische Unterstützung
Auf medflex.de finden Sie ein Angebot für eine kostenlose Telefonberatung mit Ärzt*innen und Psycholog*innen auf Ukrainisch:
Telefonische Hilfsangebote
- Telefonseelsorge: Telefonnummer: 0800 111 0 111 oder Telefonnummer: 0800 111 0 222
- Elterntelefon: Telefonnummer: 0800 111 0 550
- Nummer gegen Kummer (für Jugendliche): Telefonnummer: 116 111
- Kinder- und Jugendtelefon: Telefonnummer: 0800 1 11 03 33
- Krisendienst Psychiatrie Oberbayern: Telefonnummer: 0800 655 3000
Weitere Informationen
- Handbook Germany: Informationen zur medizinischen Versorgung
- Informationen der Deutschen Aidshilfe für ukrainische Geflüchtete
In zehn Videos werden Antworten auf die wichtigsten Fragen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine gegeben zu folgenden Aspekten: Leben mit HIV und/oder Tuberkulose, queeres Leben, Drogenkonsum und Substitution sowie Sexarbeit und geflüchtete Menschen ohne ukrainischen Pass. - Das Informationsangebot der Deutschen Aidshilfe ist unter folgendem Link abrufbar.
- Download PDF: Medical Guide_Ukrainisch_Allgemeinmedizin (PDF-Datei)