Restmülltonne
Anmeldung / Abmeldung / Ummeldung
Die An-, Um- und Abmeldung von Müllgefäßen erfolgt über den Grundstückseigentümer bei der zuständigen Gemeindeverwaltung.Übermengen
Fallen ausnahmsweise mehr Abfälle an, als in das vorhandene Restmüllgefäß passen, so können beim Landratsamt Eichstätt oder den Gemeindeverwaltungen Restmüllsäcke gekauft werden. Dieser Restmüllsack hat ein Fassungsvolumen von 70 Litern und kostet 3,40 €. In dieser Gebühr ist die Abholung enthalten. Die Restmüllsäcke sind am Entleertag neben dem Restmüllgefäß bereitzustellen.
Eine weitere Möglichkeit größere Mengen Restmüll loszuwerden, besteht bei der Müllverwertungsanlage Ingolstadt (MVA), Am Mailinger Bach, 85055 Ingolstadt, Tel. 0841/378-0 (www.mva.ingolstadt.de). Dort kann der Abfall während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 - 17.00 Uhr ) an der Kleinmengenannahmestelle kostenpflichtig angeliefert werden.
Entsorgungsgebühren ab dem 01.01.2018
für Kleinanlieferer: 0 - 100 kg => 7,50 €
für Selbstanlieferer: je Tonne => 95,- €
Überschreitet die angelieferte Müllmenge 100 kg, wird die gesamte Menge mit dem anteiligen Gebührensatz für Selbstanlieferer berechnet.
Nutzungshinweise / Handhabung der Behälter
Die vom Landkreis zur Verfügung gestellten Abfallbehältnisse sind schonend und fachgemäß zu behandeln; Reparaturen dürfen nur durch Bedienstete des Landkreises oder die vom Landkreis beauftragten Unternehmen vorgenommen werden. Beschädigungen oder Verluste von überlassenen Abfallbehältnissen sind dem Landkreis unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden an den überlassenen Abfallbehältnissen haftet der Anschlußpflichtige, falls er nicht nachweist, daß ihn kein Verschulden trifft.
Die Restmüllbehältnisse dürfen nur zur Aufnahme der jeweils dafür bestimmten Abfälle verwendet und nur so weit gefüllt werden, daß sich der Deckel noch schließen läßt; sie sind stets geschlossen zu halten. Abfälle dürfen in die Abfallbehältnisse nicht eingestampft werden; brennende, glühende oder heiße Abfälle sowie sperrige Gegenstände, die Abfallbehältnisse, Sammelfahrzeuge oder Abfallentsorgungsanlagen beschädigen oder ungewöhnlich verschmutzen können, dürfen nicht hineingegeben werden.
Die Restmüllbehälter sind am Abholtag bis spätestens 6.00 Uhr morgens vor dem Grundstück an einer öffentlichen Straße so aufzustellen, daß sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden können. Nach der Leerung sind sie unverzüglich an ihren gewöhnlichen Standplatz zurückzubringen. Können Grundstücke vom Abfuhrfahrzeug nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten angefahren werden, haben die Überlassungspflichtigen die Abfallbehältnisse selbst zur nächsten vom Abfuhrfahrzeug erreichbaren Stelle zu verbringen und diese nach der Leerung unverzüglich an ihren gewöhnlichen Standplatz zurückzubringen. Fahrzeuge und Fußgänger dürfen durch die Aufstellung der Abfallbehältnisse nicht behindert oder gefährdet werden.
Behältergröße
Beim Landkreis Eichstätt sind folgende Behältergrößen zugelassen: 60 (Altfälle: 50) Liter, 120 Liter, 240 Liter und 1100 Liter.Leerungsrythmus
Die Restmüllabfuhr erfolgt im Landkreis Eichstätt im vierzehntägigen Abfuhrrythmus (Abfuhrtag siehe Müllabfuhrterminplan).Fraktionen für diesen Entsorgungsweg geeignet sind:
Asche, Backpapier, Binden, Blaupapier, Blumenvasen, Bratfolie, Disketten, Dispersionsfarben, Einweggeschirr, Federn, Feinstrumpfhosen, Felle, Feuerzeuge, Filzstifte, Fotos, Geschenkfolie, Geschirr, Glühbirnen, Gummi, Haare, Hartplastikbehälter, Hundekot, Hygienetücher, Kabelreste, Katzenstreu, Karton (verschmutzt), Kehricht, Keramik, Kerzenreste, Kinderspielzeug, Knochen, Kochgeschirr (aus Glas), Kohlepapier, Korbwaren, Kosmetiktücher, Küchenpapier, Kugelschreiber, Kleiderbügel, Leder, Lumpen, Luftballons, Musikcasetten, Nylonstrümpfe, Ordner, Papier (verschmutzt), Papiertaschentücher, Pappgeschirr, Pergamentpapier, Plastikgeschirr, Plexiglas, Porzellan, Putzlappen, PVC-Rohre, Regenschirme, Ruß, Schallplatten, Schleifpapier, Schnellhefter (Kunststoff), Schnürsenkel, Seifenreste, Spiegelscherben, Spielwaren, Spültücher, Staubsaugerbeutel, Steingut, Strumpfhosen, Tampons, Tapeten, Teppichreste, Topfkratzer, Verbandsmaterial, Videocasetten, Watte, Wärmflaschen, Windeln, Wolle, Zahnbürsten, ZigarettenkippenEntstehende Kosten
Gebühren für die Abfallentsorgung im Vierteljahr:
einen Müllnormeimer mit 60 l | 18,00 EUR (6,00 EUR/monatl.) |
eine Müllnormtonne mit 120 l | 29,10 EUR (9,70 EUR/monatl.) |
eine Müllnormtonne mit 240 l | 54,00 EUR (18,00 EUR/monatl.) |
einen Müllnormgroßbehälter mit 1100 l | 250,20 EUR (83,40 EUR/monatl. |
Fälligkeit der Gebührenschuld
Die Gebühr wird vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15 November fälligLinks
Informationen des BayernPortals
Anschrift
Landratsamt Eichstätt
Öffnungszeiten
Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr; Do zusätzlich 14.00 - 16.00 Uhr;
Öffentliche Verkehrsmittel: DB und Busse - Bahnhof Eichstätt-Stadt; Stadtbuslinie - Haltestelle Residenzplatz (Zulassung abweichend)