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Landkreis Eichstätt

Wohnen

Sie haben Fragen rund um das Thema Wohnen? Hier haben wir Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Eine Einreise und ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ist jederzeit möglich. Wir empfehlen aber dringend die Erstregistrierung, um Informationen zu rechtlichen Änderungen und Hilfen zu erhalten.

Ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus

Nicht nur Haus- oder Wohnungseigentümer dürfen Flüchtlinge bei sich unbürokratisch aufnehmen, auch hilfsbereite Mieter müssen sich vorerst nicht den Kopf zerbrechen. Denn in der Mietwohnung dürfen alleine die Mieter:innen entscheiden, ob und wann sie Besucher:innen empfangen. So ist auch die besuchsweise Aufnahme von Geflüchteten gestattet, denn die Motivation für die Aufnahme der Besucher:innen spielt keine Rolle. Diese Regelung gilt jedoch normalerweise nicht für unbegrenzte Zeit. Sechs bis acht Wochen dürfen Mieter Menschen bei sich aufnehmen – dieser Zeitraum gilt als erlaubnisfreier Besuch. Dauert die Unterbringung länger, sollte unbedingt der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden. Ob es hier ggf. eine rechtliche Anpassung/Klarstellung gibt, werden die kommenden Tage zeigen.

Auch ein längerer Besuch begründet kein (Unter-)Mietverhältnis. Allerdings muss der Vermieter bei einer Dauer von mehr als 8 Wochen zustimmen.

Als Kriegsflüchtling aus der Ukraine können Sie vorerst bis zu einem Jahr bleiben. Eine Verlängerung ist möglich. Selbstverständlich können Sie aber auch jederzeit früher zurück oder in eine andere Region ziehen.

Welche Rechte/Pflichten habe ich, wenn ich Flüchtlinge aufnehme, aber das Zusammenleben nicht funktioniert?

Da man für die Bereitstellung des Wohnraumes nicht bezahlt wird, hat man auch keine Pflichten. Wenn es nicht klappt, darf man die Beherbergung beenden.

Sie müssen sich nicht aktiv abmelden. Wir würden Sie anrufen, falls wir Ihr Angebot in Anspruch nehmen möchten und dann können sie uns mitteilen, dass sie inzwischen bereits jemanden aufgenommen haben.

Die Versicherungen Allianz, R+V und HUK nehmen Geflüchtete, die im selben Haushalt wohnen, in die Haftpflichtversicherung des Haushalts kostenlos mit auf.

Bitte fragen Sie direkt bei Ihrer Haftpflichtversicherung an.

Wir sind vor allem an längerfristigen Mietverhältnissen interessiert (ab 3 Monate). Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Mietangebot an ukraine(@)lra-ei.bayern.de.

Wenn Sie keine Unterkunft haben und auch nicht kurzfristig im Landkreis Eichstätt unterkommen können, melden Sie sich bitte im rund um die Uhr geöffneten Ankerzentrum in München:

Ankunftszentrum für Flüchtlinge
Maria-Probst-Straße 14
80393 München

  • Öffnungszeiten (aktueller Stand): rund um die Uhr
  • Bushaltestelle: Margot-Kalinke-Straße
  • Nächste U-Bahnstation: Kieferngarten

Der Wohnungsmarkt hier im Landkreis ist sehr begrenzt und es ist sehr schwierig Wohnraum zu finden. Wenn Sie eine Wohnung finden und anmieten, trägt das Landratsamt oder das Jobcenter die Mietkosten, sofern diese angemessen sind. Erforderlich ist die Vorlage eines Mietvertrages im Sachgebiet Soziale Angelegenheiten und Integration oder beim Jobcenter.

Landratsamt Eichstätt
Soziale Sicherung und Integration
Bahnhofstraße 16
85110 Lenting
E-Mail schreiben

Die Exemplare finden Sie hier.

Alternativ hat auch der Deutsche Mieterbund ein Exemplar auf Deutsch und Englisch.

Einreise mit Haustieren

Die Bedingungen für die Einreise mit Haustieren wurde vorübergehend erleichtert. Für die Einreise nach Deutschland muss derzeit keine Genehmigung vorliegen.

Um den Gesundheitszustand des Tieres zu bestimmen, werden die Einreisenden gebeten, sich mit dem Veterinäramt in Verbindung zu setzen. Bitte achten Sie auch besonders auf die Hygienemaßnahmen.

Landratsamt Eichstätt
Veterinärwesen
Bahnhofstraße 16
85110 Lenting
E-Mail schreiben

http://www.landkreis-eichstaett.de//buergerservice/ukraine-hilfe/wohnen